ARD-Beitrag zeigt: Faire Schadenregulierung braucht unabhängige Sachverständige
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RobGal -
11. Mai 2026 um 09:56 -
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Der ARD-WDR Beitrag spricht ein Problem an, das in der Praxis seit Jahren bekannt ist: Nach Unfällen werden Gutachten, Reparaturrechnungen und einzelne Schadenpositionen häufig gekürzt.
Unsere gesamte Branche ist der ARD bzw. dem WDR dankbar, dass dieses Thema einmal ernsthaft recherchiert und öffentlich gemacht wurde. Gerne laden wir die ARD oder den WDR auch dazu ein, sich mit den teils dubiosen Praktiken unqualifizierter Gutachter zu beschäftigen. Auch hier besteht aus unserer Sicht Aufklärungsbedarf, damit Verbraucher besser geschützt werden.
Aus meiner Sicht hat das Regulierungsverhalten mancher Versicherer mit einer fairen und transparenten Schadenabrechnung oft nichts mehr zu tun. Besonders kritisch wird es, wenn versucht wird, Zwist zwischen dem Geschädigten und den von ihm beauftragten Fachleuten zu erzeugen – also zwischen dem Kunden, der Werkstatt oder dem unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Eine neue Entwicklung ist, dass Sachverständige zunehmend in Regressforderungen hineingezogen werden. Dadurch entsteht zusätzlicher Druck, und der Geschädigte wird verunsichert, obwohl er sich nach einem Unfall gerade auf fachliche Unterstützung verlassen können muss.
Aus diesem Grund ist die sorgfältige Auswahl des geeigneten Sachverständigen von entscheidender Bedeutung. Geschädigte sollten darauf achten, dass der beauftragte Kfz-Sachverständige über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt. Ein Anhaltspunkt kann zum Beispiel eine anerkannte Verbandszugehörigkeit bei Berufsverbänden wie dem VKS oder dem BVSK sein. Ebenso kann ein Konformitätsnachweis bzw. eine Eintragung im Zusammenhang mit der VDI-MT 5900 Blatt 2 über Stellen wie IQ-ZERT, IfS oder ZAK-Zert ein wichtiger Hinweis auf eine qualifizierte Sachverständigentätigkeit sein.
Wenn Geschädigte ihr Fahrzeug nach einem Unfall in eine Werkstatt bringen, sollten sie auch dort darauf achten, dass bei der Auswahl eines Sachverständigen diese fachlichen Anforderungen eingehalten werden. Nicht jeder, der ein Gutachten anbietet, verfügt automatisch über die notwendige Qualifikation, Erfahrung und technische Tiefe.
Gerade weil es am Markt leider auch Anbieter gibt, die nicht die erforderliche fachliche Ausbildung, Berufserfahrung oder Sorgfalt mitbringen, sollten Geschädigte genau hinschauen. Ein optisch professionell wirkendes Gutachten ersetzt keine fundierte technische Qualifikation.
Wer sich heute nach einem Unfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählt, sollte auch auf dessen Erfahrung hören. Wenn der Sachverständige empfiehlt, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, hat das meist einen praktischen Grund: Er kennt aus der täglichen Schadenregulierung, welche Anwälte mit den Kürzungen, Einwänden und Vorgehensweisen der Versicherer vertraut sind.
Der Geschädigte sollte nach einem unverschuldeten Unfall nicht allein gegen professionelle Regulierungsstrukturen stehen. Genau deshalb braucht es unabhängige Sachverständige, erfahrene Verkehrsrechtsanwälte und eine konsequente Prüfung jeder Kürzung.
Technische Prüfung ist legitim – schematische Kürzung, Druckaufbau und das Verunsichern von Geschädigten sind es nicht.
Wer so vorgeht, ist bei der Schadenregulierung deutlich besser aufgestellt. Versicherer werden Kürzungen möglicherweise trotzdem versuchen, aber der Geschädigte ist fachlich und rechtlich bestmöglich vorbereitet.
Ich möchte Sie auf einen ARD-Beitrag aufmerksam machen, der von besonderem Interesse sein dürfte.
Nur bis zum 22.05.2025