Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere. Vielen KFZ-Werkstätten und auch Geschädigten ist es immer noch nicht klar, dass die Einschaltung eines freien KFZ-Sachverständigen und eines Fachanwaltes sie selber schützt. Wir sehen es als KFZ-Sachverständige jeden Tag, wie KFZ- Werkstätten auf Wunsch der Geschädigten im Haftpflichtschadenfall Kostenvoranschläge schreiben. Immer wieder erklären wir seit Jahren, dass ein Kostenvoranschlag kein Beweismittel ist. Der Geschädigte und die Werkstatt sind nur vor den obligatorischen Kürzungen geschützt, wenn sie die heutigen Standards einhalten und einen KFZ-Sachverständigen und einen Fachanwalt einschalten. Der Schadentalk hat das Thema sehr umfangreich erörtert. Schadentalk auf YouTube Im YouTube-Video geht es ab 2:35:30 um die Kürzungen der Versicherer. Herr Michael Rettinger vom Vks (Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V.) und Herr Henning Hamann (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der ETL-Gruppe) erklären an dieser Stelle ausführlich die Problematik. Auch Wilhelm Hülsdonk, Vorstandsmitglied beim ZDK (Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe), geht bei 3:05:00 noch einmal konkreter auf das Thema ein. unfallzeitung.de/attachment/547/[size=10]Foto: Autoveritas GmbH (http://www.autoveritas.de)[/size]