News mit dem Tag „Urteil“

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  • Kurzzeitkennzeichen ist personengebunden
    Haftpflichtversicherung nicht übertragbar

    Der Bundesgerichtshof (BGH) schiebt dem offenbar blühenden Handel mit Kurzzeitkennzeichen einen Riegel vor. Er stellte in einem Urteil fest: Eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen kann nicht an Dritte übertragen werden.
  • Am 13.9.2013 ereignete sich ein Verkehrsunfall, den die spätere beklagte Kraftfahrerin verursacht hatte. Nach dem Unfall suchte der Geschädigte einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen in Bochum auf und beauftragte diesen, ein Schadensgutachten bezüglich der Schadenshöhe und des Schadensumfangs zu erstellen. Dafür berechnete der Gutachter 455,96 € brutto. Die hinter der Schädigerin stehende Kfz-Haftpflichtversicherung erstattete aufgrund der Abtretung an den Sachverständigen an diesen nur 390,-- €. Der Differenzbetrag von 65,96 € ist Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Bochum. Die zuständige Richterin der 42. Zivilabteilung des AG Bochum gab dem klagenden Sachverständigen Recht.
  • Parkplatzunfall
    BGH entscheidet erneut

    Im Dezember 2012 kam es auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums in Jena zu einem Verkehrsunfall. Dabei kollidierte die beklagte Fahrerin, deren Fahrzeug bei der ebenfalls beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert war, mit dem Pkw der Klägerin. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden der Klägerin zu 60 %. Die restlichen 40 % macht die Klägerin mit 939,88 € geltend.
  • OLG Frankfurt zu einem Unfall zwischen Linksabbieger und Überholer
    OLG Frankfurt am Main Berufungsurteil vom 26.1.2016 – 7 U 189/13 –

    Die Parteien streiten über die Haftung eines Verkehrsunfalles, der sich im November 2011 gegen 15.00 Uhr im Ort O im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main ereignete. Die Klägerin, die Halterin und am Unfalltage auch Fahrerin des Pkw war, befuhr mit diesem die A-Straße. In Höhe des Hauses mit der Hausnummer … wollte sie nach links in das Grundstück mit der Hausnummer … abbiegen. Die Klägerin behauptet, vor dem Abbiegen den linken Fahrtrichtungsanzeiger betätigt zu haben. Zur gleichen Zeit beabsichtigte der hinter ihr herfahrende LKW-Fahrer den Pkw zu überholen. Die Fahrzeuge kollidierten. Die Pkw-Eigentümerin verlangt von der Kfz-Haftpflichtversicherung des LKW Schadensersatzansprüche geltend.
  • Der Kfz-Sachverständige ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten
    AG Berlin-Mitte Urteil vom 28.10.2015 – 110 C 3382/14 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Dessen Kostenrechnung kürzte - trotz einhundertprozentiger Haftung - die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung um 142,42 €. Sie meinte, die berechneten Kosten seien überhöht. Da die restlichen Sachverständigenkosten abgetreten waren, klagte der Sachverständige die gekürzten Sachverständigenkosten bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Mitte in Berlin ein. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg.
  • AG Landshut richtet sich nach der Schwacke-Mietpreisliste
    AG Landshut Urteil vom 8.1.2016 – 2 C 1389/15 –

    Nach einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall mietete der Geschädigte bei einem örtlichen Autovermieter im Kreis Landshut in Bayern einen Ersatzwagen für das beschädigte Unfallfahrzeug an. Der Autovermieter legte seiner Mietwagenkostenberechnung die Werte des Schwacke-Mietpreisspiegels zugrunde. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung erstattete nur einen Teil der Rechnung. Sie legte auch noch im Prozess Angebote eines Internetvergleichsportals vor. Der Geschädigte klagte den nicht erstatteten Differenzbetrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Landshut ein. Die Klage hatte Erfolg.
  • Urteil
    Kein Werbeschild an der Autobahn

    Man fragt sich schon lange, was Werbung am Rand von stark befahrenen Straßen eigentlich zu suchen hat. Denn abgelenkte Autofahrer verursachen immer wieder teils schwere Unfälle – Werbung soll ja gerade die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Schaurige Vorstellung: Bei einem "Blindflug" mit 50 km/h legt man nach Berechnungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) pro Sekunde 14 Meter zurück, bei Tempo 160 fährt man 45 Meter "blind".
  • OLG Naumburg urteilt zu Überholunfall im Gegenverkehr
    OLG Naumburg Urteil vom 30.9.2015 – 12 U 58/15 –

    Der spätere Kläger fuhr mit seinem Motorrad hinter einem Lkw auf einer zweispurigen Bundesstraße in Sachsen-Anhalt und unterschritt dabei den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand. Den Fahrzeugen kam ein Silofahrzeug entgegen, gefolgt vom Fahrzeug der später beklagten Fahrerin. Dieses scherte zum Überholen des Silofahrzeugs aus, brach den Überholvorgang aber nach ungefähr vier Sekunden wegen des entgegenkommenden Lkws ab und wechselte auf den rechten Fahrstreifen zurück. In diesem Moment betrug der Abstand zwischen Überholer und entgegenkommendem Lkw weniger als 16 Meter. Der Lkw konnte jedoch bis zum Stillstand abbremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dabei fuhr der Kläger mit seinem Motorrad auf den Lkw auf.
  • Am 18.6.2013 stellte der Halter eines bei der mitbeklagten Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung versicherten Quads in der Scheune des späteren Klägers in der Gemeinde G, Ortsteil N, unter. Vier Tage später, am 22.6.2013, gegen 11.44 Uhr brach in der Scheune ein Brand aus. Der Kläger verlangt von dem beklagten Halter des Quads und dessen Haftpflichtversicherung Ersatz des eingetretenen Schadens. Das Landgericht Stendal war noch der Ansicht, dass der Schaden nicht von dem abgestellten Quad ausgegangen sei und hat mit Urteil vom 12.8.2015 die Klage abgewiesen. Die Berufung führte zur Abänderung des landgerichtlichen Urteils und zur Feststellung, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den Schaden aus dem Brandereignis am 22.6.2013 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind, nachdem der Senat des OLG Naumburg Beweis erhoben hat durch Beiziehung der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Stendal und Inaugenscheinnahme von Lichtbildern und Videosequenzen.
  • Sachverständigenkosten sind auch bei kalkulierten Reparaturkosten von 761,-- € zu erstatten
    Amtsgericht Wuppertal Urteil vom 10.12.2015 – 33 C 453/13 –

    Am 23.1.2013 ereignete sich in Wuppertal ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalles trägt unstreitig der Unfallverursacher. Der Geschädigte suchte nach dem Unfall einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf, damit dieser bezüglich des Schadensumfangs und der Schadenshöhe ein Schadensgutachten erstellt. Der beauftragte Kfz-Sachverständige ermittelte Reparaturkosten von rund 761,--- €.
  • Ein bemerkenswertes Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gesprochen. In dem Verfahren ging es um die fehlende Geburtsurkunde eines Asylbewerbers, der den Führerschein machen wollte. Die Richter stellten fest, dass eine Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild für einen Antrag zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung genügt. Eine solche Aufenthaltsgenehmigung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ein amtliches Dokument und reicht im Falle eines Führerscheinantrags zum Nachweis von Tag und Ort der Geburt aus. Das gilt auch dann, wenn die Aufenthaltserlaubnis einen Hinweis enthält, dass die Daten zur Person vom Asylbewerber selbst stammen.
  • Die spätere Klägerin fuhr am 5.10.214 mit der Deutschen Bundesbahn von Düsseldorf nach Trier. Von Düsseldorf bis Koblenz Hbf. benutzte sie den Fernzug. In Koblenz Hbf. musste sie umsteigen in einen Regionalexpresszug. Auf der knapp zweistündigen Bahnfahrt mit der Regionalbahn verspürte sie dringenden Harndrang. Sie wollte sie Zugtoilette aufsuchen. Es gab nur eine Toilette im Zug. Diese war jedoch defekt und konnte nicht benutzt werden. Der Zug hielt auf der Strecke zwischen Koblenz und Trier an insgesamt 30 Haltestellen. Aussteigen wollte die Klägerin wegen des Blasendrangs jedoch nicht. Im Zug kam es zur unkontrollierten Blasenentleerung.
  • Am 20.1.2015 ereignete sich auf dem Parkplatz des Globus-Marktes in Frechen-Marsdorf ein Verkehrsunfall, den der Fahrer des bei der VHV versicherten Fahrzeugs schuldhaft verursacht hatte. Die Haftung der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung ist unstreitig. Nach dem Unfall beauftragte der in Gerolstein wohnhafte Geschädigte einen dortigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Der Geschädigte rechnete seinen Unfallschaden an Hand des Gutachtens ab.
  • Kosten der Probefahrt sind nach Reparatur zu erstatten
    Amtsgericht Tettnang Urteil vom 10.2.2016 – 8C 388/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ließ der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug in der Firma Autohaus XY reparieren. Die Reparaturkosten betrugen insgesamt 4.291,22 € brutto. In der Rechnung der Firma Autohaus XY vom 19.11.2014 war eine Position "Probefahrt durchgeführt" mit 44,59 € enthalten. Aufgrund eines Prüfberichtes eines Prüfdienstleisters, den die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung eingeholt hatte, kürzte die Kfz-Haftpflichtversicherung den Betrag für die Probefahrt. Der Geschädigte gab sich mit der Kürzung seines Schadensersatzanspruchs nicht zufrieden und klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Tettnang in Baden-Württemberg von Betrag von 44,59 € ein. Die Klage hatte Erfolg.
  • LG Essen urteilt im Berufungsverfahren zu den Sachverständigenkosten nach Unfall
    LG Essen Berufungsurteil vom 19.1.2016 – 15 S 123/15 –

    Der Kläger, der als Kfz-Sachverständiger tätig ist, macht ihm abgetretene restliche Sachverständigenkosten gegen den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG geltend. Die Haftung des beklagten Versicherungsnehmers der HUK-COBURG ist unstreitig. Der Geschädigte beauftragte den Kläger, ein Schadensgutachten bezüglich der Schadenshöhe und des Schadensumfangs zu erstellen. Für seine Gutachtertätigkeit berechnete der Kläger Sachverständigenkosten von insgesamt 1.016,45 €. Hierauf zahlte die HUK-COBURG als eintrittspflichtige Kfz-Versicherung des Unfallverursachers lediglich einen Betrag von 818,-- €. Der Restbetrag sowie vorgerichtliche Anwaltskosten und Zinsen sind Gegenstand des Rechtsstreits. In erster Instanz hat das AG Bottrop mit Urteil vom 26.5.2015 – 8 C 313/14 – der Klage stattgegeben. Die vom Amtsgericht zugelassene Berufung blieb ohne Erfolg.
  • AG Stuttgart spricht Kosten der sachverständigen Reparaturbestätigung zu
    AG Stuttgart Urteil vom 20.2.2015 .- 44 C 5090/14 –

    Am 18.7.2013 ereignete sich in Weidenbruch ein Verkehrsunfall, für den unstreitig die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung einzustehen hat. Der Geschädigte ließ seinen beschädigten Pkw in Eigenleistung reparieren und beauftragte einen Sachverständigen mit der Erstellung einer Reparaturbestätigung. Der Sachverständige erstellte nach Besichtigung des ausreparierten Fahrzeugs am 2.9.2013 die Reparaturbestätigung und berechnete hierfür 35,-- €. Aufgrund der Reparaturbestätigung wurde die geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung gezahlt. Allerdings wurden die Kosten für die Reparaturbestätigung nicht erstattet. Diese sind Gegenstand des Rechtsstreites vor dem AG Stuttgart. Die Klage hatte Erfolg.
  • Pannenhelfer: Kein Vorsatz – Freispruch
    OLG Oldenburg, Az.: 5 U 46/15

    Wer anderen seine Unterstützung anbietet und es passiert ein Unfall, dem kann es geschehen, dass er vor den Kadi gezogen wird – obwohl man nur hilfsbereit sein wollte. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sprach nun einen Pannenhelfer frei. Der hatte das Lenkrad eines liegengebliebenen Pkw übernommen, das wegen eines defekten Anlassers angeschobenen werden sollte. Als das Dieselaggregat mit einem plötzlichen Satz ansprang, stürzte eine Person und verletzte sich.
  • BGH zur Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge
    BGH Teil-Anerkenntnisurteil und Urteil vom 15.12.2015 – VI ZR 6/15 –

    Am 6.6.2013 ereignete sich auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz eines Baumarktes im Amtsgerichtsbezirk Strausberg ein Verkehrsunfall zweier rückwärts ausparkender Kraftfahrzeuge. Der spätere Kläger parkte mit seinem Pkw rückwärts aus seiner Parkbucht aus. Es kam zum Zusammenstoß mit dem ebenfalls rückwärts ausparkenden Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs, wobei der Kläger behauptete, im Zeitpunkt der Kollision gestanden zu haben. Das bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherte Fahrzeug war unstreitig in Fahrt, als es mit dem stehenden Fahrzeug kollidierte.
  • AG Stade erteilt dem Honorartableau der HUK-COBURG eine Abfuhr
    AG Stade Urteil vom 2.12.2015 – 61 C 696/15 –

    Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz aus einem Unfallereignis, das der Versicherungsnehmer der HUK-COBURG schuldhaft verursacht hat. Der Geschädigte beauftragte nach dem Verkehrsunfall einen örtlichen Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Für die Erstellung des Gutachtens berechnete der Sachverständige einen Betrag von insgesamt 635,33 €. Darauf zahlte die HUK-COBURG lediglich 520,-- € unter Bezugnahme auf ihr Honorartableau. Der Differenzbetrag ist Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Stade. Die Klage war erfolgreich.