LG Koblenz Berufungsurteil vom 2.12.2015 – 12 S 59/15 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schaltete das Unfallopfer einen Kfz-Sachverständigen zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe ein. Dieser berechnete gegenüber dem Auftraggeber seine Kosten. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte jedoch die berechneten Kosten um 141,63 €. Damit war der Geschädigte nicht einverstanden und klagte gegen den Unfallverursacher persönlich. Das Amtsgericht Lahnstein sprach nur einen Teil der gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.1.2015 – 24 C 642/14 - zu. Die dagegen eingelegte Berufung hatte bei dem Landgericht Koblenz Erfolg.
AG Kerpen Beschluss vom 29.12.2015 – 104 C 231/2015 –
In einem Zivilprozess um restlichen Schadensersatz hatte die Geschädigte vor dem zuständigen Amtsgericht Kerpen in Nordrhein-Westfalen gegen die Unfallverursacherin geklagt. Die beklagte Unfallverursacherin wurde durch eine Münchner Anwaltskanzlei vertreten. Allerdings hatte diese keine Vollmacht vorgelegt. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hakte in dem Prozess, bei dem die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht mitverklagt wurde, nach und beantragte die Vorlage der schriftlichen Vollmacht und den gleichzeitigen Ausschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung von jeglichen Prozesshanflungen.
AG Viersen Beschluss vom 2.11.2015 – 33 C 224/15 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte zunächst die HUK-COBURG als unbestritten eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen. Diese hatte allerdings den Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf vollständigen Ausgleich seines Schadens nur unzureichend erfüllt.
LG Saarbrücken Berufungsurteil vom 23.1.2015 – 13 S 199/14 –
Am 24.12.2012 ereignete sich im Amtsgerichtsbezirk Saarlouis ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des späteren Klägers, ein zur Unfallzeit zwei Jahre alter Ford-Focus, beschädigt wurde.
AG Salzgitter Urteil vom 14.10.2015 – 22 C 57/15 –
Am 25.2.2015 ereignete sich ein Straßenverkehrsunfall, bei dem das Kraftfahrzeug des späteren Klägers beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Unfalls trägt der Fahrer des bei der HDI-Versicherung versicherten Fahrzeugs.
Landgericht Köln – Berufungskammer - Beschluss vom 12.8.2015 – 11 S 173/15 –
Die Parteien streiten um die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Geschädigt ist ein Mietwagenunternehmen, dessen Mietfahrzeug durch einen Versicherten der DEVK-Versicherung beschädigt wurde.
LG Kempten Beschluss vom 5.11.2015 – 53 S 1209/15 –
Am 29.4.2014 ereignete sich auf der Bundesautobahn A 7 an der Anschlussstelle Dietmannsried gegen 15.00 Uhr ein Verkehrsunfall, der darauf zurückzuführen war, dass die Zeugin M mit dem Fahrzeug des späteren Klägers von der Autobahnauffahrt über die rechte Fahrspur direkt auf die linke Fahrspur fuhr.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Der Schadensgutachter setzte für den beschädigten BMW-Pkw Verbringungskosten von 149,40 € ein.
AG Oberhausen Urteil vom 15.9.2015 – 32 C 1445/15 –
Am 4.5.2015 ereignete sich in Oberhausen ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten beschädigt wurde. Der Geschädigte beauftragte einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens.
Amtsgericht Hattingen Urteil vom 10.11.2015 – 5 C 101/15 –
Die Parteien streiten um restliche, gemäß § 398 BGB erfüllungshalber abgetretene Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall aus Oktober 2014.
Amtsgericht Hannover Urteil vom 14.10.2015 – 568 C 12550/14 –
Nach einem Verkehrsunfall nahm der Geschädigte den Unfallaufnahmedienst eines Sachverständigen in Anspruch, nachdem die kostenlose Unfallaufnahme durch die Polizei nicht möglich war. Der Sachverständige nahm den Unfall auf und berechnete seine Kosten für die Unfallaufnahme dem Unfallopfer gegenüber.
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist der Eigentümer eines Kraftfahrzeuges, dem selbst ein Autohaus gehört. In diesem werden fremde Fahrzeuge repariert. Der Geschädigte reparierte in seinem Autohaus selbst das verunfallte Fahrzeug und machte den Unternehmergewinn mit geltend.
Am 30.5.2014 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw Opel-Corsa des späteren Klägers total beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls trägt der Fahrer des bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrzeugs.
Im Amtsgerichtsbezirk Leipzig ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem das Unfallopfer verletzt wurde. Er wurde in der Notfallaufnahme des Klinikums in Leipzig erstversorgt.
Am 18.9.2014 ereignete sich auf der Bundesautobahn A9 im Landkreis Freising ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des späteren Klägers beschädigt wurde. Der Unfall ereignete sich dadurch, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug von einem Anhänger eine Laderampe verlor, wodurch unter anderem auch das Fahrzeug des Klägers beschädigt wurde.
LG Stralsund Berufungsurteil vom 28.8.2015 – 1 S 233/14 –
Am 9.1.2014 erlitt der spätere Kläger einen Verkehrsunfall, bei dem nicht nur sein Pkw, sondern auch sein Körper und seine Gesundheit beeinträchtigt wurden.
LG Bielefeld Beschluss vom 17.4.2015 – 20 S 123/14 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Bereich Bünde in Westfalen hatte der Geschädigte einen anerkannten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Die regulierungspflichtige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kürzte vorgerichtlich die vom Gutachter berechneten Sachverständigenkosten um 119,31 €.
In Bochum-Wattenscheid ereignete sich um 22.Juli 2014 auf der Marienstraße / Ecke Pohlbörger Straße ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des späteren Klägers beschädigt wurde.
Im März 2014 ereignete sich in Pirmasens auf der Zweibrücker Straße ein Verkehrsunfall, der durch den Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs verursacht wurde. Die hinter dem Fahrer stehende Haftpflichtversicherung hat die einhundertprozentige Eintrittspflicht anerkannt.