Nach einem unverschuldeten Unfall wünschen Sie sich, dass der Schaden statt Reparatur durch Bargeld abgegolten wird, weil die Beule Sie nicht stört oder weil Sie das Geld anderweitig verwenden möchten? Nach einem unverschuldeten Unfall wünschen Sie sich, dass der Schaden statt Reparatur durch Bargeld abgegolten wird, weil die Beule Sie nicht stört oder weil Sie das Geld anderweitig verwenden möchten?
Kein Problem. Grundlage für eine solche Abrechnung, auch fiktive Abrechnung genannt, ist ein Gutachten eines von Ihnen beauftragten Kfz-Sachverständigen.
Folgende Angaben im Gutachten spielen für die fiktive Abrechnung eine Rolle:
- Die Reparaturkosten
- Der Wiederbeschaffungswert
- Der Restwert
- Die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs
Kalkulationsbeispiele:
1. Auto ist verkehrssicher, die Reparaturkosten sind niedriger als der Wiederbeschaffungswert
- Auszahlung auf Grund der fiktiven Abrechnung: Kalkulierte Schadenssumme ohne MwSt. und ohne Abzug des Restwertes.
2. Auto ist nicht verkehrssicher, Reparaturkosten sind niedriger als der Wiederbeschaffungswert
- Auszahlung auf Grund der fiktiven Abrechnung: Kalkulierte Schadenssumme ohne MwSt. und ohne Abzug des Restwertes. Voraussetzung: Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Manchmal reicht es, den Spiegel auszutauschen... fragen Sie Ihren Gutachter!
3. Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert – wirtschaftlicher Totalschaden
- Auszahlung auf Grund der fiktiven Abrechnung: Wiederbeschaffungswert ohne MwSt. abzüglich Restwert