Was tun bei Fahrerflucht? Neue rechtliche Entwicklungen erklärt
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Sebastian Heldt -
14. April 2025 um 10:18 -
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Fahrerflucht, auch als Unfallflucht bekannt, ist ein ernstes Thema im Straßenverkehr. Es handelt sich dabei um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, was nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) als Straftat gilt. Doch in den letzten Jahren gab es Diskussionen und Reformvorschläge, die darauf abzielen, die rechtlichen Regelungen zu modernisieren und an die Realität anzupassen. Hier ein Überblick über die aktuelle Situation, die geplanten Änderungen und wie man sich im Falle einer Fahrerflucht richtig verhält.
Was ist Fahrerflucht?
Fahrerflucht liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien oder die relevanten Informationen zu hinterlassen. Dies gilt sowohl bei Unfällen mit Personenschäden als auch bei Sachschäden. Aktuell drohen bei Fahrerflucht:
- Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren
- Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis
- Probleme mit der Versicherung, da diese in der Regel nicht für Schäden aufkommt.
Geplante rechtliche Änderungen
Die Diskussion um eine Reform der Fahrerfluchtgesetze hat in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat Vorschläge eingebracht, die insbesondere bei Unfällen ohne Personenschaden Erleichterungen schaffen sollen:
- Entkriminalisierung bei Sachschäden: Fahrerflucht ohne Personenschaden könnte künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat behandelt werden
- Digitale Meldestellen: Unfallverursacher sollen die Möglichkeit erhalten, Schäden online oder bei einer zentralen Meldestelle zu melden, anstatt am Unfallort zu warten.
- Erweiterung der tätigen Reue: Wer sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall meldet, könnte von einer Strafmilderung profitieren – auch bei Unfällen im fließenden Verkehr.
- Wegfall der Wartepflicht: Die bisherige Pflicht, eine „angemessene Zeit“ am Unfallort zu warten, könnte durch alternative Meldeverfahren ersetzt werden.
Diese Änderungen sollen die Realität besser abbilden, insbesondere bei kleineren Unfällen wie Parkremplern, und gleichzeitig die Rechte der Geschädigten wahren.
Was tun im Falle einer Fahrerflucht?
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie folgende Schritte beachten, um nicht in den Verdacht der Fahrerflucht zu geraten:
- Am Unfallort bleiben: Verlassen Sie den Unfallort nicht, bevor Sie Ihre Daten ausgetauscht oder die Polizei informiert haben.
- Polizei rufen: Bei größeren Schäden oder wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist, sollten Sie die Polizei verständigen.
- Zeugen suchen: Falls möglich, sprechen Sie mit Zeugen und notieren Sie deren Kontaktdaten.
- Dokumentation: Machen Sie Fotos vom Unfallort, den Schäden und den beteiligten Fahrzeugen.
- Meldung bei der Versicherung: Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Vorfall.
Kritik und Herausforderungen
Die geplanten Änderungen stoßen auf gemischte Reaktionen. Befürworter, wie der ADAC, sehen darin eine Entlastung für Unfallverursacher bei Bagatellschäden. Kritiker hingegen warnen, dass eine Entkriminalisierung die Hemmschwelle für Fahrerflucht senken könnte. Besonders bei Unfällen unter Alkoholeinfluss könnte die Möglichkeit, den Unfall erst später zu melden, problematisch sein.
Fazit
Die geplanten Reformen könnten den Umgang mit Fahrerflucht deutlich vereinfachen und modernisieren. Dennoch bleibt es wichtig, dass Unfallbeteiligte ihre Verantwortung wahrnehmen und die Rechte der Geschädigten gewahrt bleiben. Wer sich an die geltenden Regeln hält und im Falle eines Unfalls umsichtig handelt, kann rechtliche Konsequenzen vermeiden und zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.