Die stadteigene Hamburger Hochbahn hat ihre mit Wasserstoff betriebenen Brennstoffzellenbusse an den Hersteller zurückgegeben und damit ein über 15 Jahre laufendes Projekt beendet – wegen Lieferschwierigkeiten. Seit 2003 fuhren die umweltfreundlichen und leisen Busse, deren Abgase aus harmlosem Wasserdampf bestehen, im Hamburger Linienverkehr. Die Flotte umfasste bis zu neun Fahrzeuge und war zeitweise die weltweit größte ihrer Art. Sie sollte nach ursprünglicher Planung sogar flächendeckend ausgebaut werden.
Wussten Sie, dass bereits Anfang 1979 zwanzig Hybridbusse von Daimler im öffentlichen Linienverkehr getestet wurden? Die Fahrzeuge verfügten „über einen Elektromotor für die Fahrt in dicht besiedelten Gebieten und zusätzlich über ein Dieselaggregat, das in Randbezirken den Bus antreibt und zugleich die Batterien wieder auflädt“, wurde in den Medien berichtet.
Am 9.1.2015 gegen 6.30 Uhr ereignete sich im Gebiet der Gemeinde A im Landgerichtsbezirk Traunstein ein Verkehrsunfall. Das Fahrzeug der späteren Klägerin näherte sich einer Kreuzung, an der es nach links gesteuert werden sollte.
LG Trier Berufungsurteil vom 19.2.2016 – 1 S 131/15 –
Die spätere Klägerin fuhr am 5.10.214 mit der Deutschen Bundesbahn von Düsseldorf nach Trier. Von Düsseldorf bis Koblenz Hbf. benutzte sie den Fernzug. In Koblenz Hbf. musste sie umsteigen in einen Regionalexpresszug. Auf der knapp zweistündigen Bahnfahrt mit der Regionalbahn verspürte sie dringenden Harndrang. Sie wollte sie Zugtoilette aufsuchen. Es gab nur eine Toilette im Zug. Diese war jedoch defekt und konnte nicht benutzt werden. Der Zug hielt auf der Strecke zwischen Koblenz und Trier an insgesamt 30 Haltestellen. Aussteigen wollte die Klägerin wegen des Blasendrangs jedoch nicht. Im Zug kam es zur unkontrollierten Blasenentleerung.
Einen Bus auf Abruf wollen Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit Partnern aufbauen. Ein individuell abrufbares Quartiersbussystem soll ab 2018 die Hauptlinien in Schorndorf (Baden-Württemberg) bei schwächerer Nachfrage ergänzen.
2013 wurde das bis dahin stark begrenzte Fernbusgeschäft liberalisiert und damit der Schutz des Personenzugverkehrs zurückgenommen. Seitdem ist die Zahl der Buslinien und der Passagiere auf den langen Strecken stark angestiegen.
Sozialgericht Gelsenkirchen Urteil vom 28.10.2014 – S 37 U 238/13 –
Ein Busfahrer eines öffentlichen Nahverkehrsbetriebes im Rhein-Ruhr-Verbund lenkte seinen Linienbus im nördlichen Ruhrgebiet. Plötzlich wurde an einer Haltestelle seine Tasche, die er neben seinem Fahrersitz deponiert hatte, gestohlen.