PRESSEMITTEILUNG UNFALLZEITUNG
Der andauernde Streit über die Höhe des Sachverständigen-Honorars von unabhängigen Kfz-Sachverständigen und das Kürzungsgebaren der Versicherer bei den Geschädigten belastet die Gerichte bundesweit über Gebühr.
Der andauernde Streit über die Höhe des Sachverständigen-Honorars von unabhängigen Kfz-Sachverständigen und das Kürzungsgebaren der Versicherer bei den Geschädigten belastet die Gerichte bundesweit über Gebühr.
Immer wieder versucht die HUK-COBURG als einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem von ihrem Versicherten Verkehrsunfall die Kosten des vom Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigen zu kürzen. Sie bezieht sich dabei auf ein von ihr selbst erstelltes Honorartableau, von dem sie allerdings nicht erklärt, wie die darin aufgeführten Beträge zustande kommen. Auch in dem vom Amtsgericht Herne-Wanne zu entscheidenden Rechtsstreit bezog sich die HUK-COBURG auf ihr Honorartableau. Diesem Honorartableau erteilte das Gericht jedoch eine Absage und richtete sich vielmehr nach der Honorarbefragung des VKS und des BVK.