Finanzgericht urteilt zu Unfallkosten, die von Dritten nicht getragen wurden
Die spätere Klägerin ist Angestellte. Auf der Fahrt zu ihrer Arbeitsstätte erlitt sie mit ihrem Kraftfahrzeug einen Verkehrsunfall. Die Reparaturkosten am verunfallten Fahrzeug betrugen rund 7.000,-- €. Außerdem klagte sie nach dem Unfall über Schmerzen im Kopf- und Nackenbereich.
RFWW