News mit dem Tag „Verkehrsrecht“

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27.2.2018 entschieden, dass die Revisionen der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf zurückgewiesen werden. Damit sind die vorgerichtlichen Urteile rechtskräftig. Um es vorweg zu sagen: Jeder vernünftig denkende Jurist hatte mit einer derartigen höchstrichterlichen Entscheidung gerechnet, denn das Bundesverwaltungsgericht entscheidet als Revisionsinstanz.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt es heute nicht mehr – Anwaltskosten sind zu ersetzen
    Amtsgericht Hamburg Urteil vom 31.1.2018 – 20 a C 451/17 –

    Nicht nur bei den Sachverständigenkosten, sondern auch bei den notwendigen Anwaltskosten versuchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem von ihnen zu regulierenden Verkehrsunfall immer wieder zu kürzen. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer argumentieren häufig, dass ein einfach gelagerter Verkehrsunfall vorliege, der keine Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes benötigt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem eine Zeit lang die berechneten Reparaturkosten von den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern nicht gekürzt wurden, weil sie als Schaden des Geschädigten durch die Rechnung belegt waren, werden diese in jüngster Zeit ebenfalls gekürzt. Da sich der Geschädigte mit derartigen Schadenskürzungen durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zufrieden gab, klagte er den gekürzten Reparaturkostenbetrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Detmold ein. Die Klage war insgesamt erfolgreich.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Anwaltskosten sind von Versicherung auch an geschädigtes Busunternehmen zu erstatten
    AG Düsseldorf Urteil vom 24.1.2018 – 50 C 208/17 –

    Nicht nur bei den Sachverständigenkosten, sondern auch bei den notwendigen Anwaltskosten versuchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem von ihnen zu regulierenden Verkehrsunfall immer wieder zu kürzen. So musste sich das örtlich zuständige Amtsgericht Düsseldorf mit der Frage beschäftigen, ob die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nach der Beschädigung eines Reisebusses durch ihren Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die angefallenen Rechtsanwaltskosten des Busunternehmens, das über einen größeren Fuhrpark verfügt, zu ersetzen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Kürzung der Kosten für 2. Fotosatz durch Haftpflichtversicherung ist rechtswidrig
    AG Bitterfeld-Wolfen Urteil vom 12.1.2018 – 7 C 800/16 –

    Immer wieder kürzen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die vom Kfz-Sachverständigen berechneten Kosten, den der Geschädigte zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe hinzugezogen hatte. In jüngster Zeit werden dabei besonders die Kosten für einen zweiten Fotosatz gekürzt oder gar ganz gestrichen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nach einem Verkehrsunfall gibt der Geschädigte regelmäßig ein Schadensgutachten in Auftrag, um seinen voraussichtlichen Schaden beziffern und beweisen zu können. In dem Schadensgutachten kalkuliert der Sachverständige die Höhe der Schäden und die voraussichtlichen Reparaturkosten und die voraussichtliche Dauer der Reparatur. Sobald der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug zur Reparatur gegeben hat, ist es seiner Einflusssphäre entzogen. Daher hat die Rechtsprechung zu Recht das Werkstattrisiko dem Schädiger angelastet.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es kommt nach einem Unfall immer wieder einmal vor, dass die nach der Einholung eines Schadensgutachtens in Auftrag gegebenen Reparaturen länger dauern als kalkuliert. Dadurch entstehen auch längere Anmietzeiten für das Ersatzfahrzeug. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen wollen aber nur die kalkulierten Ausfallzeiten ersetzen. Höchstrichterlich ist aber bereits entschieden, dass der Schädiger das Werkstatt- und Prognoserisiko trägt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die merkantile Wertminderung ist immer wieder Streitpunkt bei der Schadensregulierung. Denn ein unfallrepariertes Fahrzeug wird am Markt geringer bewertet als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser Differenzbetrag wird als merkantiler Minderwert bezeichnet und ist regelmäßig vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherer im Wege des Schadensersatzes zu erstatten. Der Schädiger ist nämlich im Rahmen des ihm obliegenden Schadensersatzes verpflichtet, den vor dem Schadensereignis liegenden Zustand wiederherzustellen. Da die Tatsache des Unfallereignisses nicht rückgängig gemacht werden kann, ist eben dieser Differenzbetrag als merkantiler Minderwert zu ersetzen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es ist gar nicht so selten, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr oder Rettungsdiensten mit normalen Kraftfahrzeugen kollidieren. Dies kann daran liegen, dass der normale Verkehr die Sonderrechte der Einsatzfahrzeuge missachtet, weil zum Beispiel das Radio zu laut eingestellt ist, ober weil es die eingeschalteten Blaulichter und das Martinshorn falsch deutet. Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn haben grundsätzlich bei Einsatzfahrten Vorrang. Sie dürfen auch bei Rotlicht über eine Verkehrskreuzung fahren. Kommt es dennoch zum Unfall, so stellt sich häufig die Frage nach der Haftungsquote. So musste auch der Berufungssenat des OLG Hamm über einen Unfall auf einer Kreuzung bei Bielefeld entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bekanntlich findet im Jahr 2018 der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 24. Bis 26. Januar statt. Thema des 2. Arbeitskreises sind die zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren. Weiterhin sollen die Risiken der neuen Technik des automatisierten Fahrens besprochen und diskutiert werden. Ebenso soll diskutiert werden, ob die Bundesrepublik Deutschland ein neues Haftungssystem braucht und wer haftet, wenn die Technik versagt?

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bei beschädigter Metallic-Lackierung sind Kosten der Beilackierung zu ersetzen
    LG Aachen Urteil vom 24.10.2017 – 10 O 489/15 –

    Wird bei einem Verkehrsunfall ein metallic-lackiertes Kraftfahrzeug beschädigt, stellt sich die schadensersatzrechtlich bedeutende Frage, ob der Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer auch die Kosten für die Beilackierung der angrenzenden Karosserieflächen mit ersetzen muss. Aus Sicht des das Schadensgutachten erstellenden Kfz-Sachverständigen sind die angrenzenden Flächen mit zu lackieren, damit auftretende Farbabweichungen vermieden werden können.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Halle an der Saale entscheidet im Restwertregress zugunsten des Kfz-Sachverständigen
    AG Halle an der Saale Urteil vom 23.11.2017 – 104 C 3647/16 –

    In jüngster Zeit greifen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen immer häufiger die vom Kfz-Sachverständigen ermittelten Restwerte an, den der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zur Erstellung des Schadensgutachtens hinzugezogen hat. Sie beziehen sich dann dabei auf Restwertangebote aus dem Internet. Diesen Sondermarkt muss der Geschädigte grundsätzlich nicht beachten. Auch der vom Geschädigten hinzugezogene Kfz-Sachverständige ist grundsätzlich gehalten, lediglich die örtlichen Restwertangebote seiner Ermittlung zugrunde zu legen. Maßgeblich sind seit der BGH-Entscheidung vom 13.1.2009 – VI ZR 205/08 – die Restwerte auf dem allgemeinen regionalen Markt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Neuss urteilt zu einem Unfall an einer Engstelle
    AG Neuss Urteil vom 29.3.2017 – 79 C 653/16 –

    An Engstellen, sei es durch Bauarbeiten oder durch geparkte Fahrzeuge, kommt es immer wieder zu kritischen Situationen, die hin und wieder auch zu Verkehrsunfällen führen. Grundsätzlich gilt, wer das Hindernis auf seiner Seite hat, der hat dem Gegenverkehr Vorrang einzuräumen. Häufig wird dann das wartende Fahrzeug noch überholt. Dann kann es leicht zu einer Kollision der Fahrzeuge kommen. Über einen derartigen Sachverhalt hatte das Amtsgericht Neuss zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem der VI. Zivilsenat bereits mit Revisionsurteil vom 31.1.2012 – VI ZR 143/11 – entschieden hatte, dass die Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Unfallopfers auf Erstattung der berechneten Mietwagenkosten grundsätzlich erlaubt ist, wenn nur noch die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist, hat er mit dem jüngsten Urteil diese Grundsätze nunmehr auch auf Abtretungen von Schadensersatzforderungen auf Erstattung der berechneten Sachverständigenkosten erweitert.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nicht selten ereignen sich Verkehrsunfälle dadurch, dass die Fahrertür eines geparkten Fahrzeugs plötzlich geöffnet wird und ein vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer, sei es ein Radfahrer, sei es ein Autofahrer dadurch geschädigt wird. Häufig ist von dem anderen Verkehrsteilnehmer dann auch der seitliche Abstand nicht eingehalten worden, so dass in der Regel eine Haftungsverteilung vorzunehmen ist.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann der Geschädigte grundsätzlich die zu seiner Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer ersetzt verlangen. Ist ein Fahrzeug derart stark beschädigt, dass eine Reparatur auch über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes hinausgehen, so ist eine Reparatur unsinnig. In diesem Fall hat der Geschädigte Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand, der sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ergibt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Otterndorf spricht Mietwagenkosten nach dem Mittelwert von Schwacke und Fraunhofer zu
    Amtsgericht Otterndorf Urteil vom 6.2.2017 – 2 C 423/16 –

    Auch bei den Kosten für die notwendige Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese favorisieren die Preise aus der Fraunhofer-Erhebung, während die Autovermieter regelmäßig die Preise nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel ihrer Rechnung zugrunde legen. Im Prozess legen die Versicherer häufig dann auch noch sogenannte screen-shot aus dem Internet vor, die ohnehin nicht zu beachten sind. So geschah es auch im Schadensersatzprozess vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Otterndorf.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Das Prognose- und Werkstattrisiko geht zu Lasten des Schädigers
    Amtsgericht Darmstadt Urteil vom 14.9.2017 – 309 C 65/17 –

    In jüngster Zeit kommt es bei Unfallschadensabrechnungen immer häufiger vor, dass die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer aus den zur Schadensregulierung vorgelegten Reparaturrechnungen Positionen kürzen oder gar streichen und nicht bereit sind, den vollen Rechnungsbetrag zu ersetzen, obwohl eine volle Haftung besteht. So erging es auch einem Unfallopfer, der nach dem für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall ein Schadensgutachten bei einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen beauftragte und nach Erhalt des Gutachtens nach den Vorgaben des Gutachtens den Reparaturauftrag erteilte. Nachdem die eintrittspflichtige Versicherung Kürzungen in der Reparaturrechnung vornahm, klagte der Geschädigte die gekürzten Rechnungspositionen ein. Die Klage vor dem Amtsgericht Darmstadt war erfolgreich.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Entschließt sich der Geschädigte eines für ihn unverschuldeten Verkehrsunfalls zu der ihm gesetzlich aufgrund der Dispositionsfreiheit eingeräumten fiktiven Schadensabrechnung, gibt es häufig Streit mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Höhe der Stundenverrechnungssätze für die mögliche Reparatur. Grundsätzlich hat der vom Geschädigten zur Schadensfeststellung hinzugezogene Kfz-Sachverständige seit der sogenannten Porsche-Entscheidung (BGH ZfS 2003, 405) die Stundenverrechnungssätze einer Markenfachwerkstatt zugrunde zu legen. Das Amtsgericht Dorsten hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in dem der Sachverständige lediglich Stundensätze einer freien Fachwerkstatt aus Dorsten in seinem Schadensgutachten zugrunde gelegt hatte. Die einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte die Stundensätze unter Hinweis auf eine noch preiswertere Alternativwerkstatt. Die Versicherung scheiterte bei dem Amtsgericht Dorsten mit ihrer Argumentation.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Göppingen bejaht bei Verkehrsunfall Notwendigkeit der Einschaltung eines Anwalts
    Amtsgericht Göppingen Urteil vom 27.9.2017 – 11 C 592/17 –

    Nach unverschuldeten Verkehrsunfällen kommt es in letzter Zeit immer wieder zu Streit über die Kosten des vom Geschädigten zur Schadensfeststellung hinzugezogenen Kfz-Sachverständigen. Das Amtsgericht Göppingen hat jetzt sogar darüber zu befinden, ob der Geschädigte berechtigt war, einen Rechtsanwalt seiner Wahl wegen der Schadensregulierung einzuschalten. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung war der Meinung, der Geschädigte hätte die Regulierung des Schadens selbst durchführen können. Sie erstattete die Kosten des Anwalts des Geschädigten nicht. Der Geschädigte klagte die rechtsanwaltskosten mit Erfolg bei dem Amtsgericht Göppingen ein.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann