News mit dem Tag „Verkehrsrecht“

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  • Immer wieder kommt es bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden zu Kürzungen durch die voll einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer. So werden neuerdings auch die Rechnungen der Fachwerkstätten wegen angeblicher Überteuerung gekürzt. Mit klaren Worten hat jetzt das Amtsgericht Sonthofen mit dem nachfolgend dargestellten Urteil darauf verwiesen, dass der Schädiger das Werkstattrisiko trägt und dass die Werkstatt der Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist. Überhöhte Preise gehen daher grundsätzlich zu Lasten des Schädigers.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem der VI. Zivilsenat des BGH in jüngsten Entscheidungen von Unfall- Geschädigten eine sogenannte Plausibilitätsprüfung der Sachverständigen-Kosten fordert, stellt sich die Frage, ob der BGH von der von ihm selbst aufgestellten These, dass weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt sind, eine Preiskontrolle durchzuführen, wenn der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen einhält (so: BGH VersR 2004, 1189 ff: BGH DS 2007, 144 ff), abrücken will. Wenn eine Preiskontrolle eingeführt werden soll, so kann sich diese nur am Gesamtbetrag orientieren, denn Einsichten in betriebswirtschaftliche Berechnungen des Sachverständigen, die zu den Einzelnebenkosten führen, hat der Geschädigte nicht. Maßgeblich kann daher – wie auch im Rahmen der Schadenshöhenschätzung – nur der Endbetrag sein.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Hohenstein-Ernstthal verwirft HUK-Honorartableau und legt VKS/BVK-Honorarumfrage zugrunde
    AG Hohenstein-Ernstthal Urteil vom 1.11.2016 – 1 C 2/16 –

    Das erkennende Gericht hat – wie bereits viele andere Gerichte auch – das von den Anwälten des beklagten bei der HUK-COBURG versicherten Unfallverursachers vorgelegte Honorartableau der HUK-COBURG mit klaren Worten in den Entscheidungsgründen als Schätzgrundlage für die Höhe der berechneten Sachverständigenkosten zu Recht verworfen. Es existiert keine Rechtsnorm, die dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung das Recht einräumt, den Schadensersatz der Höhe nach selbst zu bestimmen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bei Ersatz durch Unfall beschädigter Kindersitze kein Ausgleich Neu für Alt
    AG Ansbach Urteil vom 19.10.2016 – 5 C 721/16 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem auch die auf der Rückbank befindlichen Kindersitze mit Basisstation beschädigt wurden, hat der Geschädigte einen Anspruch auf Neuteilersatz ohne Abzug Neu für Alt. Gerade bei sicherheitsrelevanten Teilen, wie Sicherheitsgurten, Airbags, Helmen oder auch Kindersitzen, ist eine Verweisung auf Gebrauchtteile unzumutbar. Der Geschädigte hat daher in derartigen Fällen grundsätzlich Anspruch auf Neuteilersatz ohne Abzug.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Auch bei 588,63 € Nettoschaden sind die Sachverständigenkosten zu ersetzen
    AG Hattingen Urteil vom 28.3.2017 – 5 C 157/15 –

    Dieses Urteil des Amtsgerichts Hattingen zeigt exemplarisch, dass es eine starre Bagatellschadensgrenze nicht geben kann. Auch in besonderen Fällen ist bei geringen Beschädigungen der Geschädigte berechtigt, zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe ein schriftliches Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen einzuholen. Nur bei ganz geringfügigen leichten Lackschäden, nicht jedoch bei anderen Blechschäden liegt ein Bagatellschaden vor.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • BGH entscheidet erneut über einen Parkplatzunfall mit Rückwärtsfahrer
    BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 11.10.2016 – VI ZR 66/16 –

    Mit diesem Urteil hat der für Schadensersatz aus Verkehrsunfällen zuständige VI. Zivilsenat des BGH erneut über einen Parkplatzunfall mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen zu entscheiden gehabt. Allerdings stand nach den Feststellungen im Berufungsverfahren fest, dass eines der Fahrzeuge bereits stand, als das andere rückwärtsfahrende Fahrzeug in das stehend hineinfuhr. In diesem Fall ist regelmäßig nicht mehr von einem Anscheinsbeweis für das Verschulden des bereits stehenden Fahrzeugführers auszugehen. Es fehlt die erforderliche Typizität.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Essen urteilt zur Verkehrssicherungspflichtverletzung bei umgestürztem Baustellenschild
    LG Essen Berufungsurteil vom 20.12.2016 – 15 S 157/16 –

    Am 8.2.2016 wurden in Gelsenkirchen Straßenbauarbeiten durchgeführt. Dafür wurde durch die beklagte Baufirma die Fahrbahn in südlicher Richtung gesperrt. Die Absperrung bestand quer über die Fahrbahn aufgestellte Absperrgitter und dem aufgestellten Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250 nach § 35 a StVO). Das Verkehrszeichen war in etwa 2 Meter Höhe an einer Eisenstange befestigt. Am Morgen des 8.2.2016 befuhr der spätere Kläger mit seinem Pkw Opel-Cabriolet die Straße bis zur Absperrung und fand dort einen Parkplatz. Er parkte den Pkw in einem Abstand von 2 Metern zu dem Verkehrszeichen. Als er um 15.30 Uhr zurückkam, stellte er fest, dass das Absperrschild umgestürzt und auf die Motorhaube und frontseitig an den Scheinwerfern aufgeschlagen war.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Bremen: Das Werkstattrisiko geht zu Lasten des Schädigers
    Amtsgericht Bremen Urteil vom 27.9.2016 – 2 C 216/16 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gab der Geschädigte, nachdem er zunächst ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben hatte, das verunfallte Fahrzeug in eine Werkstatt. Diese berechnete Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 2.628,17 € netto. Die beklagte, eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte diesen Rechnungsbetrag um 386,75 €. Mit dieser Schadensersatzkürzung war der Geschädigte nicht einverstanden. Er klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bremen den gekürzten Betrag gegen die einstandspflichtige Kfz-Versicherung ein. Die Klage war in vollem Umfang erfolgreich.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Beilackierung und Reinigung gehören auch bei fiktiver Abrechnung zur Wiederherstellung
    Amtsgericht Bonn Urteil vom 3.11.2016 – 105 C 184/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ließ der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen begutachten. Aufgrund der Angaben aus dem Schadensgutachten entschied sich der Geschädigte zur fiktiven Schadensabrechnung. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte die kalkulierten Nettoreparaturkosten, kürzte die Beträge aus dem Gutachten aber um die Beträge für die Beilackierung, die Lackierung geschraubter Teile im eingebauten Zustand, die UPE-Aufschläge und die Reinigungskosten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Hamm urteilt zu Radunfall unter Beteiligung eines Elfjährigen
    OLG Hamm Urteil vom 16.9.2016 – 9 U 238/15 –

    In Werne an der Lippe befuhr ein elfjähriger Junge mit seinem Fahrrad den Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Beim Überqueren einer Straße stieß er mit der von links kommenden späteren Klägerin aus Werne zusammen. Diese zog sich bei dem Zusammenstoß mit dem Fahrrad des Elfjährigen schwere Verletzungen im Bereich des rechten Kniegelenks sowie eine Sprunggelenksfraktur rechts zu. Sie musste mehrmals operiert werden und leidet noch heute unter den Folgen der Knieverletzung, die letzten Endes zu einer operativen Versteifung des rechten Knies führen wird. Die Haftpflichtversicherung des elfjährigen Radfahrers hat vorgerichtlich 14.000,-- € Schmerzensgeld und 2.000,-- € Haushaltsführungsschaden gezahlt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Ein generelles Nachbesichtigungsrecht der einstandspflichtigen Versicherung existiert nicht
    Amtsgericht Fürstenwalde Urteil vom 12.3.2009 – 12 C 329/08 –

    Ein generelles Nachbesichtigungsrecht existiert nicht, auch wenn die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer immer wieder auf ein solches Recht pochen. Ein Nachbesichtigungsrecht kann nur dann bestehen, wenn substantiierte Einwendungen gegen das Schadensgutachten vorgebracht werden, die die Nachbesichtigung erforderlich machen.
  • Im dichten Stadtverkehr kommt es oft vor, dass ein Auto bei Grün in die Kreuzung einfährt, sie aber wegen Rückstaus nicht mehr verlassen kann, bevor der querende Verkehr grün erhält. Wer hat dann Vorfahrt?