Höchstgrenzen bei der Reparatur eines Unfallwagens, die berücksichtigt werden müssen, sowie unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten machen die Berechnung zu einer Wissenschaft.
UHU („Unter HUndert“)
Wenn die Summe der Reparaturkosten und der Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert bleibt, darf bis zur Höhe des als 100% angenommenen Wiederbeschaffungswertes repariert werden. Den einprägsamen Kürzel UHU hat ein bekannter Richter am Oberlandesgericht in seinen Schulungen für Rechtsanwälte eingesetzt.
ÜHU („Über HUndert“)
Wenn die Summe der Reparaturkosten und der Wertminderung über den als 100% angenommenen Wiederbeschaffungswert hinausgeht, darf bis zur Höhe von 130% repariert werden. Das Fahrzeug muss vollständig und fachgerecht repariert werden, und für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nach der Reparatur im Besitz des Fahrzeughalters bleiben.
Fiktive Abrechnung
Bei einer fiktiven Abrechnung wird eine auf Grund des Gutachtens kalkulierte Reparatur ausgezahlt, die jedoch nicht durchgeführt werden muss. Zu beachten ist, dass bei dieser Abrechnungsvariante die Mehrwertsteuer aus den kalkulierten Reparaturkosten abgezogen wird.
Abrechnungsbasis Wiederbeschaffungsaufwand
Die Versicherung kann nicht nur auf Grund des Wiederbeschaffungswertes, sondern auch auf der Basis des Wiederbeschaffungsaufwands abrechnen. Hierbei wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes berücksichtigt. Stellt der Geschädigte den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs wieder her, wird der Restwert nicht abgezogen. Die Qualität der Reparatur spielt hierbei keine Rolle.
Auch bei der Abrechnung als Totalschaden wird vom Wiederbeschaffungsaufwand ausgegangen.
Umstrittene Nebenkosten
Bei den anlässlich einer Reparatur anfallenden Begleitarbeiten (z.B. Richtwinkelsätze leihen und aufbauen, Beilackierung, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Lackaufschläge usw.) sind manche Versicherungen der Meinung, dass diese keine notwendigen Bestandteile der eigentlichen Reparatur darstellen, und wollen sie häufig nicht zahlen. Auch die Stundensätze einer Werkstatt können zu Streitigkeiten führen, wenn die Versicherung eine dem Geschädigten zwar unbekannte, aber billigere Werkstatt durchsetzen will.
Die Unfallzeitung meint:
Wenn Sie sich im Dschungel der Abrechnungsmodalitäten nicht auskennen, und nicht genau wissen, was in Ihrem Fall für Sie am vorteilhaftesten ist, lassen Sie sich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen helfen.