Wie KI-Schadenapps Geschädigte systematisch kleinrechnen
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RobGal -
11. Juni 2026 um 13:54 -
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Das System ist nicht für den Geschädigten konzipiert.
Solche Plattformen sind aus der Perspektive des Autohauses und des Schadensteuerers entwickelt worden, nicht aus der des Geschädigten. Ihre Stärke liegt in der Prozessoptimierung: weniger Telefonate, strukturierte Daten und schnellere Kommunikation zwischen Werkstatt, Versicherung und Fuhrpark. Was sie nicht können und nicht wollen, ist eine vollständige, rechtssichere Schadensbewertung nach Herstellervorgaben.
Das ist kein Versehen. Es liegt in der Natur bildbasierter KI-Systeme. Selbst unter optimalen Bedingungen – ideale Ausleuchtung, hochauflösende Kameras – erkennen diese Systeme laut unabhängiger Untersuchungen lediglich 70 bis 80 Prozent der tatsächlich vorhandenen Schäden. Was unter dem Blech liegt, bleibt unsichtbar.
Das Titelbildproblem: 70 Prozent mehr Schaden, den keiner sieht.
Ein bekanntes Beispiel aus der Branche ist ein optisch überschaubarer Frontschaden. Die KI erkennt die sichtbare Beschädigung. Was sie jedoch nicht erkennt, ist, dass in acht von zehn vergleichbaren Fällen auch der Querträger hinter der Frontschürze beschädigt ist und ersetzt werden muss. Dieser Folgeschaden ist weder sichtbar noch kalkulierbar – nicht für eine Software, die ausschließlich auf Bildmaterial angewiesen ist.
Die Differenz zwischen KI-Kalkulation und tatsächlichem Reparaturaufwand kann erheblich sein. In der Branche sind Fälle dokumentiert, in denen der reale Schaden die bildbasierte Schätzung fast um das Dreifache übertraf. Bei Rahmenschäden, die auf Fotos schlicht nicht sichtbar sind, kann die Abweichung noch drastischer ausfallen.
Fährt der Geschädigte nach fiktiver Abrechnung mit einem solchen Fahrzeug weiter, bewegt er sich im Zweifel mit einem geometrisch veränderten Unterbau im Straßenverkehr, ohne es zu wissen.
Versicherungen als Treiber der Dunkelverarbeitung
Dass diese Systeme trotzdem Verbreitung finden, hat eine klare ökonomische Logik. Versicherungen profitieren von der sogenannten Dunkelverarbeitung: Der Schaden wird digital erfasst, ein Angebot zur fiktiven Abrechnung wird unterbreitet und der Vorgang läuft ohne menschliche Zwischenschritte ab. Der administrative Aufwand und die Regulierungskosten sinken – und der Geschädigte merkt oft nicht, dass seine Schadensumme bereits vor jeder echten Prüfung nach unten korrigiert wurde.
Wer fiktiv abrechnet und dabei auf eine KI-Kalkulation zurückgreift, die strukturell unvollständig ist, erhält oft mehr als 30 Prozent weniger, als ihm nach tatsächlichem Schadensrecht zusteht. Kommt es später am selben Fahrzeugbereich zu einem weiteren Schaden, kann der nicht fachgerecht behobene Vorschaden die gesamte Regulierung gefährden.
Die juristische Dimension dieser Praxis wird gerne verschwiegen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Für ein belastbares, rechtssicheres Schadensgutachten ist die persönliche Inaugenscheinnahme durch einen qualifizierten Sachverständigen unersetzlich. Gerichte stützen sich auf diese Prüfung – nicht auf Fotoauswertungen automatisierter Systeme. Die Trefferquote einer Software interessiert den Richter nicht. Ihn interessiert, ob der Schaden vollständig und sachgerecht nach Herstellervorgaben dokumentiert wurde.
Wer sich als Werkstatt, Schadensteuerer oder Gutachter auf KI-generierte Kalkulationen verlässt und diese unterschreibt, trägt im Haftungsfall selbst das Risiko. Die KI haftet nicht. Die Unterschrift des Menschen darunter aber schon.
KI ist ein Werkzeug, aber kein Ersatz für Sachverstand.
Es geht nicht darum, digitale Prozesse pauschal abzulehnen. Für administrative Abläufe, Terminbuchungen, Statusverfolgung und Kommunikation zwischen den Beteiligten leisten solche Plattformen echten Mehrwert. Auch ein regelbasierter Abgleich von Kalkulationspositionen kann die Arbeit erfahrener Fachleute sinnvoll unterstützen.
Die Grenze ist jedoch dort zu ziehen, wo eine Software die Funktion des unabhängigen Sachverständigen übernehmen soll – oder wo Versicherungen und Schadensteuerer bewusst darauf setzen, dass diese Grenze im Verborgenen bleibt.
Für den Geschädigten bedeutet das: Wer nach einem Unfall schnell eine digitale Lösung präsentiert bekommt, sollte wissen, dass diese Lösung nicht für ihn entwickelt wurde. Sie wurde entwickelt, um Prozesse zu beschleunigen und Kosten zu senken – auf Seiten derer, die den Schaden regulieren.
Das Recht auf vollständige Schadenerfassung und unabhängige Begutachtung ist kein bürokratischer Anachronismus, sondern ein wichtiger Verbraucherschutz. Es ist Verbraucherschutz.
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