Wer sein Fahrzeug selten nutzt, hat für die Dauer der Reparatur nach einem unverschuldeten Unfall nicht unbedingt ein Anrecht auf einen Mietwagen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann den Mietwagen täglich weniger als zwanzig Kilometer gefahren. Er habe gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Hamm.
OLG Hamm Berufungsurteil vom 23.1.2018 – 7 U 46/17 –
Nach Verkehrsunfällen kommt es bei der Regulierung der notwendigen Mietwagenkosten durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung immer wieder zu Kürzungen der berechneten Mietwagenkosten. Auch dann, wenn der Geschädigte sein durch den bei der einstandspflichtigen Kfz-Versicherung versicherten Fahrer beschädigtes Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lässt und er eine entsprechende Mietwagenrechnung vorlegt.
Der spätere Kläger ist Eigentümer eines Personenkraftwagens der Marke BMW. In dem Kraftfahrzeug ist ein Navigationsgerät mit Bluetooth Freisprechfunktion eingebaut, das einen Defekt aufwies. Der Kläger beauftragte eine BMW-Werkstatt mit der Reparatur des Navigationsgerätes. Nachdem der Kläger das Fahrzeug zurückerhielt, stellte er fest, dass das Navigationsgerät nach wie vor defekt war. Die Werkstatt weigerte sich, eine weitere Reparatur durchzuführen.
LG Frankfurt (Oder) Urteil vom 18.7.2016 – 72 O 10/15 –
Am 20.5.2014 hatte die spätere Geschädigte ihr Motorrad Honda, amtliches Kennzeichen LOS -…in Friedland (Landkreis Oder-Spree) ordnungsgemäß am Straßenrand abgestellt. Die Fahrerin des bei der Allianz Versicherung AG haftpflichtversicherten Pkw fuhr gegen das abgestellte Motorrad, wodurch dieses umstürzte und beschädigt wurde.
Am 19.10.2015 ereignete sich in S. vor der Kirche ein Verkehrsunfall, bei dem das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug des späteren Klägers, ein Pkw Audi Cabrio 2,6, Erstzulassung 1996, durch den bei der KRAVAG versicherten Omnibus beim Rangieren beschädigt wurde. Die Schuld trägt der Busfahrer.
Wer als Autofahrer schon einmal in einen Unfall verwickelt war, wird sie eventuell kennen: die Schwacke-Liste. Sie ist aus der täglichen Schadensregulierung von Verkehrsunfällen ''nicht mehr wegzudenken'', wie Richter Werner Bachmeier aus seiner Praxis am Amtsgericht Bernbeuren in Oberbayern weiß.
LG Stralsund Berufungsurteil vom 28.8.2015 – 1 S 233/14 –
Am 9.1.2014 erlitt der spätere Kläger einen Verkehrsunfall, bei dem nicht nur sein Pkw, sondern auch sein Körper und seine Gesundheit beeinträchtigt wurden.
Nutzt ein Autobesitzer sein Fahrzeug nicht, weil ein Werkstattmitarbeiter im Rahmen einer Reparatur fälschlicherweise einen schweren Schaden vermutete, hat er Anspruch auf Entschädigung.