News mit dem Tag „Reparaturkosten“

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  • In jüngster Zeit werden selbst Rechnungen der Fachwerkstatt durch die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen aufgrund der Prüfberichte der von ihnen beauftragten Prüfdienstleister gekürzt, obwohl der Rechnungsbetrag in voller Höhe den Geschädigten belastet. Dass es zur Reparatur in der Werkstatt kommen mu8sste, ist auf das Verschulden des versicherten Unfallverursachers zurückzuführen. Demnach hat der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer gemäß § 249 I BGB den Zustand wiederherzustellen, der ohne den Unfall bestanden hätte. Das bedeutet, dass der Geschädigte so gestellt werden muss, als ob es den Unfallschaden an seinem Kraftfahrzeug nicht gegeben hätte. Dementsprechend ist der Geschädigte auch berechtigt, den Unfallschaden in einer Fachwerkstatt seiner Wahl beseitigen zu lassen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden zu Kürzungen durch die voll einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer. So werden neuerdings auch die Rechnungen der Fachwerkstätten wegen angeblicher Überteuerung gekürzt. Mit klaren Worten hat jetzt das Amtsgericht Sonthofen mit dem nachfolgend dargestellten Urteil darauf verwiesen, dass der Schädiger das Werkstattrisiko trägt und dass die Werkstatt der Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist. Überhöhte Preise gehen daher grundsätzlich zu Lasten des Schädigers.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Wir haben Ihnen einige Artikel zusammengestellt, die Ihnen zeigen, wie viele Fallstricke für den Geschädigten eines Unfalls bei der Schadenregulierung lauern. Und dabei geht es um viel Geld. Rund zwei Milliarden Euro jährlich, so schätzen wir, sparen die Versicherer durch die Unkenntnis der Unfallopfer ein. Denn statt als Geschädigte von ihrem Recht Gebrauch zu machen, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt und einen Kfz-Sachverständigen für die Schadenregulierung einzuschalten, nehmen viele zuerst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf. Und wenn die ihnen dann vorschlägt, die gesamte Schadenregulierung für sie zu erledigen, ist das für viele ein attraktives Angebot, denn sie müssen sich um nichts kümmern. Dieses Angebot anzunehmen, kann aber ein fataler Fehler sein. Denn dann kann die gegnerische Versicherung bestimmen, was repariert wird und wo und was bezahlt wird. Und da man als Laie nicht weiß, was einem Geschädigten zusteht, wird man überhaupt nicht merken, dass ein paar tausend Euro verloren gegangen sind, die einem eigentlich zugestanden hätten.