Ein Kunde des von BMW und Sixt betriebenen Carsharing-Anbieters "Drive now" wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er eine Radfahrerin überfahren hatte.
Dem Gericht lagen Daten zu Wegstrecke, Tempo und Position des Handys des Kunden vor, wodurch der Täter überführt wurde.
Ein Gerichtssprecher erklärte gegenüber dem "Manager-Magazin", dass die Daten aus dem Bestand von BMW stammten. "Drive now" bestreitet, die Daten zu speichern. Dem Datenschutzbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, zufolge sind Bewegungsprofile ohne Zustimmung des Kunden "unzulässig".