In Autohäusern und Werkstätten besteht ein hohes Haftungsrisiko.
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RobGal -
1. Mai 2024 um 11:34 -
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Die Frage nach technischen Quarantäneflächen für verunfallte Elektrofahrzeuge wird oft mit dem Hinweis auf Platzmangel abgetan. Auf der einen Seite gibt es - aus Sicht der Feuerwehr DIN-Normen, die eingehalten werden müssen. Zum anderen die DGUV. Wird das havarierte Fahrzeug wie gewohnt bei den anderen abgestellt, kann im schlimmsten Fall die Betriebsstätte verloren gehen. Von vielen Herstellern wird inzwischen verlangt, dass ein beschädigtes Elektrofahrzeug von vornherein für einige Tage in Quarantäne gestellt wird. Aus Sicht des Betreibers kann die Einrichtung eines Abstellplatzes ein lukratives Geschäft sein. Ein angebotener Stellplatz kann 160 bis 220 € pro Tag einbringen. Nächster Fall: Besichtigung von Unfallfahrzeugen durch den hauseigenen Sachverständigen, der nicht einmal im Besitz der Ausbildung 2S: zur befähigten Person (FHV) nach DGUV-I 209-093 ist. Jeder Betriebsleiter weiß, dass beim Betreten des eignen Betriebsgeländes der Inhaber der Werkstatt oder des Autohauses haftet. Eine Gewohnheit kann in diesem Fall sehr teuer werden. Es empfiehlt sich, die Haftungsfrage mit der eigenen Versicherung zu besprechen.