Fahrten im Zusammenhang mit einer Jagd fallen unter die Kategorie ''landwirtschaftlicher Verkehr''
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RobGal -
26. November 2016 um 11:39 -
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Aus verkehrsrechtlicher Sicht muss diese Frage bejaht werden. Denn: Fahrten im Zusammenhang mit einer Jagd fallen unter die Kategorie des ''landwirtschaftlichen Verkehrs'', wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle feststellte.
Ein Autofahrer war auf einer Strecke unterwegs, deren Durchfahrt für "Fahrzeuge aller Art" gesperrt war (Zeichen mit rotem Kreis um eine weiße Fläche), durch ein Zusatzschild aber für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben war. Der Autofahrer bekam eine Geldbuße und legte dagegen Einspruch ein.
Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass sich der Autofahrer nicht ordnungswidrig verhalten hatte. Denn die Freigabe für landwirtschaftliche Fahrzeuge schloss die Fahrt zum Treffpunkt der anstehenden Jagdausbildung ein. (OLG Celle, Az.: 322 SsRs 154/14)