Vielmehr ist es als zusätzlicher Gefahrenhinweis zu verstehen, wie das Oberlandesgericht Hamm 2014 entschied. Das Tempolimit ist daher auch bei trockener Fahrbahn wirksam. Darauf weist der ARCD hin. Anders sieht es beim Zusatzschild „bei Nässe“ aus. Hier greift die Geschwindigkeitsbegrenzung erst, wenn die Fahrbahn insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen ist, wie der Bundesgerichtshof 1977 klarstellte.
Und können Sie sich noch an den Unterschied zwischen einer Entfernungsangabe mit und ohne seitliche Pfeile erinnern? Mit Pfeilen bedeutet, dass das Tempolimit für die angegebene Strecke gilt; ohne Pfeile heißt, dass es erst nach der angegebenen Entfernung beginnt. Für Verwirrung sorgt auch das Zusatzschild mit einem Fahrradsymbol und zwei Pfeilen in gegenläufiger Richtung darunter. Es erlaubt Radverkehr in einer Einbahnstraße auch in entgegengesetzter Richtung. Autofahrer müssen besonders aufmerksam sein; von rechts kommende Radfahrer haben in jedem Fall Vorfahrt.