Urteil des OVG NRW: Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen zulässig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Abschleppen eines nicht verkehrsbehindernd abgestellten, stillgelegten Fahrzeugs nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Benachrichtigung des Halters zulässig ist. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Fahrzeughalter und betont die Notwendigkeit einer verhältnismäßigen Vorgehensweise durch die Behörden. Erfahre mehr über die Hintergründe und die Bedeutung dieses richtungsweisenden Urteils.