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Reform des Fahrlehrerrechts seit 1. Januar 2018

  • RobGal
  • 22. Januar 2018 um 13:58
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Ein wichtiges Element derReform ist auch die bessere Ausbildung der Fahrlehrer, auf fachlicher wie aufdidaktischer Ebene. Die Fahrschulen sollen sich in Richtung „Mobilitätsschule“entwickeln, hebt das baden-württembergische Verkehrsministerium hervor.Außerdem können nun bis zu fünf Fahrlehrer eine Gemeinschaftsfahrschulegründen, und es wurden die Anzeige- und Aufzeichnungspflichten für Fahrlehrerreduziert, um sie von „unnötiger Papier-Bürokratie“ zu entlasten.

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Quellen

    • Quelle: kraftfahrt-berichter (kb)
    • Foto: © gena96 - Fotolia.com

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