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Nur direkter Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnung ist unfallversichert

Grundsätzlich ist nur der direkte weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück unfallversichert. Das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt hatte in zweiter Instanz nun darüber zu entscheiden, ob Unfallversicherungsschutz auch dann noch vorliegt, wenn auf der Rückfahrt von der Arbeitsstätte zur Wohnung, bei der die Regionalbahn benutzt wurde, der Aussteigebahnhof verpasst wurde und an dem nächsten Zughalt ausgestiegen wurde, um mit dem Gegenzug zurückzufahren und es dabei zu einem tödlichen Unfall kam. Das Landessozialgericht war der Ansicht, dass auf Umwegen kein Unfallversicherungsschutz besteht.

RobGal
12. Februar 2018 um 14:33
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Gericht erkennt Sturz bei betrieblichem Bowling-Turnier als Arbeitsunfall an

Hin und wieder kommt es vor, dass der Arbeitgeber bei betrieblichen Veranstaltungen zur Hebung des Arbeitsklimas auch Sportturniere veranstalten lässt. Kommt es bei diesen betrieblich veranlassten Turnieren zu einem Unfall, stellt sich schnell die Frage nach der Anerkennung als Arbeitsunfall. So lag der Fall auch, den das Sozialgericht Aachen jüngst zu entscheiden hatte. Ein Mitarbeiter war bei einem betrieblich angeordneten Bowling-Turnier gestürzt. Das Sozialgericht hat in diesem Fall einen Arbeitsunfall angenommen.

RobGal
15. Dezember 2017 um 12:55
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Urteil des Bundessozialgerichts: Kein Arbeitsunfall bei Abweichen vom direkten Arbeitsweg

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil wichtige Klarstellungen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung von Arbeitsunfällen getroffen. Das Urteil betrifft insbesondere die Frage, unter welchen Bedingungen ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall gilt. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe des Falls und die Auswirkungen des Urteils auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

RobGal
19. August 2017 um 14:50
0 Kommentare

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