Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhängt Dieselfahrverbote für Essen, Gelsenkirchen und Teile der A 40
Es war zu erwarten: Jetzt hat das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auch für zwei Städte im Ruhrgebiet, immerhin dem größten deutschen Ballungsraum mit mehr als 5 Millionen Einwohnern, Diesel-Fahrverbote ausgesprochen. Allein die beiden betroffenen Großstädte Essen und Gelsenkirchen bringen es zusammen auf knapp 1 Million Einwohner. Da aber in beiden Städten die Grenzwerte für Stickstoffoxide erheblich überschritten werden, war nach der Sprungrevisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das Diesel-Fahrverbote für zulässig erklärt hat, auch im Ruhrgebiet mit entsprechenden Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge zu rechnen.