Zu dicht
Kennen Sie die Regel für den Abstand?
Kennen Sie die Regel für den Abstand?
Vorfahrt heißt nicht gleich freie Fahrt.
Im November 2014 überquerte der zum Unfallzeitpunkt noch minderjährige Rollstuhlfahrer einen mit Zeichen 350 nach § 42 II StVO gekennzeichneten Fußgängerüberweg. Dabei wurde er von dem bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrzeug des ebenfalls beklagten Fahrers angefahren. Er stürzte dabei aus dem Rollstuhl und verletzte sich und erlitt eine linksseitige Schädelprellung. Aufgrund einer Muskelschwunderkrankung war der 1999 geborene Geschädigte auf den Rollstuhl angewiesen.
Autofahrer werden vom Staat nicht alleingelassen. Selbst das Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage wollte die Bundesregierung vorschreiben und zusammen mit einer Winterreifenpflicht einführen. Dazu erweiterte sie 2006 die Straßenverkehrsordnung (StVO) um einen Absatz, dass Fahrzeuge den Wetterverhältnissen anzupassen seien.
Das Setzen des Blinkers ist eine der grundlegendsten und wichtigsten Handlungen im Straßenverkehr. Dennoch gibt es viele Autofahrer, die diese einfache Regel missachten. Diese sogenannten “Blinkmuffel” stellen eine erhebliche Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Aspekte und Risiken, die mit dem Nicht-Blinken verbunden sind.
Die Rettungsgasse für Einsatzkräfte auf dem Weg zu einer Unfallstelle wurde in der Bundesrepublik vor über 30 Jahren eingeführt, trotzdem wissen viele Autofahrer nicht, wie sie funktioniert.