News mit dem Tag „Unfall“

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  • Hin und wieder ereignen sich Unfälle auch zwischen Radfahrern und Kraftfahrern. So war es auch in dem Rechtsstreit, den letztlich das OLG Hamm zu entscheiden hatte. Allerdings war die Geschädigte mit ihrem Fahrrad in Marl in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf der bevorrechtigten Straße unterwegs und der Kraftfahrer kam aus der untergeordneten Straße. Außerdem trug die Radfahrerin keinen Fahrradhelm. Durch die Kollision der Fahrzeuge stürzte die Radfahrerin und verletzte sich schwer. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Geschädigte verlangte von dem Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden. Das erstinstanzlich zuständige Landgericht Essen und das OLG Hamm als Berufungsgericht hatten über die jew4eiligen Haftungsquoten zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Sechs-Monats-Frist ist keine Fälligkeitsvoraussetzung
    LG Köln Beschluss vom 14.7.2017 – 11 S 444/16 –

    Obwohl der VI. Zivilsenat des BGH bereits in dem Beschluss vom 18.11.2008 – VI ZB 22/08 – (= BGH ZfS 2009, 79) entschieden hatte, dass die Sechs-Monats-Frist keine Fälligkeitsvoraussetzung ist und Schadensersatz sofort mit der Rechtsgutverletzung regelmäßig fällig wird, versuchen einige Kfz-Haftpflichtversicherer immer noch die Zahlung des Schadensersatzbetrages bis nach 6 Monaten hinauszuzögern. Das Landgericht Köln hat jetzt in einem Beschluss die Rechtsauffassung des BGH bestätigt. Nachdem die eintrittspflichtige den Schadensersatzbetrag für den Reparaturaufwand, der höher als der Wiederbeschaffungsaufwand, aber niedriger als der Wiederbeschaffungswert war, vorgerichtlich nicht leisten wollte, klagte der Geschädigte. Erst im Prozess zahlte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, so dass der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt werden konnte. Das LG hat der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß § 91 a ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Nürnberg lässt Dashcam-Aufnahmen im Zivilverfahren zur Beweisführung über Verkehrsunfall zu
    OLG Nürnberg Hinweisbeschluss vom 10. 8. 2017 – 13 U 851/17 –

    Da der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich seines Vortrags zum Schadenshergang hat, kommt es immer wieder zu Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Unfallhergangs. Neuerdings werden in Kraftfahrzeugen sogenannte Bordkameras installiert, die einen Unfallhergang aufzeichnen können. Während einige Gerichte die sogenannten Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zuließen, lehnten sie andere Gerichte wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ab. Nunmehr hat mit dem Oberlandesgericht Nürnberg erstmals ein Obergericht zur Zulässigkeit der Dashcam-Aufzeichnungen in einem Zivilrechtsstreit entschieden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Düsseldorf urteilt über Unfall mit Kehrmaschine im Einsatz
    OLG Düsseldorf Urteil vom 4.4.2017 – I-1 U 125/16 –

    Hin und wieder kommt es auch zu Verkehrsunfällen mit Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr, die mit gelben Blinklichtern ausgestattet sind. Häufig stellt sich dann die Frage nach der Haftung. So musste auch letztlich das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz über einen Unfall zwischen einer wendenden Kehrmaschine und einem überholenden Kraftfahrer entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Zur Haftung eines Radfahrers auf Fahrradschutzstreifen bei Kollision mit Fußgänger
    OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 9.5.2017 – 4 U 233/16 –

    Da immer mehr Verkehrsteilnehmer auf das Rad umsteigen, kommt es auch immer häufiger zu Zusammenstößen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Die Kollisionsgefahr ist noch größer, wenn der Radfahrer den Fahrrad- Schutzstreifen in falscher Richtung befährt. Über einen derartigen Unfall hatte letztlich das OLG Frankfurt zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Sommerunfall: Wenn ein Motorrad in ein Cabrio kracht
    Dekra simulierte Unfall mit überraschend schwerwiegendem Ergebnis

    Dass der Sommer ins Wasser zu fallen droht, hält viele Cabrio- und Motorradfahrer kaum davon ab, jede mögliche Minute für eine Spritztour zu nutzen. Was aber passiert, wenn diese typischen Sommermobile miteinander kollidieren, das wollte die Sachverständigenorganisation Dekra einmal genauer wissen.
  • Unfallprävention: Hier werden Falschfahrer durchgerüttelt
    Ein Projekt des baden-württembergischen Verkehrsministeriums will mit speziellen Rüttelstreifen verhindern, dass Autofahrer auf die falsche Spur kommen

    Geisterfahrer, die auf die falsche Spur geraten sind und unter Lebensgefahr für sich und andere in Gegenrichtung über die Autobahn oder Schnellstraße brettern, sind für jeden Autoinsassen ein Horrorszenario.
  • Bahn frei: Rettungsfahrzeuge warnen automatisch andere Autos
    Ford entwickelt Assistenzsysteme, die Einsatzfahrzeugen den Weg frei machen und für Sicherheit an Kreuzungen und Ampeln sorgen sollen / Fahrzeug-zu-Fahrzeug- und Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation

    Wenn das Martinshorn ertönt und das Blaulicht aufblitzt, wissen alle Verkehrsteilnehmer, dass sich die Polizei, ein Krankenwagen oder die Feuerwehr im Einsatz befindet und höchste Eile geboten ist, dafür hat ihnen der Gesetzgeber Sonderrechte eingeräumt.
  • In letzter Zeit gibt es kaum noch eine Unfallschadensabrechnung, bei der nicht der zum Schadensersatz verpflichtete Kfz-Haftpflichtversicherer die vom Sachverständigen berechneten Gutachterkosten kürzt. Dabei gehören die Sachverständigenkosten zu den mit dem Unfallschaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen (vgl. BGH Urteil vom 23.1.2007 -VI ZR 67/06 –). Gleichwohl werden fast überwiegend die Sachverständigenkosten nach § 249 II 1 BGB beurteilt, was in Anbetracht der konkreten Abrechnung der durch die Rechnung belegten Gutachterkosten nicht überzeugt. Aber auch über § 249 II 1 BGB sprechen überwiegend die Gerichte den Geschädigten die berechneten Gutachterkosten zu, wie die nachfolgende Entscheidung des AG Siegburg vom 11.7.2017 zeigt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es an Baustellen oder Fahrbahnverengungen auf mehrspurigen Straßen zu Irritationen der Kraftfahrer. Nach § 7 IV StVO gilt das Reißverschlussverfahren auf Straßen mit mehreren Fahrspuren in einer Richtung an einer Engstelle, dass die Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel an der Engstelle vorbeifahren. Was gilt aber, wenn auf der mehrspurigen Fernstraße der Verkehr nur noch im Schritttempo fließt und andere Verkehrsteilnehmer an den Auffahrten sich in den langsam fließenden Verkehr auf der Fernstraße einfädeln wollen? Gilt auch hier das Reißverschlussverfahren? Diese Frage hatte das Amtsgericht Essen wegen eines Unfalls an der Auffahrt Essen-Rüttenscheid der Bundesautobahn A 52 zu beantworten, weil es zwischen dem auf der rechten Autobahnspur fahrenden Lkw und einem vor ihm einfahrenden Pkw zur Kollision kam. Die auffahrende Pkw-Eigentümerin beansprucht von dem Fahrer, dem Halter und dem Haftpflichtversicherer des Lkws Schadensersatz wegen der an ihrem Pkw entstandenen Schäden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass der zum Schadensersatz verpflichtete Kfz-Haftpflichtversicherer die vom Sachverständigen berechneten Gutachterkosten gekürzt werden. Dabei gehören die Sachverständigenkosten zu den mit dem Unfallschaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen. Das hat der BGH bereits in seinem Grundsatzurteil vom 23.1.2007 -VI ZR 67/06 – festgestellt. Gleichwohl werden fast überwiegend die Sachverständigenkosten nach § 249 II 1 BGB beurteilt, was in Anbetracht der konkreten Abrechnung der durch Rechnung belegten Gutachterkosten nicht überzeugt. Aber auch über § 249 II 1 BGB sprechen überwiegend die Gerichte den Geschädigten die berechneten Gutachterkosten zu, wie die nachfolgende Entscheidung des AG Darmstadt zeigt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Coburg spricht dem Geschädigten volle Verbringungskosten nach Reparatur zu
    AG Coburg Urteil vom 29.6.2017 – 12 C 560/17 –

    Die Erstattungsfähigkeit der Verbringungskosten ist seit längerer Zeit Gegenstand unterschiedlicher Rechtsauffassungen, obwohl die wohl herrschende Auffassung ist, dass diese Transportkosten vom Reparaturbetrieb zum Lackierbetrieb erforderlichen Wiederherstellungsaufwand darstellen. In letzter Zeit geht zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung dazu über, auch bei konkreter Reparatur die entstandenen Verbringungskosten zu kürzen. Die Kürzung konkret angefallener Verbringungskosten war Gegenstand eines Rechtsstreites gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem Amtsgericht Coburg. Das erkennende Gericht widersprach der von der Versicherung vorgenommenen Kürzung der konkreten Verbringungskosten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es gibt kaum noch einen Verkehrsunfall, bei dessen Schadensabrechnung die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht irgendwelche Schadenspositionen kürzt oder gar streicht. In letzter Zeit werden fast ständig die berechneten Sachverständigenkosten gekürzt. Jetzt war das Amtsgericht Nettetal aufgerufen, zu der von der voll einstandspflichtigen Versicherung vorgenommenen Kürzung der Sachverständigenkosten Stellung zu nehmen. Mit klaren Worten hat sich das erkennende Gericht gegen die von der Kfz-Versicherung vorgenommenen Kürzungen der Sachverständigenkosten ausgesprochen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Nürnberg-Fürth zum unabwendbaren Ereignis bei Schäden durch aufwirbelnden Stein in Baustelle
    LG Nürnberg-Fürth Berufungsurteil vom 30.3.2017 – 2 S 2191/16 –

    Hin und wieder werden durch vorausfahrende Lastkraftwagen Steine hochgeschleudert, die dann an dem nachfolgenden Fahrzeug Schäden verursachen. Grundsätzlich passieren diese Schäden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges, nämlich des vorausfahrenden Kraftfahrzeuges. Es ist aber fraglich, ob immer der Halter und Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs in vollem Umfang haftet. Er haftet dann nicht, wenn das Schadensereignis auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Das kann der Fall sein, wenn der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht erkennen kann, dass Steine auf der Fahrbahn liegen. Einen derartigen Fall hatte in der Berufungsinstanz das LG Nürnberg-Fürth zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Mönchengladbach urteilt zur Haftung bei Unfall durch Überholen im Wendehammer
    LG Mönchengladbach Urteil vom 21.2.2017 – 5 S 49/16 –

    Eigentlich sind Verkehrsunfälle in Wendekreisen oder Wendehämmern wegen des geringen Verkehrsaufkommens selten. Kommt es aber dennoch zu einem Unfall, stellt sich häufig die Frage nach der jeweiligen Haftung. Einen derartigen fall hatte nunmehr das Landgericht Mönchengladbach in der Berufungsinstanz zu entscheiden. Das Berufungsgericht kam zu einer hälftigen Haftungsverteilung.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann