
Abstände beim Parken beachten!
Fahrzeuge, die direkt an Zebrastreifen, vor Kreuzungen oder Einmündungen abgestellt werden, können zur Falle für Fußgänger werden.

Fahrzeuge, die direkt an Zebrastreifen, vor Kreuzungen oder Einmündungen abgestellt werden, können zur Falle für Fußgänger werden.
Im November 2014 überquerte der zum Unfallzeitpunkt noch minderjährige Rollstuhlfahrer einen mit Zeichen 350 nach § 42 II StVO gekennzeichneten Fußgängerüberweg. Dabei wurde er von dem bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrzeug des ebenfalls beklagten Fahrers angefahren. Er stürzte dabei aus dem Rollstuhl und verletzte sich und erlitt eine linksseitige Schädelprellung. Aufgrund einer Muskelschwunderkrankung war der 1999 geborene Geschädigte auf den Rollstuhl angewiesen.
Bodenampeln an Fußgängerüberwegen, speziell an Straßenbahngleisen, sollen Menschen vor Unfällen bewahren, die beim Gehen unablässig auf ihr Smartphone starren, um E-Mails, Nachrichten oder Internetseiten zu lesen. Durch diese Ablenkung leben sie gefährlich.