AG Halle an der Saale Urteil vom 23.11.2017 – 104 C 3647/16 –
In jüngster Zeit greifen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen immer häufiger die vom Kfz-Sachverständigen ermittelten Restwerte an, den der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zur Erstellung des Schadensgutachtens hinzugezogen hat. Sie beziehen sich dann dabei auf Restwertangebote aus dem Internet. Diesen Sondermarkt muss der Geschädigte grundsätzlich nicht beachten. Auch der vom Geschädigten hinzugezogene Kfz-Sachverständige ist grundsätzlich gehalten, lediglich die örtlichen Restwertangebote seiner Ermittlung zugrunde zu legen. Maßgeblich sind seit der BGH-Entscheidung vom 13.1.2009 – VI ZR 205/08 – die Restwerte auf dem allgemeinen regionalen Markt.
AG Homburg Urteil vom 10.10.2016 – 7 C 662/15 (17) –
Am 3.10.2015 ereignete sich in Homburg ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten erheblich beschädigt wurde. Der Geschädigte holte ein Schadensgutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen ein. Die berechneten Kosten des Sachverständigen zahlte der Geschädigte.
OLG Hamburg Anerkenntnis-Teil- und Schlussurteil v. 3.9.2015 – 5 U 19/10 –
Der Geschädigte D. war Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, der sich im Landkreis Oder-Spree ereignete. Verschuldet wurde der Unfall durch den Fahrer des bei der DEVK Allgemeine Versicherung AG versicherten Kraftfahrzeuges.
BGH - VI. Zivilsenat – Urteil vom 27.9.2016 – VI ZR 673/15 –
Am 3.2.2014 ereignete sich im Münsterland ein Verkehrsunfall, bei dem das Kraftfahrzeug des späteren Klägers erheblich beschädigt wurde. Am 4.2.2014 holte der Geschädigte ein Schadensgutachten ein.
LG München I Berufungsurteil vom 13.10.2016 – 19 S 12714/16 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte das Unfallopfer einen anerkannten und qualifizierten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Dieser gelangte zu einem Restwert, den er auf dem allgemeinen regionalen Restwertmarkt festgestellt hatte, indem er drei Restwertgebote der örtlichen Restwertaufkäufer eingeholt hatte.
AG Offenbach Urteil vom 13.10.2015 – 340 C 95/15 –
Am 13.10.2014 ereignete sich in Obertshausen ein Verkehrsunfall, bei dem der PKW des späteren Klägers erheblich beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Unfalls trägt der Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs.
Amtsgericht Hamburg-Harburg Urteil vom 29.6.2016 – 647 C 70/16 –
Am 18.12.2015 kollidierten auf der Kreuzung der Waltershofer Straße und der Neuwiedenthaler Straße in Hamburg der bei Grünlicht in die Kreuzung fahrende Kläger mit seinem Pkw Audi A3 mit dem Pkw des bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrers, der bei Rotlicht in die Kreuzung einfuhr.
Im März 2014 ereignete sich in Pirmasens auf der Zweibrücker Straße ein Verkehrsunfall, der durch den Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs verursacht wurde. Die hinter dem Fahrer stehende Haftpflichtversicherung hat die einhundertprozentige Eintrittspflicht anerkannt.
Kammergericht Berlin Urteil vom 6.8.2015 - 22 U 6/15 –
Durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall wurde der Pkw des Unfallopfers derart stark beschädigt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten war. Der Geschädigte beauftragte einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen, ein Schadensgutachten zu erstellen.
Am 11.11.2014 ereignete sich in Witten / Ruhr ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug des späteren Klägers erheblich beschädigt wurde. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung war Versicherer des Fahrzeuges, das den Unfall verursacht hat.
LG Köln Berufungsurteil vom 8.10.2014 – 13 S 31/14 –
Am 7.12.2012 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten schwer beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls trägt der Fahrer des bei der später beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung haftpflichtversicherten Fahrzeugs.