News mit dem Tag „Gutachterkosten“
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
-
-
Berufungskammer des LG Hamburg urteilt zu erforderlichen Sachverständigenkosten
LG Hamburg Berufungsurteil vom 22.1.2015 – 323 S 7/14 – -
Bei Schätzung der Sachverständigenkosten kommt es nur auf den Gesamtbetrag an
AG Velbert Urteil vom 13.7.2015 – 17 C 61/15 – -
AG München entscheidet bei Sachverständigenkosten nicht nach LG München
AG München Hinweisverfügung vom 13.7.2015 – 334 C 16095/15 – -
Gesprächsergebnis BVSK mit HUK-COBURG nicht maßgeblich im Schadensrecht
AG Braunschweig Urteil vom 26.5.2015 – 118 C 759/14 – -
LG Koblenz entscheidet zu den erforderlichen Sachverständigenkosten nach Unfall
LG Koblenz Hinweisverfügung vom 12.6.2015 -
AG St. Ingbert urteilt gegen LG Saarbrücken und lehnt JVEG-Anwendung ab
AG St. Ingbert Urteil vom 22.6.2015 – 9 C 94/15 (10) -
Kosten der Reparaturbestätigung sind vom Unfallverursacher zu erstatten - AG Dippoldiswalde
Amtsgericht Dippoldiswalde Urteil vom 28.5.2015 – 4 C 199/15 –Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall reparierte der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug nach den Vorgaben und im Rahmen der Kalkulation im Schadensgutachten, das er nach dem Unfall in Auftrag gab. Er beauftragte nach der durchgeführten Reparatur erneut den Kfz-Sachverständigen und bat diesen, eine Reparaturbestätigung zu erstellen. -
AG Straubing verneint die Anwendbarkeit des JVEG auf Nebenkosten
AG Straubing Urteil vom 10.6.2015 – 2 C 495/15 – -
Honorartableau der HUK-COBURG ist bei der Schadensregulierung unmaßgeblich
AG Bottrop Urteil vom 26.6.2015 – 8 C 313/14 –Der Kläger ist vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständiger für Kfz-Unfallschäden. Die Auftraggeberin des Klägers beauftrage diesen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens an ihrem verunfallten Pkw und schloss gleichzeitig mit dem Sachverständigen eine Abtretungsvereinbarung gemäß § 398 BGB. -
AG Ettlingen verneint Anwendbarkeit des JVEG auf Privatgutachten nach Unfall
AG Ettlingen Urteil vom 15.5.2015 – 1 C 58/15 – -
AG München richtet sich bei Reparatur- und Sachverständigenkosten nach OLG München
AG München Urteil vom 11.6.2015 – 332 C 9334/15 – -
AG Rheine urteilt zur Verweisung und zu restlichen Sachverständigenkosten
AG Rheine Urteil vom 2.6.2015 – 4 C 467/14 – -
LG Fulda verneint Anwendung des JVEG auf Privatgutachten nach Unfall
LG Fulda Berufungsurteil vom 24.4.2015 – 1 S 168/14 – -
Amtsrichterin des AG Neunkirchen bejaht Anwendbarkeit des JVEG auf Nebenkosten
AG Neunkirchen / Saar Urteil vom 27.4.2015 – 5 C 111/15 (52) – -
AG Wesel urteilt zur Bagatellschadensgrenze
AG Wesel Urteil vom 30.1.2015 – 26 C 404/14 – -
AG Fulda spricht nach Eigenreparatur die Kosten der Reparaturbestätigung zu
AG Fulda Urteil vom 5.5.2015 – 33 C 3/15 ( C ) –Am 31.7.2014 ereignete sich in Fulda ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten nicht unerheblich beschädigt wurde. Der Geschädigte ist polnischer Staatsangehöriger. Unfallverursacher ist unstreitig der Fahrer des bei der später beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs. -
LG Halle zu den Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
LG Halle Berufungsurteil vom 30.1.2015 – 1 S 75/14 –Durch ein bei der Allianz Versicherung AG versichertes Kraftfahrzeug wurde der Pkw des Unfallopfers beschädigt. Die Geschädigte beauftragte den späteren Kläger mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Gleichzeitig trat die Geschädigte ihren Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den von ihr beauftragten Kfz-Sachverständigen ab. -
Stellungnahme des Schadensgutachters zum Prüfbericht der Versicherung ist erstattungsfähig
LG Saarbrücken Urteil vom 20.2.2015 "13 S 197/14" rechtskräftigNach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte bei einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen seiner Wahl ein Schadensgutachten eingeholt. Dieses Schadensgutachten war Grundlage seiner Schadensabrechnung. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung holte aufgrund des eingereichten Schadensgutachtens ihrerseits einen Prüfbericht ein und kürzte unter Bezugnahme auf diesen Prüfbericht die Schadensbeträge.