News mit dem Tag „fiktive Abrechnung“
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Kosten der Reparaturbestätigung sind vom Unfallverursacher zu erstatten - AG Dippoldiswalde
Amtsgericht Dippoldiswalde Urteil vom 28.5.2015 – 4 C 199/15 –Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall reparierte der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug nach den Vorgaben und im Rahmen der Kalkulation im Schadensgutachten, das er nach dem Unfall in Auftrag gab. Er beauftragte nach der durchgeführten Reparatur erneut den Kfz-Sachverständigen und bat diesen, eine Reparaturbestätigung zu erstellen. -
AG München richtet sich bei Reparatur- und Sachverständigenkosten nach OLG München
AG München Urteil vom 11.6.2015 – 332 C 9334/15 – -
AG Ibbenbüren sieht eine Verweisung von Ibbenbüren nach Lengerich als unzumutbar an
AG Ibbenbüren Urteil vom 10.6.2014 – 30 C 66/14 – -
LG Amberg urteilt zur fiktiven Abrechnung, zur Wertminderung und zu Gerichtkostenzinsen
Landgericht Amberg Urteil vom 28.4.2015 – 11 O 899/14 – -
AG Rheine urteilt zur Verweisung und zu restlichen Sachverständigenkosten
AG Rheine Urteil vom 2.6.2015 – 4 C 467/14 – -
BGH urteilt erneut zur Verweisung auf Partnerwerkstatt der Versicherung
BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 28.4.2015 – VI ZR 267/14 –Am 15.7.2010 ereignete sich in Hamburg ein Verkehrsunfall, bei dem der fast fünf Jahre alte Mercedes E 220 CDI des Klägers beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalles trägt zu 70 Prozent der Unfallgegner, der bei der später beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert war. -
Der Unfallgeschädigte hat auch Anspruch auf Ersatz der im Schadensgutachten aufgeführten Verbringungskosten. Für das Schadensgutachten hat der von dem Geschädigten beauftragte Sachverständige auch die Verbringungskosten für die Überführungstransporte von der Werkstatt zu dem Lackierbetrieb zu ermitteln und im Gutachten anzugeben, wenn die örtlichen Fachwerkstätten, wie häufig anzutreffen, nicht über eigene angegliederte Lackierereien verfügen.