News mit dem Tag „Verkehrsrecht“

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  • Immer wieder streiten der Unfallgeschädigte und die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall über die Höhe der eingetretenen Schäden. Besonders streitig sind dabei die Kosten der Ersatzbeschaffung im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens. Für die Berechnung des Schadens ist dabei von größter Wichtigkeit der Wiederbeschaffungswert, weil von diesem der Wiederbeschaffungsaufwand maßgeblich abhängt. Der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich dem zu erzielenden Restwert.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die von dem vom Geschädigten eingeschalteten Sachverständigen berechneten Kosten sind nach wie vor Gegenstand von Kürzungen durch die einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Auch wenn zwischen dem Geschädigten und dem von ihm beauftragten Kfz-Schadensgutachter eine Honorarvereinbarung getroffen wurde, und damit der vereinbarte Honorarbetrag mit den vereinbarten Nebenkosten und Mehrwertsteuer darauf als vom Geschädigten auszugleichender Betrag feststeht, weil der Geschädigte insoweit mit einer Zahlungsverpflichtung belastet wird, die ihren Grund in dem Unfallereignis hat, kürzen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer die so berechneten Sachverständigenkosten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Charlottenburg rügt Regulierungsverhalten der HUK-Coburg nach Verkehrsunfall
    AG Charlottenburg Urteil vom 19.3.2019 – 208 C 66/18

    Immer wieder wird in den Medien die in Coburg sitzende Kfz-Haftpflichtversicherung HUK-Coburg als Negativbeispiel der Schadensregulierung erwähnt. Zuletzt hatte das deutsche Fernsehen über die Regulierungspraxis dieser Kfz-Haftpflichtversicherung berichtet. Nun musste eine deutsche Amtsrichterin das Regulierungsverhalten der HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. mit Urteil vom 19.3.2019 rügen. Die HUK-Coburg hatte bewusst und gewollt den Kfz-Sachverständigen, der das Schadensgutachten mit Farbfotos erstellt hatte, gegenüber Dritten verächtlich machen wollen, indem bewusst unwahr behauptet wurde, dass der Sachverständige nur Schwarz-weiß-Bilder übersandt hätte, die nicht aussagekräftig seien. Das ließ sich der Sachverständige nicht bieten und klagte – zu Recht – auf Unterlassung derartiger Äußerungen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Saarbrücken urteilt zur Haftung bei Unfall mit Fahrschulfahrzeug im Kreisverkehr
    LG Saarbrücken Berufungsurteil vom 2.11.2018 – 13 S 104/18

    Der Kreisverkehr ist oft Ort von Verkehrsunfällen. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich richtig im Kreisverkehr verhalten müssen. Die Unfallzeitung berichtete vor einigen Tagen bereits darüber. Auch das Landgericht Saarbrücken als Berufungsgericht hatte über einen Unfall in einem Kreisverkehr im Saarland zu entscheiden. Hinzu kam, dass bei dem Verkehrsunfall auch noch ein Fahrschulfahrzeug beteiligt war, das von einem Fahrschüler gesteuert wurde. Gerade bei einem Fahrschulfahrzeug, das besonders durch das Schild „Fahrschule“ gekennzeichnet ist, müssen sich andere Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig verhalten, da immer mit einer unangepassten Fahrweise des Fahrschülers oder der Fahrschülerin gerechnet werden muss.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • BGH sieht in Betrugssoftware einen Sachmangel
    BGH - VIII. Zivilsenat - Hinweisbeschluss vom 22.2.2019 – VIII ZR 225/17

    Bisher haben es Banken, Versicherungen und große Firmen immer wieder verstanden, Urteile der obersten Bundesgerichte gegen sie zu verhindern, indem im letzten Augenblick Revisionen zurückgenommen wurden oder weil sie sich mit den Geschädigten kurz vor der mündlichen Verhandlung mit hohen Geldbeträgen außergerichtlich einigten. Dann waren die obersten Gerichte gehindert, eine Entscheidung zu treffen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Der Einbau von Betrugssoftwares, um die wahren Abgaswerte zu verschleiern, beschäftigt seit längerem die deutschen Gerichte. Jetzt hat auch ein Oberlandesgericht deutliche Worte zum Einbau der Betrugssoftwares gefunden. Es sieht in dem Einbau der Betrugssoftware, die falsche Angaben zum Ausstoß von Stickoxiden macht, eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden gemäß § 826 BGB. Zu dieser Ansicht war auch bereits in erster Instanz das Landgericht Köln gelangt. Das OLG Köln bestätigte in seinem Hinweisbeschluss nun die Rechtsansicht des Vorgerichts.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die 130 %-Rechtsprechung gilt auch bei beschädigten Fahrrädern
    OLG München Urteil vom 16.11.2018 – 10 U 1885/18

    Die Rechtsprechung zur Schadensabrechnung im bis zu 130-Prozentbereich bei Kraftfahrzeugen ist bei diesen aufgrund der gefestigten Rechtsprechung des BGH unbestritten. Fraglich ist jedoch gewesen, ob die bei Kraftfahrzeugen entwickelten Grundsätze zur 130-Prozent-Abrechnung auch bei Fahrrädern gilt. Diese Frage hat nunmehr das OLG München mit Endurteil vom 16. November 2018 dahingehend entschieden, dass die zu beschädigten Kraftfahrzeugen ergangene Rechtsprechung im 130-Prozentbereich auch für Fahrräder gilt. Das OLG München hat damit das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.5.2018 abgeändert.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsteilnehmer fahrlässig den Vorrang der Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn missachten. Das liegt meist daran, dass das Autoradio so laut eingestellt ist, dass das Martinshorn des Einsatzfahrzeugs überhört wird. Nur Blaulicht gibt nämlich noch keinen Vorrang. Das, was aber am 18.1.2019 in Südbaden passierte, grenzt schon an Vorsatz, ein Rettungsfahrzeug auf der Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn zu behindern. Die Polizei in Südbaden ermittelt bereits gegen den Fahrer des behindernden Personenfahrzeugs. Die Unfallzeitung betont daher noch einmal: Freie Fahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn kann Leben retten!

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Düsseldorf zur Haftung bei Spurwechselunfall auf vierspuriger Autobahn A 40
    OLG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 – I-1 U 102/17

    Spurwechsel-Unfälle kommen zwar nicht selten vor, weil sich manchmal das überholende Fahrzeug gerade im toten Winkel befindet und daher übersehen wird, aber dieser vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedene Spurwechsler-Unfall, bei dem ein auf die vierte Spur wechselndes Personenfahrzeug mit einem auf der äußerst linken Fahrspur fahrenden Lkw mit polnischem Kennzeichen kollidiert, ist doch selten, und das auch noch auf einer Strecke der A 40, die in Fahrtrichtung Essen vierspurig ausgebaut ist. Sowohl das in erster Instanz zuständige Landgericht Duisburg als auch das OLG Düsseldorf gaben dem Pkw-Fahrer, der von der dritten auf die vierte Fahrspur überwechseln wollte, die Schuld am Zustandekommen des Spurwechsel-Unfalls, obwohl sich der polnische Lkw verbotswidrig auf der äußerst linken Fahrspur befand.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Unfälle auf Kreuzungen passieren häufiger. Was aber auf der beampelten Kreuzung im Landgerichtsbezirk Essen im Dezember 2015 sich ereignete, geschieht nicht alltäglich. Auf der Kreuzung der E-Straße mit der N-Straße kam es zur Kollision des Kraftfahrzeugs der Klägerin, gesteuert von dem Zeugen L. mit dem Pkw der Beklagten. Die Zeugin wollte über die Kreuzung geradeausfahren, wechselte kurz vor er Kreuzung aber auf die Abbiegespur, weil auf der Geradeausspur ein Lkw bei Gelblicht bremste. Statt abzubiegen, fuhr der Zeuge geradeaus weiter und kollidierte mit dem aus der Gegenrichtung kommenden, links abbiegenden Pkw der Beklagten. Die Klägerin verlangt die Hälfte des ihr entstandenen Schadens von den Beklagten ersetzt. Die darauf gerichtete Klage vor dem örtlich zuständigen Landgericht scheiterte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • BGH urteilt zur Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschläge bei fiktiver Abrechnung
    BGH – VI. Zivilsenat - Urteil vom 25.9.2018 – VI ZR 65/18 –

    Zur Ersatzfähigkeit der Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) und zu den Verbringungskosten bei fiktiver Schadensabrechnung hatte der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat des BGH bisher noch keine Entscheidung getroffen. Zwar war einmal eine Revision bezüglich dieser Frage beim BGH anhängig. Kurz vor der mündlichen Verhandlung wurde allerdings die Revision zurückgenommen. Jetzt hatte der VI. Zivilsenat im Revisionsverfahren jedoch die Möglichkeit, zur Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschläge zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Gericht wirft VW sittenwidriges Verhalten bei Fahrzeugen mit Betrugsmotor vor
    Landgericht Augsburg Urteil vom 23.11.2018 – 21 O 4310/16

    VW gerät wegen des Abgasbetruges an seinen Diesel-Fahrzeugen immer mehr unter Druck. Gerichte in Deutschland hatten bereits häufig zur Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug der Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des manipulierten Diesel-Fahrzeugs entschieden, aber das, was die 21. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg entschieden hat, ist bisher einzigartig. Das erkennende Gericht hat den Software-Betrug als sittenwidriges Verhalten gewertet und zur Rückzahlung des Kaufpreises von knapp 30.000,-- € gegen Rückgabe des Kraftfahrzeugs – ohne Abzug der Nutzungsentschädigung – verurteilt. Das ist eine Klatsche gegen den VW-Konzern.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bei Schäden an den in einer Waschstraße zu reinigenden Fahrzeugen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Haftung. So war es auch in dem Fall, der dem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 29.5.2018 – 425 C 9258/17 – zugrunde liegt. Das erkennende Gericht nahm eine volle Haftung des Waschstraßenbetreibers an, wenn in der Waschanlage die Antenne beim Waschvorgang abbricht und ein Mitarbeiter bemerkt hatte, dass das Fahrzeug vor der Einfahrt in die Waschstraße noch eine Antenne auf dem Dach hatte. Das Amtsgericht hat den Waschstraßenbetreiber zum Schadensersatz verurteilt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Stuttgart verurteilt Porsche zur Rücknahme eines Cayenne-Schummel-Diesel
    LG Stuttgart Urteil vom 25.10.2018 – 6 O 175/17

    Bisher waren es meist VW-Diesel, die kraft Gerichtsurteils an den Händler zurückzugeben waren, weil in ihnen Schummel-Motoren eingebaut waren. Zum ersten Mal haben jetzt auch Richter Porsche dazu verurteilt, einer Klägerin für ihren manipulierten Pkw Cayenne-Diesel mehr als 60.000,-- € zu erstatten. Zwar ist das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart noch nicht rechtskräftig, da Porsche bereits die Einlegung der Berufung gegen das Urteil angekündigt hat.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Auch nicht genutzte Kraftfahrzeuge müssen versichert sein
    Europäischer Gerichtshof Luxemburg Rechtssache C-80/17

    Hin und wieder legen nationale Gerichte Rechtssachen zur Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. So war es auch, dass ein portugiesisches Gericht die Frage der Haftung bei einem Verkehrsunfall zu entscheiden hatte, der durch ein abgestelltes, aber nicht stillgelegtes Kraftfahrzeug verursacht wurde. Eine Haftpflichtversicherung für das auf einem Hof abgestellte Fahrzeug gab es nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg entschied, dass auch ungenutzte und auf Privatgelände abgestellte Kraftfahrzeuge versichert sein müssen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Halle (Saale) spricht vollen Gutachterkostenbetrag zu
    AG Halle (Saale) Urteil vom 24.9.2018 – 97 C 3105/17

    Der Kürzungskampf um die Kosten des Sachverständigengutachtens, das der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zur beweissichernden Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe einholt, geht weiter. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer sind der Ansicht, dass auch bei konkret abgerechneter Sachverständigenkosten, die durch eine Rechnung belegt sind, immer noch Kürzungen möglich seien. Diesem Ansinnen ist das Amtsgericht Halle an der Saale mit entschiedenen Worten entgegengetreten. Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung des vollständigen Rechnungsbetrages. Die von der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung vorgenommenen Kürzungen waren damit rechtswidrig.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Saarbrücken sieht bei Schaden von 630,78 € Gutachterkosten von 494,54 € für erstattungsfähig an
    LG Saarbrücken – Berufungskammer – Urteil vom 17.11.2017 – 13 S 45/17

    Immer wieder streiten der Geschädigte und die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung über die Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei geringfügigen Unfallschäden. Der VIII. Zivilsenat des BGH nimmt einen Bagatellschaden an einem Kraftfahrzeug nur dann an, wenn nur ganz geringfügige, äußere Lackschäden vorliegen. Bei anderen Blechschäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen haben und der Reparaturaufwand nur gering ist, liegt kein Bagatellschaden vor (vgl. BGH DS 2008, 104, 106).

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es vor, dass eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Unfall versuchen, die von ihnen zu erbringenden Schadensersatzleistungen zu reduzieren. Wenn der Geschädigte einen Schaden konkret abrechnet und bei der Schadensbeseitigung Umsatzsteuer angefallen ist, so ist diese nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB zu ersetzen. Das gilt auch, wenn für das verunfallte Kraftfahrzeug ein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde, für das Mehrwertsteuer angefallen ist.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Fast jeder hat es in seinem Leben schon einmal erlebt: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen die beschädigten Gegenstände aufgeführt und die Höhe des Schadens beziffert werden, damit die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechenden Schadensersatz leisten kann. Bei einem Auffahrunfall sind meist dann auch das im Kofferraum lagernde Warndreieck beschädigt ebenso wie der Verbandskasten und die Warnweste. So erging es auch einer Geschädigten in Niedersachsen, als am 17.12.2016 in Neu Wulmstorf ihr Pkw durch einen Auffahrunfall beschädigt wurde.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Regensburg entscheidet im Berufungsverfahren über Schadensersatz bei umgefallenem Motorrad
    LG Regensburg – Berufungskammer – Beschluss vom 5.7.2018 – 22 S 74/18

    Hin und wieder haben Gerichte auch über Unfälle zu entscheiden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem fließenden Verkehr stehen. So musste letztlich die Berufungskammer des Landgerichts Regensburg über einen Schadensersatzanspruch entscheiden, der sich durch ein umgestürztes Motorrad ergab. Der genaue Unfallhergang blieb ungeklärt. Er musste aber auch nicht weiter aufgeklärt werden. Das in erster Instanz zuständige Amtsgericht Regensburg sah eine volle Haftung bei dem Unfallgegner. Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil blieb erfolglos.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann