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BGH-Urteil: Endlich Schluss mit unseriösen Online-Kursen – aber die Politik versagt weiterhin

  • RobGal
  • 4. August 2025 um 15:57
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BGH-Urteil: Endlich Schluss mit unseriösen Online-Kursen – aber die Politik versagt weiterhin

Der Bundesgerichtshof hat dem Wildwuchs bei Online-"Zertifikaten" einen Riegel vorgeschoben. Doch während unseriöse Anbieter gestoppt werden, leiden jetzt auch seriöse Fortbildungen. Ein Kommentar zur aktuellen Rechtslage.

Von Roberto Galifi, Kfz-Sachverständiger VKS e.V. und Motorjornalist VDM e.V.

Endlich! Das BGH-Urteil als Befreiungsschlag.

Letzte Woche habe ich in der Unfallzeitung eindringlich beschrieben, wie der Begriff „Kfz-Sachverständiger" durch unseriöse Bildungsträger und überhaupt missbraucht wird: Zwei-Tage-Kurse, bezahlt vom Jobcenter, ohne jede fachliche Eignung – und am Ende hält der Teilnehmer ein wertloses Zertifikat in der Hand, das ihn scheinbar zum Gutachter macht.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof am 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) ein wichtiges Signal gesetzt: Alle Online-Fortbildungen ohne behördliche Zulassung sind rechtswidrig. Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) von 1976 gilt auch für moderne Online-Kurse – und zwar ausnahmslos.

Das bedeutet konkret:

  • Verträge ohne Zulassung sind nichtig
  • Teilnehmer können ihr Geld zurückfordern
  • Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit
  • Auch B2B-Kurse und Kleinstbeträge sind betroffen

Für mich als erfahrener Sachverständiger ist das zunächst ein Grund zur Freude: Die dubiosen „Akademien", die Jobcenter-Teilnehmern für 99 Euro ein wertloses Online-Zertifikat verkaufen, sind jetzt endlich gestoppt. Der Wildwuchs, den ich seit Jahren anprangere, hat seine rechtliche Grundlage verloren.

Die Kehrseite: Auch seriöse Anbieter sind betroffen

Doch die Freude ist getrübt. Denn das BGH-Urteil trifft nicht nur die schwarzen Schafe, sondern alle Online-Fortbildungen – auch die seriösen.

Betroffen sind jetzt auch:

  • Anwaltskammer-Webinare zu aktueller Rechtsprechung
  • Fachvorträge renommierter Sachverständigen-Verbände
  • Kurze Online-Updates zu neuen Bewertungsrichtlinien
  • Spezialisierte Technik-Schulungen für Gutachter

Das Problem: Eine behördliche Zulassung kostet über 1.000 Euro pro Kurs und dauert Monate. Für ein zweistündiges Update-Webinar ist das völlig unverhältnismäßig.

Prof. Effer-Uhe: "Der Gesetzgeber muss dringend handeln"

Prof. Dr. Daniel Effer-Uhe von der BSP Business and Law School Berlin, der das Urteil juristisch analysiert hat, bringt das Dilemma auf den Punkt: "Das Gesetz von 1976 kannte keine Online-Seminare und führt die Digitalisierung ad absurdum."

Seine Forderungen sind klar:

  • Live-Webinare ausklammern (echte Interaktion wie im Präsenzseminar)
  • B2B-Verträge ausklammern (Unternehmen sind weniger schutzbedürftig)
  • Bagatellgrenze einführen (Kurse unter 500€ sollten frei sein)
  • Einzelcoaching ausklammern (individuelle Betreuung ist kein Massenunterricht)

Das eigentliche Problem: Politisches Versagen auf ganzer Linie

Während das BGH-Urteil wenigstens die schlimmsten Auswüchse stoppt, versagt die Politik weiterhin auf ganzer Linie:

Im Sachverständigenwesen herrscht nach wie vor Anarchie:

  • Jeder kann sich „Kfz-Sachverständiger" nennen
  • Keine gesetzlichen Mindestqualifikationen
  • Keine Kontrolle der Gutachtenqualität
  • Kein Schutz für Verbraucher vor unseriösen „Experten"

Bei der Online-Fortbildung das gleiche Bild:

  • Ein 48 Jahre altes Gesetz wird unverändert auf moderne Technologie angewendet
  • Sinnvolle Weiterbildungen werden unmöglich gemacht
  • Innovation wird durch Bürokratie erstickt

Zwei Baustellen, ein Versäumnis

Das BGH-Urteil und mein Artikel der letzten Woche zeigen dasselbe Grundproblem: Der Gesetzgeber schläft, während sich ganze Branchen unkontrolliert entwickeln.

Bei den Sachverständigen führt das zu:

  • Gutachten von „Experten" ohne jede Qualifikation
  • Betrug und bewusste Falschbewertungen
  • Gefahr für Verbraucher und Verkehrssicherheit

Bei den Online-Fortbildungen führt das zu:

  • Rechtsunsicherheit für seriöse Anbieter
  • Bürokratische Hürden für Innovation
  • Kollateralschäden bei der Bekämpfung unseriöser Anbieter

Was jetzt passieren muss

Kurzfristig sollten Geschädigte und Werkstätten weiterhin nur Sachverständige beauftragen, die anerkannten Berufsverbänden wie dem VKS e.V. oder BVSK e.V. angehören. Nur dort gelten klare Qualitätsstandards.

Mittelfristig muss der Gesetzgeber beide Probleme angehen:

  1. Sachverständigenwesen regulieren:
    • Berufsbezeichnung schützen
    • Mindestqualifikationen festlegen
    • Verbandsbindung oder ISO-Zertifizierung vorschreiben
  2. Fernunterrichtsgesetz modernisieren:
    • Live-Webinare und B2B-Schulungen ausklammern
    • Bagatellgrenze für Kleinst-Fortbildungen
    • Schnellverfahren für Update-Schulungen

Fazit: Ein Schritt vor, zwei zurück

Das BGH-Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen unseriöse Online-Zertifikate – darüber freue ich mich als Praktiker. Aber es zeigt auch, wie unverantwortlich die Politik mit beiden Themen umgeht.

Während Richter notgedrungen 48 Jahre alte Gesetze auf moderne Probleme anwenden müssen, schauen Bundesregierung und Länderparlamente dem Chaos tatenlos zu.

Die Botschaft ist klar: Wir brauchen endlich eine zeitgemäße Regulierung – sowohl für das Sachverständigenwesen als auch für Online-Fortbildungen. Bevor noch mehr Schaden entsteht.

Der Autor ist seit über 40 Jahren als Kfz-Sachverständiger und Motorjournalist tätig und davon 25 Jahre im Vorstand des Berufsverbandes VKS e.V. und seit über zehn Jahre im VDM e.V.

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Quellen

    • Roberto Galifi

Tags

  • BGH-Urteil
  • Online-Kursen
  • Politik

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