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Bedenkliche Ausreden für Radfahrer

  • Roberto Galifi
  • 16. Februar 2009 um 13:12
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Genau zu dem Zeitpunkt, an dem ein neuer Bußgeldkatalog motorisierten Verkehrsteilnehmern deutlich höhere Geldstrafen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung androht, wirbt der 47. Verkehrsgerichtstag in Goslar für Verständnis gegenüber undisziplinierten Fahrradfahrern. Dabei hätte eigentlich erwartet werden können, dass denen, die glauben, sich mit einem Fahrrad in einer Art rechtsfreiem Raum zu bewegen, endlich auch einmal die Leviten von der „Vollversammlung“ der Verkehrssicherheitsexperten gelesen werden. Und zwar gründlich! Es war ein Irrtum.
Noch gibt es keine genauen Angaben, wie viele Opfer der Straßenverkehr im vergangenen Jahr forderte. Ein Jahr zuvor, 2007, waren rund zehn Prozent aller Verkehrstoten in Deutschland Radfahrer. Debatten darüber, durch wessen Schuld sie in so großer Zahl ums Leben kommen, enden meist mit dem Verweis auf den selbstverständlichen Schutz des Schwächeren. Solcher Appell allein bringt nicht weiter. Immer wieder ist zuerst doch diese eine Frage zu stellen: Warum werden um sich greifende Verstöße von Radfahrern gegen die Straßenverkehrsordnung nicht entschlossen geahndet? – Anwendbare Bußgeldsätze sind schließlich vorgegeben. Defekte Beleuchtung etwa kann zehn Euro kosten, das Befahren eines Radweges in nicht zugelassener Richtung 15 Euro. Sind solche Regelsätze den Aufwand nicht wert? – Der GDV verweist darauf, dass bei „Buß- oder Verwarngeld ab 40 Euro“ auch ein Eintrag ins Flensburger Verkehrszentralregister erfolgen und es Punkte geben kann. Hat das ein Radfahrer je zu spüren bekommen???
Bedenklich, wenn sich inzwischen sogar der Verkehrsgerichtstag Argumentationen zu eigen macht, die dem Fehlverhalten von Radfahrern goldene Brücken bauen. Folgt man den Deutungen des Präsidenten der Verkehrsgerichtstages, Prof. Dr. Friedrich Dencker, kommt es offensichtlich auch deshalb zum Befahren von Gehwegen und zum Überfahren roter Ampeln (laut GDV mit 125 Euro zu ahnden), weil den Erwartungen der Radfahrer bei kommunalen Straßenplanungen nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Mit durchdachter Verkehrsplanung ließen sich solche Verstöße eindämmen, hieß es in Goslar. Einmal mehr zeigt sich die in der Bundesrepublik übliche Tendenz, Missetaten jedweder Art, die mit dem Gesetz in Konflikt bringen, damit zu entschuldigen, dass es wohl an gesellschaftlicher Prophylaxe gefehlt habe. Das zunehmende Fehlverhalten konsequent oder gar härter zu bestrafen, steht offensichtlich nicht zur Debatte.
Es ist schon irrwitzig: Den Schwarzen Peter haben die Kommunen, die Radfahrern nicht genügend entgegenkämen. Angeregt wurde vom Goslarer Gipfel, sogar die Straßenverkehrsordnung dahingehend zu ergänzen, dass Kommunen die Pflicht hätten, sichere Fahrwege zu konzipieren. Es sei einfach wichtig, die Qualität der Radwege zu verbessern.??Offenkundig orientieren sich die befremdlich einseitigen Schuldzuweisungen deutscher Verkehrsexperten an politisch gewollten Vorgaben, die von der ökologischen Wunschvorstellung geprägt sind, dass nicht zuerst die Automobilität, sondern das Radfahren Förderung erwarten dürfe. Der Umwelt zuliebe. Radfahrer, da kann man sicher sein, werden die ihnen zugestandene umweltpolitische Vorbildrolle weiter verinnerlichen und sie ebenso erhaben wie einfallsreich umsetzen. ??
Einmal mehr ist das Fazit zu ziehen: Für die Verkehrssicherheit – und fürs Zahlen von Bußgeldern – bleiben die Motorisierten zuständig.
Wolfram Riedel
Zum vollen Verständnis fügt UnfallZeitung hier die kompletten Empfehlungen des Arbeitskreises IV „Radfahrer im rechtsfreien Raum?“ an

Empfehlungen Arbeitskreis IV
Radfahrer im rechtsfreien Raum?

1. Angesichts seiner wachsenden Bedeutung, seiner zunehmenden Nutzungsakzeptanz und damit verbundener steigender Gefahrenpotenziale muss das Fahrrad in der Verkehrspolitik, der Verkehrsplanung sowie der Verkehrsregelung und –überwachung als vollwertiges gleichberechtigtes Verkehrsmittel anerkannt werden.

2. Nach allen Erfahrungen der Polizei und neuesten empirischen Erkenntnissen ist die mangelnde Normenakzeptanz bei Radfahrern vor allem bei Fahren auf der falschen Straßenseite, Rotlichtverstößen, unbefugter Gehwegnutzung, Fahren ohne Licht sowie mit nicht angepasster Geschwindigkeit in gefahrträchtigen Situationen festzustellen. Radfahrer ihrerseits werden besonders durch Regelverstöße von Kraftfahrern gefährdet (Fehler beim Abbiegen, fehlender„ Schulterblick“, zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Überholen und fehlerhaftes Verhalten beim Parken). Auch diese Erkenntnisse sind bei der Verkehrsaufklärung/Verkehrserziehung,
der Verkehrsplanung und nicht zuletzt bei der Verkehrsüberwachung zu berücksichtigen.

3. Die Verkehrserziehung sollte über die Radfahrprüfung hinaus bis zur Sekundarstufe II und in der Fahrschulausbildung fortgesetzt werden und dabei über die Gefahren für und durch Radfahrer aufklären.

4. In der Planung, im Bau und in der Unterhaltung von Anlagen für den Radverkehr sollen die anerkannten Regeln der Technik konsequent und bedarfsgerecht angewandt werden. Dazu gehören vor allem Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und die Beachtung des Prinzips „Sehen und gesehen werden“. Die dafür erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen sind zu gewährleisten.

5. Um der wachsenden Problematik des Fahrradparkens gerecht zu werden, bedarf es neben der Bereitstellung ausreichender Abstellmöglichkeiten straßenverkehrsrechtlicher Regelungen zur Ordnung des ruhenden Fahrradverkehrs.

6. Teilnehmern am Radfahrverkehr wird das Tragen eines Helmes sowie dringend der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

7. Normenreduktion und Normenklarheit erhöhen die Normenakzeptanz. Diese muss auch dem einzelnen Radfahrer abverlangt werden. Die Polizei hat hierzu einen konsequenten Überwachungsbeitrag zu leisten.

8. Der Arbeitskreis sieht darüber hinaus weiteren Diskussionsbedarf insbesondere zur Problematik der Identifizierbarkeit von Radfahrern sowie der Gewährleistung, dass nur Fahrräder mit zeitgemäßer technischer Ausstattung am Straßenverkehr teilnehmen.
Presse- Foto Auto Reporter

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