Übernahme der Mietwagenkosten nur, wenn sie nicht gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen
-
RobGal -
13. August 2018 um 14:37 -
0 Kommentare -
49.277 Mal gelesen
Denn er sei offensichtlich nicht auf das Auto angewiesen und hätte vorausahnen müssen, dass die Kosten für ein Taxi niedriger gewesen wären als für den Mietwagen in Höhe von 112 Euro täglich. Entsprechend gestanden die Richter dem Mann lediglich einen Nutzungsausfall über insgesamt 115 Euro zu. Für den Mietwagen hatte er 1.230 Euro bezahlen müssen.