News mit dem Tag „Verkehrsrecht“

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • In jüngster Zeit werden bei der Schadensabrechnung durch die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach Verkehrsunfällen immer häufiger auch bei durchgeführter Reparatur des Unfallfahrzeugs die tatsächlich angefallenen Verbringungskosten gekürzt oder gar gestrichen. Bei einer konkreten Schadensabrechnung auf der Grundlage einer Rechnung liegt der vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer auszugleichende Vermögensnachteil in der Belastung mit einer Zahlungsverpflichtung. Daher ist im Wege des Schadensersatzes der Rechnungsbetrag grundsätzlich auszugleichen. So hatte das Amtsgereicht Cuxhaven nach einer durchgeführten Reparatur in einer regionalen Fachwerkstatt und der von der HUK-COBURG gekürzten Reparaturrechnung über die notwendigen Verbringungskosten und restlicher Sachverständigenkosten zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Haftung der Kaskoversicherung, wenn Sohn ohne Führerschein Unfall baut
    OLG Oldenburg Urteil vom 22.3.2017 – 5 U 174/16 –

    Auch im kaskoschadensrecht kann es schon einmal zu recht kuriosen Sachverhalten kommen. Wie das Leben so spielt. Das OLG Oldenburg hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Kaskoversicherung für das kaskoversicherte Fahrzeug des Vaters auch dann für den angerichteten Schaden am Fahrzeug aufkommen muss, wenn der Sohn und Freunde mit dem vom Vater ausgeliehenen Pkw einen Schaden verursachen, wobei der Sohn noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Kaskoversicherung verweigerte die Schadensersatzleistung, weil sie davon ausging, dass der führerscheinlose Sohn gefahren sei, als es zum Unfall mit einem geparkten Pkw kam. An dem Fahrzeug des Vaters war ein Schaden von rund 8.700,-- € entstanden. Das OLG Oldenburg entschied, dass die Kaskoversicherung zahlen müsse.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bei konkreter Schadensabrechnung sind Verbringungskosten in berechneter Höhe zu erstatten
    AG Offenbach am Main Urteil vom 27.7.2017 – 340 C 118/17 –

    Bei Schadensersatzabrechnungen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kommt es immer häufiger vor, dass die einstandspflichtigen Kfz-Versicherer die berechneten Verbringungskosten kürzen. Besonders die HUK-COBURG kürzt die berechneten Verbringungskosten regelmäßig auf 80,-- €, obwohl die Kosten für die Verbringung zur Lackiererei und zurück zur Werkstatt konkret berechnet sind. So lag es auch in dem vom Amtsgericht Offenbach zu entscheidenden Rechtsstreit. Das erkennende Gericht sah die durch die Reparaturrechnung nachgewiesenen und betragsmäßig bewiesenen Verbringungskosten als über § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteil und verurteilte die HUK-COBURG zur vollständigen Erstattung der beglichenen Verbringungskosten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Saarbrücken urteilt nach Unfall zur Haftung eines 15-jährigen Mofafahrers
    OLG Saarbrücken Urteil vom 3.8.2017 – 4 U 156/16 –

    Es gibt nicht nur Unfälle, an denen Kraftwagen beteiligt sind, sondern auch solche, an denen Zweiradfahrzeuge beteiligt sind. Über einen solchen Unfall hatte in letzter Instanz das OLG Saarbrücken zu entscheiden. Die Besonderheit dieses Rechtsstreits lag darin, dass der am Unfall beteiligte Mofafahrer erst 15 Jahre alt war. Trotz der Minderjährigkeit sah das erkennende Gericht die Alleinhaftung bei dem Mofafahrer.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Otterndorf spricht nach durchgeführter Reparatur berechnete Verbringungskosten zu
    Amtsgericht Otterndorf Urteil vom 29.6.2017 – 2 C 118/17 –

    Nachdem die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen regelmäßig bei den fiktiven Schadenspositionen gekürzt haben, beginnen sie jetzt auch bei den konkret angefallenen Schadenspositionen zu kürzen. So erging es einer Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Cadenberge (Niedersachsen). Nachdem ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger ihrer Wahl das verunfallte Fahrzeug begutachtet hatte, gab die Geschädigte das Fahrzeug in die Reparaturwerkstatt. Die in der Reparaturkostenrechnung enthaltenen Verbringungskosten wurden von der HUK-COBURG als einstandspflichtige Kfz-Versicherung um 47,60 € gekürzt, obwohl eine entsprechende Rechnung vorlag. Die Geschädigte klagte mit Erfolg.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Wuppertal spricht Verbringungskosten und UPE-Zuschläge zu
    AG Wuppertal Urteil vom 14.7.2017 – 33 C 281/16 –

    Immer wieder kommt es wegen der im Schadensgutachten aufgeführten Schadenspositionen Verbringungskosten und Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Zuschläge), die die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall kürzen oder ganz streichen, zu Streitigkeiten, die letztlich nur durch das Gericht entschieden werden können. So lag es auch in dem Fall, der dem Urt6eil des Amtsgerichts Wuppertal zugrunde lag. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung wollte die im Gutachten aufgeführten Verbringungskosten und UPE-Aufschläge nicht ersetzen. Der Geschädigte musste daher klagen, um zu seinem Recht zu gelangen. Das angerufene Amtsgericht Wuppertal sprach ihm jedoch die von der Versicherung gekürzten Schadenspositionen zu.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Hin und wieder ereignen sich Unfälle auch zwischen Radfahrern und Kraftfahrern. So war es auch in dem Rechtsstreit, den letztlich das OLG Hamm zu entscheiden hatte. Allerdings war die Geschädigte mit ihrem Fahrrad in Marl in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf der bevorrechtigten Straße unterwegs und der Kraftfahrer kam aus der untergeordneten Straße. Außerdem trug die Radfahrerin keinen Fahrradhelm. Durch die Kollision der Fahrzeuge stürzte die Radfahrerin und verletzte sich schwer. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Geschädigte verlangte von dem Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden. Das erstinstanzlich zuständige Landgericht Essen und das OLG Hamm als Berufungsgericht hatten über die jew4eiligen Haftungsquoten zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Weißenburg entscheidet zu den Sachverständigenkosten und zur Bagatellschadensgrenze
    AG Weißenburg (Bayern) Hinweisbeschluss vom 12.7.2017 – 2 C 197/17 –

    Von den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen werden immer häufiger die Kosten der angefallenen Sachverständigengutachten entweder gekürzt oder die Zahlung der Sachverständigenkosten gänzlich verweigert. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei dem konkreten Schaden, auch wenn er über der sogenannten Bagatellschadensgrenze lag, ein Gutachten nicht erforderlich sei. Auch könne der Haftpflichtversicherer ein Gutachten einholen. Dabei hat der BGH ausdrücklich entschieden, dass der Geschädigte bei ca. 715,-- € Schaden berechtigt ist, ein schriftliches Gutachten einzuholen. So hatte auch das AG Weißenburg über die Kosten des von dem Geschädigten eingeholten Gutachtens zu entscheiden, die der Geschädigte von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung vollständig ersetzt verlangte, nachdem der Sachverständige einen Reparaturschaden von 865,46 € feststellte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Das Prognoserisiko trägt der Schädiger
    AG Überlingen Urteil vom 3.2.2017 – 1 C 215/16 –

    Häufig versuchen einstandspflichtige Kfz-Versicherer auch nach durchgeführter Reparatur in einer Fachwerkstatt die dort berechneten Preise zu kürzen. Meist geht es um Verbringungskosten, Ersatzteilzuschläge, Kosten der Endreinigung usw. In dem vom Amtsgericht Überlingen zu entscheidenden Fall ging es um gekürzte 62,12 € aus der Reparaturkostenrechnung. Der Geschädigte gab sich mit der Schadensersatzkürzung durch den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nicht zufrieden und klagte den gekürzten Betrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Überlingen ein.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Sechs-Monats-Frist ist keine Fälligkeitsvoraussetzung
    LG Köln Beschluss vom 14.7.2017 – 11 S 444/16 –

    Obwohl der VI. Zivilsenat des BGH bereits in dem Beschluss vom 18.11.2008 – VI ZB 22/08 – (= BGH ZfS 2009, 79) entschieden hatte, dass die Sechs-Monats-Frist keine Fälligkeitsvoraussetzung ist und Schadensersatz sofort mit der Rechtsgutverletzung regelmäßig fällig wird, versuchen einige Kfz-Haftpflichtversicherer immer noch die Zahlung des Schadensersatzbetrages bis nach 6 Monaten hinauszuzögern. Das Landgericht Köln hat jetzt in einem Beschluss die Rechtsauffassung des BGH bestätigt. Nachdem die eintrittspflichtige den Schadensersatzbetrag für den Reparaturaufwand, der höher als der Wiederbeschaffungsaufwand, aber niedriger als der Wiederbeschaffungswert war, vorgerichtlich nicht leisten wollte, klagte der Geschädigte. Erst im Prozess zahlte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, so dass der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt werden konnte. Das LG hat der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß § 91 a ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Nürnberg lässt Dashcam-Aufnahmen im Zivilverfahren zur Beweisführung über Verkehrsunfall zu
    OLG Nürnberg Hinweisbeschluss vom 10. 8. 2017 – 13 U 851/17 –

    Da der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich seines Vortrags zum Schadenshergang hat, kommt es immer wieder zu Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Unfallhergangs. Neuerdings werden in Kraftfahrzeugen sogenannte Bordkameras installiert, die einen Unfallhergang aufzeichnen können. Während einige Gerichte die sogenannten Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zuließen, lehnten sie andere Gerichte wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ab. Nunmehr hat mit dem Oberlandesgericht Nürnberg erstmals ein Obergericht zur Zulässigkeit der Dashcam-Aufzeichnungen in einem Zivilrechtsstreit entschieden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Düsseldorf urteilt über Unfall mit Kehrmaschine im Einsatz
    OLG Düsseldorf Urteil vom 4.4.2017 – I-1 U 125/16 –

    Hin und wieder kommt es auch zu Verkehrsunfällen mit Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr, die mit gelben Blinklichtern ausgestattet sind. Häufig stellt sich dann die Frage nach der Haftung. So musste auch letztlich das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz über einen Unfall zwischen einer wendenden Kehrmaschine und einem überholenden Kraftfahrer entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Beliebte Kürzungspositionen der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen sind die Verbringungskosten, die Ersatzteilaufschläge und die Reinigungskosten. Da werden diese Schadenspositionen von den Versicherern sogar dann gekürzt bzw. ganz gestrichen, wenn eine Reparaturkostenrechnung der Werkstatt vorliegt, in denen diese Positionen konkret aufgeführt sind. So war es auch in dem Fall, den das Amtsgericht Bochum zu entscheiden hatte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Sachverständigenkosten sind nach § 249 I BGB zu ersetzende Vermögensnachteile
    AG Seligenstadt Urteil vom 5.4.2017 – 1 C 504/16 (2) –

    Immer wieder kommt es wegen der Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum Streit mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Regelmäßig werden die vom Sachverständigen berechneten Kosten gekürzt. So war es auch in dem Verfahren, das dem Urteil des AG Seligenstadt vom 5.4.2017 zugrunde liegt. Nachdem bereits der BGH mit Urteil vom 23.1.2007 (BGH DS 2007, 144 ff.) entscheiden hat, dass die Kosten des Sachverständigengutachtens dem Grunde nach erstattungsfähig sind, weil sie zu den mit dem Schaden unmittelbar zusammenhängenden und gemäß § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen gehören, wenn die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist, hat sich jetzt auch das AG Seligenstadt dieser zutreffenden Ansicht angeschlossen. Es sieht die Sachverständigenkosten als nach § 249 I BGB zu ersetzenden Schaden an.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Lahnstein richtet sich nicht nach BGH und verneint Anwendung des JVEG
    AG Lahnstein Urteil vom 18.4.2017 – 24 C 59/17 -

    Immer wieder kommt es wegen der berechneten Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Regelmäßig beauftragen Geschädigte eines Verkehrsunfalls einen Kfz-Sachverständigen mit der Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe an beschädigten Fahrzeug. Hierzu sind die Geschädigten grundsätzlich berechtigt. Die von dem Sachverständigen berechneten Kosten sind nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VI ZR 67/06) als zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen anzusehen, wenn eine Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. So musste auch das Amtsgericht Lahnstein den Rechtsstreit um die von der einstandspflichtigen Versicherung gekürzten Sachverständigenkosten entscheiden. Die Klage war erfolgreich.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • VG Koblenz entscheidet zum Abschleppen eines verbotswidrig parkenden Pkw
    Verwaltungsgericht Koblenz Urteil vom 14.7.2017 – 5 K 520/17.KO –

    Immer wieder lassen Städte und Gemeinden verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehr behindern durch geeignete Abschleppunternehmer abschleppen. Mit Hereinziehungsbescheiden werden dann später die Abschleppkosten und die Gebühren von den Falschparkern eingefordert. So erging es auch der Klägerin, die gegen den Bescheid der Stadt Koblenz, mit dem sie zur Zahlung der Abschleppkosten von 189,63 € aufgefordert wurde, Widerspruch eingelegt hatte. Aufgrund des Widerspruchs und der Nichtabhilfe durch die Behörde klagte die Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Die Klage blieb ohne Erfolg.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Zur Haftung eines Radfahrers auf Fahrradschutzstreifen bei Kollision mit Fußgänger
    OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 9.5.2017 – 4 U 233/16 –

    Da immer mehr Verkehrsteilnehmer auf das Rad umsteigen, kommt es auch immer häufiger zu Zusammenstößen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Die Kollisionsgefahr ist noch größer, wenn der Radfahrer den Fahrrad- Schutzstreifen in falscher Richtung befährt. Über einen derartigen Unfall hatte letztlich das OLG Frankfurt zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Leipzig sieht in VKS/BVK-Honorarumfrage 2015 geeignete Schätzgrundlage
    AG Leipzig Urteil vom 9.8.2017 – 103 C 9163/16 –

    Offenbar nimmt der Streit um die zu ersetzenden Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kein Ende, obwohl der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat des BGH in letzter Zeit einige Urteile verfasst hat, die sich um die zu ersetzenden Sachverständigenkosten drehten. Immer wieder versuchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer die von den Kfz-Sachverständigen berechneten Sachverständigenkosten zu kürzen. So auch in dem Rechtsstreit, den das Amtsgericht Leipzig nach einem Verkehrsunfall zu entscheiden hatte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem der BGH entschieden hat, dass der Geschädigte bei der Rechnung des von ihm beauftragten Kfz-Sachverständigen eine gewisse Plausibilitätsprüfung bei den Nebenkosten vorzunehmen habe, versuchen verschiedene Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten weiß zu machen, dass er gerade mit dem von ihm beauftragten Sachverständigen einen zu teuren Sachverständigen beauftragt habe. Der Geschädigte habe erkennen können, dass die berechneten Nebenkosten überhöht seien. Mit dieser Argumentation kürzt der in Coburg ansässige Kfz-Haftpflichtversicherer die berechneten Sachverständigenkosten. Damit der Geschädigte über die angeblich zu teuren Nebenkosten informiert wird, übersendet die HUK-COBURG ein entsprechendes Hinweisschreiben an den Geschädigten. Dieses Schreiben hat aber keine Wirkung, wie das Amtsgericht Aschaffenburg entschieden hat.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Jedes Jahr im Sommer kommen insbesondere Rehe in die Paarungszeit. Da bekanntlich Liebe blind macht, werden auch Rehe unvorsichtig, was besonders beim Queren von Landstraßen gilt. Während der Paarungszeit treibt der Rehbock seine auserwählte Ricke vor sich her, damit diese ihm gefügig wird. Während dieser Zeit geht es auf den Wildwechselstrecken turbulent zu. Das bringt besondere Gefahren für die Kraftfahrer mit sich, da die Tiere praktisch kopflos die Straßen überqueren.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann