In dem Artikel "Ferngutachten sind schadenrechtlich unbrauchbar" hatte ich bereits auf den VKS e.V. hingewiesen. Heute möchte ich den Verein zumindest vorstellen.
Dazu habe ich den ersten Vorsitzenden des VKS e.V., Michael Rettinger, ganz spontan gebeten, uns doch mal die Geschichte des VKS aufzuzeigen. Gleichzeitig wäre es doch total interessant, wenn er uns auch erläutern könnte, wie sich das Sachverständigenwesen entwickelt hat.
Das Sachverständigenwesen in Deutschland hat eine lange Tradition, die bis ins Jahr 1794 zurückreicht, als es im Allgemeinen Landrecht unter Friedrich Wilhelm II. festgeschrieben wurde. Über die Jahrhunderte hinweg gewannen Sachverständige als Berater der Gerichte stetig an Bedeutung. Mit dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) von 1953 wurde die Rechtsgrundlage für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige geschaffen. In den 1950er Jahren entstanden zwei Verbände, die 1959 im BVSK aufgingen.
Am 08.12.1982 haben namhafte BVSK – Mitglieder, wie Ingenieur Bernhard Funke, Dipl.-Ing. Klaus Kleophas, Dipl.-Ing. Hans-Albert Gelbe, Horst Nagel, Dipl.-Ing. Christian Bürger, Ingenieur Hermann Bracht, Dipl.-Ing. Horst Sauter den Vorstand des neu gegründeten VKS gestellt, mit dem Sicherstellungsgrund, dass im VKS gemäß der ergänzten Satzung nur ausschließlich unabhängige und qualifizierte Kfz-Sachverständige mit der persönlicher Eignung aufgenommen werden.
Der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen (VKS) hat die Qualifikationsansprüche an seine Mitglieder angehoben und die persönliche Eignung zur Bedingung gemacht, um den Standards öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu entsprechen. Zu den Gründungsmitgliedern zählten u.a. Achim Frohn, Christian Bürger und Dipl.-Ing. Hans-Albert Gelbe.
Der VKS übernahm die Aufgabe, Kfz-Sachverständige im Bereich der Unfallschadenregulierung zu qualifizieren, basierend auf den Grundlagen der öffentlichen Bestellungs- und Vereidigungsregularien. Unter der Leitung von Anton Seidel erreichte der VKS die Anerkennung durch höchstrichterliche Rechtsprechung. Dipl.-Ing. Hans-Albert Gelbe gewann am 01.02.1983 Roberto Galifi für den Vorstand, der seit über 40 Jahren im VKS aktiv ist. 1986 traten spätere Vorstandsmitglieder wie Peter Weiss und Michael L. Rettinger dem Verband bei. Rettinger, der die Richtlinien für Gerichtsgutachten erarbeitete, wurde 2014 VKS-Bundesvorsitzender. Auch Prof. Dr.-Ing. Klaus Koschnizki und Hans Lindermann traten dem Verband bei.
Abgesehen von der persönlichen Eignung, die geordnete Vermögensverhältnisse, persönliche Integrität, unparteiische und gewissenhafte Tätigkeit, Vertrauenswürdigkeit, gesetzestreues Verhalten und den Ausschluss von Interessenkollisionen umfasst, muss der Sachverständige auch berufliche Qualifikationen mit kontinuierlichen jährlichen Weiterbildungen erfüllen. Dies schließt eine umfangreiche Ausbildung und geprüfte Gutachten mit ein.
Dipl.-Ing. Hans-Albert Gelbe gründete 1991 den ZAK e.V. als Qualifizierungsnachweis für Sachverständige. Er war ebenfalls Gründungspräsident der KÜS e.V. und gründete das TÜFA-TEAM für Hauptuntersuchungen. Zu den ZAK-Gründungsmitgliedern gehörten auch Hans Schuler, Kurt Kappes, Werner Lesemann, Klaus Liermann und Gerhart Martens. Gelbe war von 1991 bis 1998 Präsident des ZAK e.V. und trat 2014 beim VKS aus. Anton Seidel leitete von 1994 bis 2000 die ZAK-Zert GmbH. Das IfS verfolgte 1992 die Personenzertifizierung, während die ZAK e.V. 1994 die ZAK-Zert GmbH mit ähnlichen Zielen gründete.
VKS-Vorstände wie Dipl.-Ing. Detlef Mahlow und M.Sc. Dipl.-Ing. Daniel Fehl setzen die Tradition der Qualitätssicherung fort. Der VKS garantiert durch regelmäßige Prüfungen und jährliche Weiterbildungen die hohe Qualifikation seiner KFZ-Sachverständigen. Der Vorstand besteht aus insgesamt 7 Mitgliedern. Er führt den Verband in eine technisch neue Zeit. Diese Experten sind unabhängig und objektiv und können Schäden, Mängel und den Wert eines KFZ beurteilen. Ihre Qualifikation wurde 2007 vom GDV anerkannt und ist vergleichbar mit der von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. In Streitfällen werden sie auch vor Gericht um ihre Beurteilung gebeten.
Wer sich für die Historie des Verbandes interessiert, kann hier die gesamte Geschichte nachlesen.