News mit dem Tag „Unfallregulierung“

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Unfälle auf Kreuzungen passieren häufiger. Was aber auf der beampelten Kreuzung im Landgerichtsbezirk Essen im Dezember 2015 sich ereignete, geschieht nicht alltäglich. Auf der Kreuzung der E-Straße mit der N-Straße kam es zur Kollision des Kraftfahrzeugs der Klägerin, gesteuert von dem Zeugen L. mit dem Pkw der Beklagten. Die Zeugin wollte über die Kreuzung geradeausfahren, wechselte kurz vor er Kreuzung aber auf die Abbiegespur, weil auf der Geradeausspur ein Lkw bei Gelblicht bremste. Statt abzubiegen, fuhr der Zeuge geradeaus weiter und kollidierte mit dem aus der Gegenrichtung kommenden, links abbiegenden Pkw der Beklagten. Die Klägerin verlangt die Hälfte des ihr entstandenen Schadens von den Beklagten ersetzt. Die darauf gerichtete Klage vor dem örtlich zuständigen Landgericht scheiterte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es ist gar nicht so selten, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr oder Rettungsdiensten mit normalen Kraftfahrzeugen kollidieren. Dies kann daran liegen, dass der normale Verkehr die Sonderrechte der Einsatzfahrzeuge missachtet, weil zum Beispiel das Radio zu laut eingestellt ist, ober weil es die eingeschalteten Blaulichter und das Martinshorn falsch deutet. Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn haben grundsätzlich bei Einsatzfahrten Vorrang. Sie dürfen auch bei Rotlicht über eine Verkehrskreuzung fahren. Kommt es dennoch zum Unfall, so stellt sich häufig die Frage nach der Haftungsquote. So musste auch der Berufungssenat des OLG Hamm über einen Unfall auf einer Kreuzung bei Bielefeld entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Merzig urteilt zu einem Steinschlagunfall
    AG Merzig Urteil vom 5.2.2015 – 24 C 242/12 – rechtskräftig

    Am 16.5.2012 gegen 16.00 Uhr war der Kläger mit seinem Pkw auf der Landstraße L 377 zwischen Hargarten und Losheim am See im Saarland unterwegs. Vor ihm fuhr ein LKW der Mercedes Benz Actros 3240, der im Unfallzeitpunkt bei der beklagten Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert war.