Das stille Leck im Betrieb: Wie „Gefälligkeits‑Gutachter“ Werkstätten, Autohäuser und Abschleppdienste Geld und Haftung kosten
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RobGal -
7. Juni 2026 um 12:13 -
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Das Paradoxe daran: Der Verlust entsteht genau dort, wo eigentlich die höchsten Margen erzielt werden – in der Karosserie- und Unfallschadenabwicklung.
Wie kann das sein?
Der Schaden beginnt oft unscheinbar. Der Annahmemeister „empfiehlt“ einen Sachverständigen, der direkt im Haus arbeitet. Man kennt sich, man versteht sich – und angeblich läuft alles reibungslos. Nicht selten fließen dabei verdeckte Provisionen, teilweise bis zu 200 Euro pro Auftrag, am System vorbei.
Was nach effizienter Zusammenarbeit klingt, ist in Wahrheit ein gefährlicher Interessenkonflikt – zulasten des Unternehmers und des Kunden.
Denn der eingesetzte „Gutachter“ ist häufig weder unabhängig noch ausreichend qualifiziert. Er arbeitet auf Zuruf, verlässt sich auf Aussagen aus der Werkstatt und erstellt Gutachten, die weder technisch noch rechtlich sauber sind.
Die Folgen sind gravierend:
- Herstellervorgaben werden unvollständig oder falsch berücksichtigt
- Die 130%-Regelung wird nicht ausgeschöpft
- Leasingfahrzeuge werden vorschnell als Totalschaden eingestuft
- Reparaturwege werden nicht optimal kalkuliert
- Wertminderungen werden falsch oder gar nicht angesetzt
Das Ergebnis: verlorener Umsatz, unnötige Totalschäden und im schlimmsten Fall Haftungsrisiken.
Besonders kritisch wird es im Bereich der Elektromobilität.
Hier arbeiten immer wieder Sachverständige an Fahrzeugen, für die sie schlicht keine Berechtigung haben. Wer keine Hochvolt-Qualifikation mindestens Stufe S2 besitzt, darf keine eigenständigen Arbeiten am Fahrzeug durchführen oder sicherheitsrelevante Bewertungen treffen.
Kommt es hier zu einem Zwischenfall, haftet nicht der Gutachter – sondern der Werkstattinhaber.
Das wird von vielen unterschätzt.
Ein weiterer Kern des Problems liegt in der fehlenden Regulierung des Berufsbildes. Während ein Arzt ein Studium absolvieren und kontinuierliche Fortbildungen nachweisen muss, ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ in Deutschland nicht geschützt.
Theoretisch kann sich jeder – unabhängig von Ausbildung oder Erfahrung – als Kfz-Sachverständiger bezeichnen.
Das führt zu einem Wildwuchs, der seinesgleichen sucht.
Zwar gibt es erste positive Entwicklungen: Der VDI arbeitet an Richtlinien für ein klareres Berufsbild, und auch der Goslarer Gerichtstag hat diesen Weg ausdrücklich befürwortet. Doch aktuell fehlt es weiterhin an verbindlichen Standards.
Die Verantwortung liegt daher bei den Unternehmern selbst.
Was Werkstätten, Autohäuser und Abschleppdienste jetzt tun sollten:
- Qualifikationen konsequent prüfen
- Zertifizierungen hinterfragen – idealerweise DAkkS-akkreditiert
- Hochvolt-Kompetenz (mindestens S2) zwingend voraussetzen
- Keine Abhängigkeiten durch „bestechende Hausgutachter“ zulassen
- Prozesse regelmäßig überprüfen und dokumentieren
Auch der Kunde ist Teil dieses Systems – und zugleich dessen schwächstes Glied. Er verlässt sich auf die vermeintlichen Experten vor Ort und ahnt nicht, dass wirtschaftliche Interessen über fachliche Qualität gestellt werden.
Deshalb gilt auch für Geschädigte:
Fragen Sie nach, wer Ihr Fahrzeug begutachtet.
Fragen Sie nach Qualifikation und Zertifizierung.
Und insbesondere bei Elektrofahrzeugen: Bestehen Sie auf nachgewiesene Hochvolt-Kompetenz.
Denn eines ist klar:
Wer hier nicht genau hinschaut, zahlt am Ende drauf – entweder mit Geld, mit Haftung oder mit Vertrauen.
Und genau das kann sich heute kein Betrieb mehr leisten.