StVO-Novelle: Stärkung der Verkehrssicherheit, des Radverkehrs und gemeinsam genutzter Autos
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RobGal -
18. November 2019 um 13:11 -
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Aus den Diskussionen um eine Verkehrswende entstehen zunehmend neue rechtliche Regelungen. Innerhalb weniger Tage wurden auf Bundes- und EU-Ebene einige wichtige Änderungen auf den Weg gebracht oder beschlossen.
Änderungen der Straßenverkehrsordnung
Rettungsgasse
Wer eine Rettungsgasse nicht bildet oder sie unerlaubt benutzt, hat künftig mit zwei Punkten in Flensburg, einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von bis zu 320 Euro zu rechnen.
Überholabstand
Fahrzeuge müssen beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrorollern einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten, außerorts beträgt das Minimum zwei Meter.
Sicherheit von Zweiradfahrern
An engen Fahrbahnen erhalten die Straßenbehörden künftig die Möglichkeiten, das Überholen von Fahrrädern und Motorrädern zu untersagen.
Mehr Radverkehr
Analog zur Fahrradstraße werden Fahrradzonen eingeführt, in denen für alle Fahrzeuge Tempo 30 gilt. „Der Radverkehr darf hier weder gefährdet noch behindert werden“, stellt das Bundesverkehrsministerium klar. Zudem sollen nach der StVO-Novelle Einbahnstraßen vermehrt für Radfahrer in der Gegenrichtung geöffnet werden. Darüber hinaus dürfen Radfahrer generell nebeneinanderfahren, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Außerdem wird ein eigener Grünpfeil zum Rechtsabbiegen für den Fahrradverkehr eingeführt.
Rechtsabbiegen
Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen (ab Kleintransporter) dürfen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn sie innerorts rechts abbiegen. Sonst drohen 70 Euro
Sonderstreifen für Busse
Die Straßenbehörden können bereits jetzt Taxis, Fahrrädern und Elektroautos die Nutzung der Sonderstreifen für Omnibusse gestatten. Durch die StVO-Novelle kommen Pkw und Motorräder mit Beiwagen dazu, die jeweils mindestens drei In- beziehungsweise Aufsassen haben.
Sonderparkflächen
Parkplätze für das Carsharing und für E-Autos erhalten eigene Verkehrszeichen.
Falschparken
Schutzstreifen, die den Fahrrad- vom Autoverkehr trennen, dürfen demnächst nicht mehr versperrt werden. Dort wird künftig bereits das Halten verboten sein. Auch das Parken in der zweiten Reihe wird untersagt. Bei beiden Ordnungswidrigkeiten werden bis zu 100 Euro Bußgeld fällig. Ein Punkt in Flensburg kann noch dazukommen, wenn andere behindert oder gefährdet werden. Darüber hinaus ist beim Parken an Kreuzungen und Einmündungen ein AchtMeter-Mindestabstand von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten aus einzuhalten, wenn ein Radweg vorhanden ist. Damit soll die Sicht zwischen Auto- und Radfahrern verbessert werden.
Verbraucher- und Umweltschützer sowie die Opposition im Bundestag halten die von der Bundesregierung vorgesehene StVO-Novelle für zu zaghaft. Zudem wird darauf hingewiesen, dass mehr Polizeikontrollen erforderlich sein werden. Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung müssen noch vom Bundesrat genehmigt werden und sollen teilweise bereits in diesem Jahr in Kraft treten.