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Urteil - Längeres Parken in Abwesenheit

  • RobGal
  • 27. September 2016 um 10:30
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Wer sein Auto für einen längeren Zeitraum parkt, sollte mindestens alle 48 Stunden prüfen, ob es nicht plötzlich im Halteverbot steht.

Eine Frau hatte ihren Wagen abgestellt und war in den Urlaub geflogen. In der Zwischenzeit stellte ein Umzugsunternehmen rund um ihr Auto mobile Parkverbotsschilder auf. Wenig später wurde das Auto kostenpflichtig abgeschleppt.

Die Beschwerde der Frau ließ das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nicht gelten. Anders als andere Gerichte hält es eine Vorlaufzeit von drei Tagen für das Aufstellen mobiler Parkverbotsschilder für übertrieben. Zumutbar sei es, dass ein Autofahrer mindestens alle 48 Stunden nach seinem parkenden Auto schaut oder von Bekannten nachschauen lässt. (OVG Münster, Az.: 5 A 470/14)

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Quellen

    • Quelle: Kb
    • Foto: castelberry - Fotolia.com

Tags

  • Haltverbot
  • parken
  • Oberverwaltungsgericht
  • Urlaub

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