Auch in Aachen droht Fahrern unsauberer Dieselfahrzeuge ein Fahrverbot
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RobGal -
14. Juni 2018 um 12:59 -
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Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den Verfahren gegen Düsseldorf und Stuttgart liegt jetzt eine weitere gerichtliche Entscheidung zum Fahrverbot bei Dieselfahrzeugen vor. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied am 8.6.2018, dass in Aachen Durchfahrtsverbote unvermeidbar seien, wenn die Grenzwerte für die Stickoxidbelastung bis zum Ende des Jahres nicht eingehalten werden. Es ist daher wahrscheinlich, dass auch in Aachen Dieselfahrverbote verhängt werden. Nach Hamburg wäre Aachen dann die zweite Stadt, die in ihrem Stadtgebiet Verkehrsbeschränkungen für unsaubere Dieselfahrzeuge anordnet. Zwar ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen noch nicht rechtskräftig, aber es hat auf jeden Fall Signalwirkung für andere Städte und Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen.
Die von den Verwaltungsgerichten ausgesprochenen Fahrverbote kommen für die Städte nicht überraschend. Seit 2010 müssen EU-Grenzwerte für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten werden. Seit acht Jahren hatten die Städte bisher Zeit, dafür zu sorgen, dass auf ihren Straßen, Plätzen und Wegen die Grenzwerte eingehalten werden. Auch die Automobilhersteller hatten acht Jahre Zeit, sich auf die Grenzwerte einzustellen. Die Automobilhersteller setzten ihre Energien allerdings nicht darein, Hardwareänderungen am Motor vorzunehmen. Vielmehr setzten sie alle Energie dafür ein, mit Betrugssoftware die Abgaswerte zu manipulieren, so dass auf dem Prüfstand die Werte eingehalten werden, aber nicht im Dauerbetrieb auf der Straße. Das kann durchaus als Betrug gegenüber dem Kunden, aber auch gegenüber dem Staat angesehen werden. Warum sonst hätte die Autoindustrie die Schummel-Software sonst einbauen sollen?
Die Städte hatten bereits seit dem Jahr 2010 Zeit dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Es ist nur weniges oder sogar gar nichts geschehen. In dem Verwaltungsrechtsstreit gegen die Stadt Aachen vor dem Verwaltungsgericht Aachen musste die Beklagte gegenüber dem Gericht sogar einräumen, dass die Grenzwerte vermutlich erst im Jahre 2025 eingehalten werden können. Für das erkennende Verwaltungsgericht Aachen war das entschieden zu spät. Jetzt muss daher durch das Gericht ein Fahrverbot kommen. Immerhin ist die Gesundheit der Bürger das höherrangige Recht, das zu beachten gilt. Außerdem liegen die Grenzwerte schon seit längerem fest. Sie kommen nicht überraschend. Fahrverbote können aber nur das letzte Mittel zur Luftreinhaltung sein. Wichtiger ist die technische Veränderung der Motoren. Hier ist nach wie vor die Autoindustrie gefordert. Softwarenachrüstungen alleine helfen nicht weiter.
Erforderlich sind Hardware-Nachrüstungen durch die Automobilhersteller. Es ist daher Aufgabe der Automobilhersteller dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge, wie in den Prospekten und der Werbung versprochen, sauber sind. Mit Schummel-Software ausgerüstete Kraftfahrzeuge sind mangelbehaftet, da sie nicht die beim Kauf vorausgesetzte Eigenschaft besitzen. Nicht umsonst haben daher bereits etliche Gerichte den Käufern Recht gegeben und die Händler zur Wandlung des Kaufvertrages verurteilt. Die verantwortlichen Politiker müssen noch unnachgiebiger als bisher gegen die Hersteller unsauberer Kraftfahrzeuge vorgehen und darauf drängen, dass Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Autohersteller vorgenommen werden. Entsprechenden Fahrzeugen muss die Allgemeine Betriebserlaubnis entzogen werden und die Fahrzeuge müssen in die markengebundenen Fachwerkstätten zurückgerufen werden, damit die entsprechende Nachrüstung erfolgt.
Ein erster Schritt ist mit VW und Daimler-Benz getan. Weitere Schritte müssen folgen. Vermutlich wird es bei den Betrügereien bei VW und Daimler-Benz nicht bleiben. Die Politik ist gefordert. Der Druck auf die Automobilhersteller muss erhöht werden. Wie sich nun bei Daimler offenbar herausgestellt hat, kann man sich auf Aussagen des Vorstandes alleine nicht verlassen. Die Zeit drängt. Kurzfristig kann auch der Fuhrpark des öffentlichen Nahverkehrs nicht auf saubere Fahrzeuge umgestellt werden. Es ist also damit zu rechnen, dass in allen betroffenen Städten die Grenzwerte noch bis weit in das nächste Jahrzehnt hinein überschritten werden. Das ist nicht hinnehmbar. Fahrverbote müssen daher erlassen werden. Hamburg macht es vor. Andere Städte sollten tunlichst folgen. Die Gesundheit der Anwohner hat Vorrang.