News mit dem Tag „Radfahrer“

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  • Winterdienst: Warum nicht auch im Winter mit dem Rad fahren?
    Wissenschaftler fordert für einen funktionierenden, sicheren und nachhaltigen Straßenverkehr den Winterdienst auch auf Radwegen

    Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad. Auf kurzen Strecken fährt man, sofern ein Radweg vorhanden ist, locker am Autostau vorbei, zudem hält das Radeln fit, und der Drahtesel ist kostengünstig und wenig aufwendig im Unterhalt. Manche bevorzugen das Strampeln auch aus Rücksicht gegenüber der Umwelt und gegen den Klimawandel. Wäre es da nicht gut, wenn man sich auch bei Eis und Schnee aufs Velo schwingen könnte? Ja, aber: Das Unfallrisiko im winterlichen Radverkehr ist „etwa doppelt so hoch wie bei normaler Witterung“, stellt Thorsten Cypra fest.
  • Forschungsfahrrad: Warum sollen sich Radfahrer abstrampeln?
    An der Karlsruher Hochschule werden alle möglichen Einflüsse auf das Fahrradfahren erforscht

    Ein mit Sensorik vollbepacktes Forschungsfahrrad soll den Perspektivwechsel einläuten. „Bisher wurde der Radverkehr meist aus der Sicht von außen als eine Verkehrsart neben anderen erforscht“, kritisiert Jochen Eckart. Ein anderes Verständnis sei erforderlich, meint der Professor für Verkehrsökologie und Verkehrssystemmanagement an der Hochschule Karlsruhe, und aus diesem Grund müsse die Sicht des Radfahrers eingenommen werden.
  • Die 130 %-Rechtsprechung gilt auch bei beschädigten Fahrrädern
    OLG München Urteil vom 16.11.2018 – 10 U 1885/18

    Die Rechtsprechung zur Schadensabrechnung im bis zu 130-Prozentbereich bei Kraftfahrzeugen ist bei diesen aufgrund der gefestigten Rechtsprechung des BGH unbestritten. Fraglich ist jedoch gewesen, ob die bei Kraftfahrzeugen entwickelten Grundsätze zur 130-Prozent-Abrechnung auch bei Fahrrädern gilt. Diese Frage hat nunmehr das OLG München mit Endurteil vom 16. November 2018 dahingehend entschieden, dass die zu beschädigten Kraftfahrzeugen ergangene Rechtsprechung im 130-Prozentbereich auch für Fahrräder gilt. Das OLG München hat damit das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.5.2018 abgeändert.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Für Neufahrzeuge bei Personenkraftwagen ist die Notruftechnik E-Call gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll im Falle eines Falles Leben retten. Mit dem für neue Kraftfahrzeuge mittlerweile verpflichtenden E-Call-System sollen Leben gerettet werden, weil bei einem schweren Unfall die Fahrzeugdaten und der Standort bzw. Unfallort der Notrufleitstelle mitgeteilt wird und die Rettungskräfte aufgrund der Koordinaten das Wrack mit den zu bergenden Verletzten schnell finden können. Dieser Rettungsgedanke soll auch bei Fahrradfahrern angewandt werden, damit diese im Falle eines Unfalls, bei dem sie sich selbst nicht mehr retten können, durch Rettungskräfte geborgen werden können.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Lkw: Abbiegeunfälle mit Radfahrern verhindern
    Abbiegeassistent: Nötig, aber nicht nachgefragt - Beratungen in der EU zur Einbaupflicht ziehen sich hin - Forderungen nach nationalem Alleingang und Maßnahmen zur Förderung

    Diese Unfälle ereignen sich meist im Stadtverkehr, ihre Folgen sind gravierend: Fahrer von schweren Lkw mit bis zu 40 Tonnen Gewicht übersehen beim Rechtsabbiegen kreuzende Fahrradfahrer, der ungeschützte Mensch gerät unter die Räder. Solch ein Unfall endet oft tödlich. Nach Aussage des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) waren es in diesem Jahr bundesweit bereits 23 Fahrradfahrer, die bei solchen Zusammenstößen ums Leben kamen.
  • Kammergericht entscheidet zu Unfall beim gegenseitigen Überholen von Fahrrädern
    Kammergericht Berlin Beschluss vom 26.2.2018 – 22 U 146/16 –

    Es kommt nicht so oft vor, dass Fahrradfahrer miteinander kollidieren. Aber das Kammergericht in Berlin hatte über einen Verkehrsunfall zu entscheiden, der sich beim Überholvorgang der Fahrräder ereignete. Der Unfall ereignete sich, weil der eine Radfahrer den anderen auf einem etwa 1,75 Meter breiten Radweg überholen wollte, neben dem sich noch ein etwa 0,95 Meter breiter gepflasterter Bereich befand, so dass insgesamt 2,70 Meter vorhanden waren, um den Überholvorgang ohne Berührung des anderen durchzuführen. Es kam aber, wie es kommen musste, die beiden Radfahrer kollidierten, wobei einer von ihnen sich schwere Verletzungen zuzog.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder musste der BGH Strafurteile zu tödlich verlaufenden illegalen Autorennen abändern. Selbst wenn es bei den illegalen Autorennen zu Todesopfern kam, wurden von den unteren Gerichten sogar noch Bewährungsstrafen ausgesprochen. So war es auch im Fall der durch ein illegales Autorennen auf öffentlichen Straßen getöteten unbeteiligten Fahrradfahrerin in Köln. Das zunächst entscheidende Landgericht Köln hatte die beiden Kraftfahrer, die mit 95 km/h innerorts im Kölner Stadtzentrum unterwegs waren, wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Hin und wieder ereignen sich Unfälle auch zwischen Radfahrern und Kraftfahrern. So war es auch in dem Rechtsstreit, den letztlich das OLG Hamm zu entscheiden hatte. Allerdings war die Geschädigte mit ihrem Fahrrad in Marl in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf der bevorrechtigten Straße unterwegs und der Kraftfahrer kam aus der untergeordneten Straße. Außerdem trug die Radfahrerin keinen Fahrradhelm. Durch die Kollision der Fahrzeuge stürzte die Radfahrerin und verletzte sich schwer. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Geschädigte verlangte von dem Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden. Das erstinstanzlich zuständige Landgericht Essen und das OLG Hamm als Berufungsgericht hatten über die jew4eiligen Haftungsquoten zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Zur Haftung eines Radfahrers auf Fahrradschutzstreifen bei Kollision mit Fußgänger
    OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 9.5.2017 – 4 U 233/16 –

    Da immer mehr Verkehrsteilnehmer auf das Rad umsteigen, kommt es auch immer häufiger zu Zusammenstößen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Die Kollisionsgefahr ist noch größer, wenn der Radfahrer den Fahrrad- Schutzstreifen in falscher Richtung befährt. Über einen derartigen Unfall hatte letztlich das OLG Frankfurt zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Radfahrer: Vorsicht vor der Falle Kreisverkehr!
    Tipp des DVR: im engen Kreisverkehr die Autos „hinter sich lassen“

    Im Frühjahr steigen viele Menschen vom Auto aufs Fahrrad um. Problematisch für die Radler ist oft der Kreisverkehr, noch dazu, wenn sie durch die Wintermonate ungeübt geworden und die Erfahrungen verblasst sind.
  • OLG Hamm urteilt zu Radunfall unter Beteiligung eines Elfjährigen
    OLG Hamm Urteil vom 16.9.2016 – 9 U 238/15 –

    In Werne an der Lippe befuhr ein elfjähriger Junge mit seinem Fahrrad den Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Beim Überqueren einer Straße stieß er mit der von links kommenden späteren Klägerin aus Werne zusammen. Diese zog sich bei dem Zusammenstoß mit dem Fahrrad des Elfjährigen schwere Verletzungen im Bereich des rechten Kniegelenks sowie eine Sprunggelenksfraktur rechts zu. Sie musste mehrmals operiert werden und leidet noch heute unter den Folgen der Knieverletzung, die letzten Endes zu einer operativen Versteifung des rechten Knies führen wird. Die Haftpflichtversicherung des elfjährigen Radfahrers hat vorgerichtlich 14.000,-- € Schmerzensgeld und 2.000,-- € Haushaltsführungsschaden gezahlt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Ein Kunde des von BMW und Sixt betriebenen Carsharing-Anbieters "Drive now" wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er eine Radfahrerin überfahren hatte.
  • Senioren: Fit fürs Fahrradfahren
    Orthopäden und Unfallchirurgen geben Senioren Tipps, wie sie auf dem Fahrrad sicher unterwegs sind

    Fahrradfahren ist in. Nicht nur junge und sportliche Menschen sind mit dem Radl unterwegs, auch ältere Semester nehmen gern das Fahrrad, um mobil zu sein, schnell und einfach in den Supermarkt zu kommen oder etwas für die Gesundheit zu tun.
  • LG Münster zur Mithaftung bei Unfall auf Rad mit zwei angeleinten Hunden
    LG Münster Berufungsurteil vom 16.1.2016 – 1 S 56/15 –

    Am 13.5.2014 kam es im Bereich Steinfurt zu einem Verkehrsunfall. Der spätere Kläger fuhr mit seinem Fahrrad am rechten Rand eines Weges. Er steuerte das Rad nur mit der linken Hand. In der rechten Hand hatte er eine Leine für seine zwei Schäferhunde. Der Kläger näherte sich von hinten der späteren Beklagten, die auf dem Grünstreifen am linken Fahrbahnrand lief. Sie führte ebenfalls einen Hund aus, der allerdings unangeleint war und einige Meter hinter ihr herlief. Der Hund der Beklagten lief sodann auf den Kläger zu. Dieser bremste ab, stürzte aber und erlitt Verletzungen an der rechten Hand.