Amtsgericht Wiesbaden Urteil vom 1.10.2015 - 91 C 1333/15 –
Am 1.9.2014, gegen 17.50 Uhr, kam es in Wiesbaden im Einmündungsbereich der B-Straße zur A-Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem der am Unfall beteiligte Radfahrer mit dem Pkw des späteren Klägers kollidierte. Der Radfahrer befuhr verkehrswidrig den Gehweg der A-Straße entgegen der Fahrtrichtung. Ohne abzusteigen und ohne anzuhalten überquerte er den Einmündungsbereich der B-Straße, obwohl für ihn die Sicht nach links, d. h. in Richtung B-Straße, durch parkende Fahrzeuge versperrt war.
Die spätere Klägerin und ihr Ehemann befuhren mit ihren Fahrrädern einen landwirtschaftlichen Weg in der Gemeinde E. in Baden-Württemberg. Vor ihnen ging der spätere Beklagte mit seinem Hund. Der Beklagte ging auf der rechten Seite des Weges.
Ein Schweizer Entwicklungsteam präsentiert ein Elektrofahrzeug zwischen Fahrrad und Auto für die Stadt
"Bicar" haben die Entwicklungsingenieure der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) den Prototyp eines neuen Fahrzeugs für die Stadt getauft.
Etwa fünf Prozent der Bahnreisenden kommen mit dem Fahrrad zum Bahnhof. Rund 40 Prozent sind es in Holland, wo das Fahrradfahren eine viel längere Tradition hat.