Inwieweit muss ein Waschstraßenbetreiber den Kunden vor Beschädigungen schützen?
In einer vollautomatisierten Waschstraße, in der die Autos durch ein Band hindurchgezogen werden, trat ein Fahrer in seinem Wagen unvermittelt auf die Bremse. Es kam zu einer Karambolage mit den folgenden zwei Autos. Muss der Betreiber haften? In seinem Urteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich fest, dass ein Waschstraßenbetreiber seine Kunden während des Vorgangs vor Beschädigungen beschützen muss. Daher habe er Vorkehrungen zu treffen, „die nach den Umständen erforderlich und zumutbar sind“.