News mit dem Tag „Waschstraße“

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  • Bei Schäden an den in einer Waschstraße zu reinigenden Fahrzeugen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Haftung. So war es auch in dem Fall, der dem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 29.5.2018 – 425 C 9258/17 – zugrunde liegt. Das erkennende Gericht nahm eine volle Haftung des Waschstraßenbetreibers an, wenn in der Waschanlage die Antenne beim Waschvorgang abbricht und ein Mitarbeiter bemerkt hatte, dass das Fahrzeug vor der Einfahrt in die Waschstraße noch eine Antenne auf dem Dach hatte. Das Amtsgericht hat den Waschstraßenbetreiber zum Schadensersatz verurteilt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • In einer vollautomatisierten Waschstraße, in der die Autos durch ein Band hindurchgezogen werden, trat ein Fahrer in seinem Wagen unvermittelt auf die Bremse. Es kam zu einer Karambolage mit den folgenden zwei Autos. Muss der Betreiber haften? In seinem Urteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich fest, dass ein Waschstraßenbetreiber seine Kunden während des Vorgangs vor Beschädigungen beschützen muss. Daher habe er Vorkehrungen zu treffen, „die nach den Umständen erforderlich und zumutbar sind“.
  • BGH urteilt zur Haftung des Waschstraßenbetreibers bei Auffahrunfall in der Waschstraße
    BGH – VII. Zivilsenat – Urteil vom 19.7.2018 – VII ZR 251/17 –

    Hin und wieder kommt es auch in Waschstraßen zu Auffahrunfällen. Grund ist meist ein Bremsen durch den Führer des durch die Waschanlage gezogenen Kraftfahrzeuges. So ist es auch bei dem Fall passiert, den das Amtsgericht Wuppertal, dann das Landgericht Wuppertal und jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Die Revision führte zur Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und zur Zurückweisung des Rechtsstreits zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Wuppertal.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es in Waschstraßen zu Beschädigungen der zu reinigenden Fahrzeuge. Der Waschanlagenbetreiber weist häufig seine Verantwortlichkeit zurück. Dabei ist zu vermerken, dass der Waschstraßenbetreiber für das gefahrlose Benutzen der Waschanlage grundsätzlich haftet. Diese grundsätzliche Haftung kann durch ein erhebliches Mitverschulden des Kunden gemindert sein, nämlich dann, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig in die Waschanlage einstellt. Bei einer falschen Position des Fahrzeugs kann ein erhebliches Mitverschulden des Kunden vorliegen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Kleve urteilt zur Haftung bei einem Waschstraßenunfall
    LG Kleve Berufungsurteil vom 23.12.2016 – 5 S 146/15 –

    Mit diesem Berufungsurteil hat die 5. Berufungs-Zivilkammer des LG Kleve die Haftung aus der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges sauber dargelegt. Solange das Fahrzeug sich auf dem automatisch laufenden Förderband befindet, ist das Fahrzeug grundsätzlich nicht in Betrieb. Der Fahrer kann auch nicht aktiv in den Waschvorgang und die Beförderung auf dem Förderband eingreifen. Erst wenn das Fahrzeug auf die Fahrbahn befördert wird und der Motor gestartet wird, tritt eine Haftung aus der Betriebsgefahr ein.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder Sonntags
    Die Mehrheit der Autofahrer möchte sich das sonntägliche Autowaschen nicht nehmen lassen.

    Nach einer repräsentativen Umfrage von Aral sind 56 Prozent der Bundesbürger gegen ein solches Verbot, 18 Prozent zeigten sich unentschlossen, und nur 26 Prozent sprachen sich für ein Waschverbot aus.
  • Abgerissene Tankklappe in Autowaschanlage
    Amtsgericht Esslingen Urteil vom 16.3.2016 – 1 C 756/15 –

    Der spätere Kläger war mit seinem Pkw in die Autowaschanlage des Beklagten gefahren. Es handelt sich um eine Portalwaschanlage. Während des Waschvorgangs wurde die Tankklappe am Fahrzeug des Klägers abgerissen. Der Kläger verlangt von dem Betreiber der Waschanlage Schadensersatz.