AG Rosenheim Urteil vom 28.8.2015 – 16 C 2808/14 –
Nach einem Verkehrsunfall, an dem das Unfallopfer keine Schuld trägt, lässt dieses durch einen anerkannten Kfz-Sachverständigen ein Schadensgutachten erstellen. Der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige hat in seinem Gutachten aufgrund seiner Kenntnis vor Ort Verbringungskosten für die Fahrt zum Lackierbetrieb und zurück sowie Ersatzteilpreisaufschläge eingesetzt.
AG Esslingen Urteil vom 1.10.2015 – 10 C 1245/15 –
Die Geschädigte eines Verkehrsunfalls beauftragte einen Sachverständigen seiner Wahl zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe. Der Sachverständige berechnete seine Kosten für die Erstellung des Gutachtens.
BGH – IV. Zivilsenat – Urteil vom 11.11.2015 – IV ZR 426/14 –
Der Kläger erlitt einen Unfallschaden mit seinem Mercedes-Pkw. Dieser war bei der beklagten Versicherung vollkaskoversichert. Der Geschädigte beauftragte einen Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Gutachtens.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte den Kfz-Sachverständigen H. mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Dieser berechnete für die Begutachtung einen Betrag von 788,85 €. Dieser Betrag schlüsselte sich auf in ein Grundhonorar von 398,-- € und Nebenkosten von 244,60 €.
Der Kläger fuhr mit seinem Ferrari mit etwa 200 km/h über die Bundesautobahn A44. Auf der Fahrbahn befand sich eine Bodenwelle, die dem Land Nordrhein-Westfalen bekannt war, weil sich dort vor einigen Monaten ein tödlicher Verkehrsunfall ereignet hatte.
Die Klägerin ist Eigentümerin einer Eisdiele im Landgerichtsbezirk Duisburg. Der beklagte Kfz-Führer war am Unfalltag mit einem Kastenwagen unterwegs, um im Bereich der Eisdiele Campingutensilien bei seinem Vater abzuholen.
OLG Hamm Hinweisbeschluss vom 1.10.2015 – I-9 U 73/15 –
An einer Kreuzung ohne besonders angeordnete Vorfahrtsregelung kam es zu einem Unfall. Auf der Kreuzung gilt die Verkehrsregelung, dass der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer gegenüber dem von links sich nähernden Verkehrsteilnehmer Vorfahrt hat.
BGH VI. Zivilsenat Urteil vom 15.9.2015 – VI ZR 475/14 –
Der Freistaat Bayern verlangt von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung im Wege des Schadensersatzes die restlichen Kosten für die Beseitigung einer Ölspur auf der regennassen Staatsstraße im Bereich Haßfurt.
Amtsgericht Bochum Urteil vom 14.8.2015 – 47 C 55/15 –
Der spätere Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls kaufte einen Pkw, dessen Kilometerstand manipuliert war. Das hatte ihm der Vorbesitzer nach dem Kauf mitgeteilt.
LG Dortmund Berufungsurteil vom 7.7.2015 – 1 S 106/15 –
Am 16.10.2014 ereignete sich in Dortmund ein Verkehrsunfall. Die Haftung der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung zu einhundert Prozent ist unstreitig.
Die Parteien streiten über die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten. Der Geschädigte hatte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug für das verunfallte Fahrzeug für die Zeit der Reparatur angemietet.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Völklingen beauftragte das Unfallopfer einen anerkannten Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Schadensgutachtens. Die vom Gutachter berechneten Kosten für das Schadensgutachten reichte der Geschädigte an die HUK-COBURG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung weiter.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Völklingen (Saar) beauftragte der Geschädigte einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Die hinter dem Schädiger stehende Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte - trotz voller Haftung – die Sachverständigenkosten nur zum Teil.
AG Merzig Urteil vom 5.2.2015 – 24 C 242/12 – rechtskräftig
Am 16.5.2012 gegen 16.00 Uhr war der Kläger mit seinem Pkw auf der Landstraße L 377 zwischen Hargarten und Losheim am See im Saarland unterwegs. Vor ihm fuhr ein LKW der Mercedes Benz Actros 3240, der im Unfallzeitpunkt bei der beklagten Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert war.
Die Parteien streiten aus abgetretenem Recht über restlichen Schadensersatz in Form der restlichen Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfallereignis, für das die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung vollumfänglich eintrittspflichtig ist. Trotz dieser einhundertprozentigen Haftung hat die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung nicht die vollen Mietwagenkosten erstattet.
LG Köln Berufungsurteil vom 8.9.2015 – 11 S 302/14 –
Am 30.8.2013 ereignete sich in Köln ein Verkehrsunfall zwischen der geschädigten Kfz-Eigentümerin und einem Versicherungsnehmer der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung, bei dem der Pkw der Geschädigten beschädigt wurde.
OLG Hamm Berufungsurteil vom 18.8.2015 – 9 U 169/14 –
Der Zeuge P. befuhr am 9.12.2013 gegen 1.00 Uhr nachts bei stürmischem Wetter mit dem Pkw des späteren Klägers in der Gemeinde C. die E-Straße. In Höhe des von dem späteren Beklagten betriebenen Lebensmittelmarktes kollidierte das Fahrzeug mit einem Einkaufswagen des Lebensmittelmarktes.
OLG München Berufungsurteil vom 11.9.2015 – 10 U 1455/13 –
Vor dem Verkehrsunfall, der zu dem Urteil vor dem OLG München führte, hatten sich der spätere Kläger und der spätere Beklagte jeweils Fahrzeuge ausgeliehen. Der Kläger hatte sich einen Elektroroller und der Beklagte ein Pedelec ausgewählt.
Während einer Einsatzfahrt der Polizei im Polizeibezirk Aurich in Niedersachsen kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem Kleinbus. Vor dem Polizeifahrzeug fuhr ein Kleinbus, der von der später beklagten Fahrerin gesteuert wurde.