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Handy-Nutzung am Steuer

  • RobGal
  • 28. Juli 2015 um 13:29
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Am Steuer darf man doch mit dem Handy telefonieren, entschied das Oberlandesgericht in Hamm.

Ein Autofahrer hatte an einer roten Ampel gehalten und sich die Zeit mit einem Telefongespräch verkürzt – und wurde prompt von der Polizei erwischt. 40 Euro sollte er zahlen. Dagegen ging der Mann vor Gericht und bekam In der zweiten Instanz recht.

Denn: Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass man ein Mobiltelefon nicht am Lenkrad eines fahrenden Autos und bei laufendem Motor benutzen darf. Das Auto des Mannes stand aber, und die Start-Stopp-Automatik hatte den Motor ausgestellt. Einen Unterschied zwischen dem manuellen und dem automatischen Ausschalten des Motors wollte das Gericht nicht machen. Übrigens: Am Steuer eines fahrenden Autos ist jegliche Handy-Nutzung verboten, auch das Lesen von Textnachrichten oder der Blick in den Kalender. (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 1/14)

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