LG Nürnberg-Fürth Urteil vom 18.5.2017 – 2 O 8988/16 –
Immer wieder kommt es in Waschstraßen zu Beschädigungen der zu reinigenden Fahrzeuge. Der Waschanlagenbetreiber weist häufig seine Verantwortlichkeit zurück. Dabei ist zu vermerken, dass der Waschstraßenbetreiber für das gefahrlose Benutzen der Waschanlage grundsätzlich haftet. Diese grundsätzliche Haftung kann durch ein erhebliches Mitverschulden des Kunden gemindert sein, nämlich dann, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig in die Waschanlage einstellt. Bei einer falschen Position des Fahrzeugs kann ein erhebliches Mitverschulden des Kunden vorliegen.
OLG Stuttgart Berufungsurteil vom 9.3.2017 – 13 U 143/16 –
Immer wieder kommt es leider zu Verkehrsunfällen mit Kindern, bei denen dann das Kind der Leidtragende ist. So war es auch, als ein 12-jähriges Kind unacht6sam hinter einem Reisebus auf die Ortsstraße lief und dort mit einem Motorradfahrer kollidierte. Das Kind erlitt Verletzungen. Im Rahmen des Rechtsstreits musste eine Quote der Mitverursachungsanteile nach den §§ 7, 9 StVG gefunden werden. In diesem Fall war das Kind nämlich nicht ganz unschuldig am Zustandekommen des Verkehrsunfalls. Letztlich sah das OLG Stuttgart bei dem Kind eine 2/3-Mithaftung.
OLG Stuttgart Berufungsurteil vom 16.3.2017 – 13 U 165/16 –
Kommt es bei Unfällen zu Streitigkeiten, wer letztlich für das eingetretene Schadensereignis verantwortlich ist, spielt die Frage der Darlegungs- und Beweislast eine große Rolle. Schwierig wird es, wenn nicht geklärt werden kann, ob die Schädigungshandlung auf einem gesteuerten, willentlichen Geschehensablauf beruht. Einen derartigen Fall hatte das Oberlandesgereicht Stuttgart zu entscheiden, bei dem es um einen Sturz von der Bierbank auf dem Stuttgarter Volksfest auf der Cannstatter Wasen ging.
OLG München Endurteil vom 21.4.2017 – 10 U 4565/16 –
Wer kennt sie nicht, die Situation beim Spurwechsel, weil eine Baustelle oder eine Unfallstelle eine Fahrspur blockiert. Es gilt dann zwar grundsätzlich das Reißverschlussverfahren. Da bedeutet, dass erst der auf der Zielspur fahrende Fahrzeugführer fährt, dann der Spurwechsler, dann wieder derjenige auf der Zielspur usw. Wie sieht es aber mit der Haftung aus, wenn es zur Kollision zwischen dem die Spur wechselnden Fahrzeug und dem sich bereits auf der Zielspur befindlichen Fahrzeug kommt? Diese Frage hatte der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München zu entscheiden.
AG Hamburg-Barmbek Urteil vom 31.8.2016 – 820 C 244/16 –
Nachdem der VI. Zivilsenat des BGH in jüngsten Entscheidungen von Unfall- Geschädigten eine sogenannte Plausibilitätsprüfung der Sachverständigen-Kosten fordert, stellt sich die Frage, ob der BGH von der von ihm selbst aufgestellten These, dass weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt sind, eine Preiskontrolle durchzuführen, wenn der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen einhält (so: BGH VersR 2004, 1189 ff: BGH DS 2007, 144 ff), abrücken will. Wenn eine Preiskontrolle eingeführt werden soll, so kann sich diese nur am Gesamtbetrag orientieren, denn Einsichten in betriebswirtschaftliche Berechnungen des Sachverständigen, die zu den Einzelnebenkosten führen, hat der Geschädigte nicht. Maßgeblich kann daher – wie auch im Rahmen der Schadenshöhenschätzung – nur der Endbetrag sein.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem auch die auf der Rückbank befindlichen Kindersitze mit Basisstation beschädigt wurden, hat der Geschädigte einen Anspruch auf Neuteilersatz ohne Abzug Neu für Alt. Gerade bei sicherheitsrelevanten Teilen, wie Sicherheitsgurten, Airbags, Helmen oder auch Kindersitzen, ist eine Verweisung auf Gebrauchtteile unzumutbar. Der Geschädigte hat daher in derartigen Fällen grundsätzlich Anspruch auf Neuteilersatz ohne Abzug.
BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 11.10.2016 – VI ZR 66/16 –
Mit diesem Urteil hat der für Schadensersatz aus Verkehrsunfällen zuständige VI. Zivilsenat des BGH erneut über einen Parkplatzunfall mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen zu entscheiden gehabt. Allerdings stand nach den Feststellungen im Berufungsverfahren fest, dass eines der Fahrzeuge bereits stand, als das andere rückwärtsfahrende Fahrzeug in das stehend hineinfuhr. In diesem Fall ist regelmäßig nicht mehr von einem Anscheinsbeweis für das Verschulden des bereits stehenden Fahrzeugführers auszugehen. Es fehlt die erforderliche Typizität.
LG Kleve Berufungsurteil vom 23.12.2016 – 5 S 146/15 –
Mit diesem Berufungsurteil hat die 5. Berufungs-Zivilkammer des LG Kleve die Haftung aus der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges sauber dargelegt. Solange das Fahrzeug sich auf dem automatisch laufenden Förderband befindet, ist das Fahrzeug grundsätzlich nicht in Betrieb. Der Fahrer kann auch nicht aktiv in den Waschvorgang und die Beförderung auf dem Förderband eingreifen. Erst wenn das Fahrzeug auf die Fahrbahn befördert wird und der Motor gestartet wird, tritt eine Haftung aus der Betriebsgefahr ein.
In Werne an der Lippe befuhr ein elfjähriger Junge mit seinem Fahrrad den Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Beim Überqueren einer Straße stieß er mit der von links kommenden späteren Klägerin aus Werne zusammen. Diese zog sich bei dem Zusammenstoß mit dem Fahrrad des Elfjährigen schwere Verletzungen im Bereich des rechten Kniegelenks sowie eine Sprunggelenksfraktur rechts zu. Sie musste mehrmals operiert werden und leidet noch heute unter den Folgen der Knieverletzung, die letzten Endes zu einer operativen Versteifung des rechten Knies führen wird. Die Haftpflichtversicherung des elfjährigen Radfahrers hat vorgerichtlich 14.000,-- € Schmerzensgeld und 2.000,-- € Haushaltsführungsschaden gezahlt.
Die Zahl der Verkehrstoten auf bundesdeutschen Straßen sank im letzten Jahr im Vergleich zu 2015 um 245 Personen oder 7,1 Prozent auf 3.214 Unfalltote. Dies ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der niedrigste Stand seit 60 Jahren.
OLG Düsseldorf Urteil vom 10.1.2017 – I-1 U 46/16 –
Bei einer Fahrt des Rettungsfahrzeuges in Wuppertal kam es auf einer Kreuzung zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des späteren Klägers so stark beschädigt wurde, dass laut Gutachten eines Kfz-Sachverständigen wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten war.
Im dichten Stadtverkehr kommt es oft vor, dass ein Auto bei Grün in die Kreuzung einfährt, sie aber wegen Rückstaus nicht mehr verlassen kann, bevor der querende Verkehr grün erhält. Wer hat dann Vorfahrt?
Ältere Autofahrer verhalten sich besonders gewissenhaft / Kompetenzen erhalten und neue entwickeln
Einen "Mythos" nennen Professor Dr. Wolfgang Schubert vom Bonner Institut für Rechts- und Verkehrspsychologie und Dr. Michael Berg vom Berliner Institut für Testentwicklung und -anwendung (ITEA) die verbreitete Vorstellung, "dass ältere Kraftfahrer ein besonderes hohes Risiko im Straßenverkehr darstellen" und "eine erhebliche Bedrohung für die Verkehrssicherheit" seien.
Der spätere Kläger ist Tierarzt in Werl. Er wurde von dem späteren beklagten Tierhalter zu einer Stute und ihrem Fohlen nach Bad Sassendorf gerufen. Der Beklagte ist Hobbypferdezüchter.
AG Saarbrücken Urteil vom 27.10.2016 – 120 C 381/15 (05) –
Am 7.6.2015 ereignete sich in Saarbrücken ein Verkehrsunfall. Dabei wurde das Kraftfahrzeug des Klägers, der von der Autobahn 620 kam und an der Ausfahrt Wilhelm-Heinrich-Brücke abfuhr, durch das Kraftfahrzeug der beklagten Fahrerin beschädigt.
BGH – VI. Zivilkammer – Urteil vom 22.11.2016 – VI ZR 40/16 –
Der später bei einem Verkehrsunfall verletzte Arbeitnehmer D.E. war bei der späteren Klägerin D. AG. beschäftigt. Der Verkehrsunfall ereignete sich im August 2013 im Bereich Tübingen.
Jeden kann der "Sekundenschlaf" treffen / Tipps, um wach zu bleiben
Müde Autofahrer unterschätzen gern die Gefahr, die von einer "akuten Schläfrigkeit" am Steuer ausgeht, warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Um sich wach zu halten, setzten viele auf falsche Hilfsmittel.