Kammergericht entscheidet zu Unfall beim gegenseitigen Überholen von Fahrrädern
Es kommt nicht so oft vor, dass Fahrradfahrer miteinander kollidieren. Aber das Kammergericht in Berlin hatte über einen Verkehrsunfall zu entscheiden, der sich beim Überholvorgang der Fahrräder ereignete. Der Unfall ereignete sich, weil der eine Radfahrer den anderen auf einem etwa 1,75 Meter breiten Radweg überholen wollte, neben dem sich noch ein etwa 0,95 Meter breiter gepflasterter Bereich befand, so dass insgesamt 2,70 Meter vorhanden waren, um den Überholvorgang ohne Berührung des anderen durchzuführen. Es kam aber, wie es kommen musste, die beiden Radfahrer kollidierten, wobei einer von ihnen sich schwere Verletzungen zuzog.