News mit dem Tag „Urteil“

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  • LG Köln zur Verkehrssicherungspflicht beim Abstellen von Fahrrädern
    LG Köln Urteil vom 25.8.2015 – 11 S 387/14 –

    Die spätere Beklagte stellte ihr Fahrrad an einem bogenförmigen Fahrradständer auf der zur Straße hin zugewandten Seite ab, ohne es zu befestigen. Das Fahrrad stürzte um und beschädigte dabei ein geparktes Fahrzeug. Es entstand am Fahrzeug ein Schaden von über 1.000,-- €. Den Schadensbetrag verlangte der Geschädigte von der Radfahrerin. Das in erster Instanz zuständige Amtsgericht Köln verurteilte sie mit Urteil vom 28.7.2014 – 266 C 118/13 – zu vollem Schadensersatz. Die dagegen gerichtete Berufung blieb ohne Erfolg.
  • AG Geestland sieht HUK-Honorartableau nicht als geeignete Schätzgrundlage
    AG Geestland Urteil vom 20.11.2015 – 3 C 94/14 (IV) –

    Am 4.11.2013 wurde der Pkw des späteren Klägers von einem bei der HUK-COBURG allgemeine Versicherung AG versicherten Fahrzeug beschädigt. Die Schuld liegt eindeutig beim Versicherungsnehmer der HUK-COBURG. Nach dem Unfall ließ der Geschädigte ein Schadensgutachten fertigen. Die Gesamtkosten des Gutachtens beliefen sich auf 723,48 €. Die eintrittspflichtige HUK-COBURG regulierte unter Bezugnahme auf ihr Honorartableau 2012 nur 638,-- €. Der Differenzbetrag ist Gegenstand der Klage vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Geestland. Die Klage hatte Erfolg.
  • LG Landshut: Dashcam darf im Zivilprozess Verwendung finden
    LG Landshut Hinweisbeschluss vom 1.12.2015 – 12 S 2603/15 –

    Die Berufungskammer des LG Landshut hat über einen Verkehrsunfall zu entscheiden, bei dem der Unfallhergang durch eine sogenannte Dashcam im Fahrzeug eines der Unfallbeteiligten aufgenommen wurde. Der Unfall ereignete sich am Flughafen München. Ein Audi fuhr rückwärts gegen einen Mercedes-Pkw. Auf dem Video ist ein rückwärtsfahrender Audi zu erkennen.
  • OLG Dresden bestätigt Anwendbarkeit der Schwacke-Liste zur Schätzung der Mietwagenkosten
    OLG Dresden Berufungsurteil vom 6.5.2015 – 7 U 192/14 –

    Die Parteien streiten über die Mietwagenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, für den die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung in vollem Umfang haftet. Die jeweils Geschädigten benötigten dringend für das beschädigte Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug, weshalb sie sich bei der späteren Klägerin ein Ersatzfahrzeug anmieteten. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte in 18 Fällen Kürzungen unter Hinweis auf die niedrigeren Preise nach der Fraunhofer-Erhebung vorgenommen.
  • OLG Düsseldorf urteilt zur Haftung bei Unfall eines wendenden Fahrzeugs
    OLG Düsseldorf Urteil vom 27.10.2015 – I-1 U 46/15 –

    In Düsseldorf ereignete sich auf dem Blyth-Valley-Ring (Landstraße 239) ein Verkehrsunfall, bei dem insbesondere der Pkw Daewoo der beklagten Fahrerin, der bei der ebenfalls beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versichert war, beschädigt wurde. Der Unfall ereignet sich nach Angaben aus der Unfallakte und den Zeugenaussagen, weil die beklagte Fahrerin mit ihrem Pkw auf der L 239 wenden wollte, um auf ein gegenüberliegendes Gartengelände zu gelangen. Hinter dem Pkw der Beklagten fuhr der Lkw der Klägerin. Dieser fuhr auf das sich zur Fahrbahnmitte hin eingeordnete und langsamer fahrende Personenfahrzeug auf, weil dieses wenden wollte. In erster Instanz nahm das LG Düsseldorf eine Haftungsverteilung von 50 zu 50 Prozent vor und verurteilte mit Urteil vom 23.2.2015 zur Zahlung hälftigen Schadensersatzes. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die eine vollständige Klageabweisung erreichen wollten.
  • Am 31.2015 ereignete sich n Bochum ein Verkehrsunfall, der durch den Fahrer des bei der HUK-COBURG versicherten Fahrzeuges verursacht wurde. Der Geschädigte beauftragte einen örtlichen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens. Für die Erstellung des Gutachtens berechnete er einen Schadensbetrag von 1.412,36 €. Neben dem Grundhonorar von 305,-- € berechnete der Sachverständige Nebenkosten für Lichtbilder, Schreib- und Bürokosten etc. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte die berechneten Sachverständigenkosten. Da der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen abgetreten war, klagte dieser den gekürzten Betrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bochum ein. Die Klage hatte nur zu einem geringen Teil Erfolg.
  • OLG Naumburg zur Haftung bei Sturz auf unebenem Gehweg
    OLG Naumburg Urteil vom 17.11.2015 – 1 W 40/15 –

    Die spätere Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stürzte am 23.11.2014 auf dem Gehweg der A-Straße über eine 4,3 cm hoch stehende Gehwegplatte und erlitt einen komplizierten Bruch des rechten Handwurzelknochens. Die Verletzung führte zu Komplikationen und Spätfolgen sowie zum Verlust des Arbeitsplatzes und voraussichtlich zu dauernder Erwerbsminderung. Das in erster Instanz örtlich zuständige Landgericht Dessau-Roßlau hat im Amtshaftungsprozess gegen die Stadt X. als Trägerin der Straßenbaulast das Prozesskostengesuch der Antragstellerin durch Beschluss vom 4.9.2015 zurückgewiesen. Die von der Antragstellerin erhobene sofortige Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss hat in der Sache Erfolg.
  • LG Halle entscheidet zu den erforderlichen Sachverständigenkosten
    LG Halle Berufungsurteil vom 16.11.2015 – 1 S 202/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte das Unfallopfer einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl eingeschaltet, damit ein qualifiziertes Gutachten über die Schadenshöhe und den Schadensumfang erstellt wird. Die von dem Sachversständigen in Rechnung gestellten Kosten hatte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung um 83,54 € gekürzt. Diese Kürzung ließ sich der Geschädigte nicht gefallen und trat den Restbetrag erfüllungshalber an den Sachversständigen ab, der die Abtretung annahm. Die Klage scheiterte zunächst vor dem Amtsgericht Halle am 13.7.2015 – 98 C 1034/15 -. Die zugelassene Berufung hatte allerdings Erfolg.
  • Anscheinsbeweis bei Unfall des Auffahrenden bei grüner Ampel
    LG Saarbrücken Berufungsurteil vom 20.11.2015 – 13 S 67/15 –

    Die spätere Geschädigte und die spätere Unfallgegnerin standen mit ihren Kraftfahrzeugen hintereinander an einer rot zeigenden Lichtzeichenanlage. Die Unfallgegnerin stand an dritter Stelle in der Reihe der Fahrzeuge vor der Ampel. Die spätere Klägerin stand an vierter Stelle. Nachdem die Lichtzeichenanlage auf Grünlicht umgeschaltet hatte, fuhren die Fahrzeuge nach und nach an. Nachdem die ersten beiden Fahrzeuge bereits in den Kreuzungsbereich eingefahren waren, fuhr auch die Unfallgegnerin zunächst an, hielt aber noch vor dem Kreuzungsbereich an. Die spätere Klägerin fuhr auf.
  • Die spätere Klägerin war Opfer eines Verkehrsunfalls, bei dem ihr Pkw Seat durch einen Versicherungsnehmer der HDI-Versicherung AG beschädigt wurde. Die HDI-Versicherung hat auch den größten Teil der Schadensersatzansprüche der Geschädigten ausgeglichen. Lediglich bei den Mietwagenkosten nahm sie Kürzungen vor. Auf die Klage der Geschädigten auf volle Erstattung der berechneten Mietwagenkosten hin, sprach das örtlich zuständige Amtsgericht Heinsberg allerdings nur einen Teil der restlichen Mietwagen zu, weil es die erforderlichen Mietwagenkosten am Mittelwert zwischen der Fraunhofer-Erhebung und dem Schwacke-Mietpreisspiegel gemessen hat.
  • AG Bochum entscheidet Glasbruchschaden nach der Teilkaskoversicherung
    AG Bochum Urteil vom 5.11.2015 – 45 C 113/15 –

    Am 2.2.2015 erlitt die Geschädigte einen wirtschaftlichen Totalschaden mit ihrem Fahrzeug. Dabei entstand ein Glasbruchschaden an der Frontscheibe und am Scheinwerfer. Für das beschädigte Kraftfahrzeug bestand eine Teilkaskoversicherung, die unter anderem auch Glasbruchschäden abdeckt. Die Klägerin holte einen Kostenvoranschlag ein, der mit 720,23 € abschloss. Die Kaskoversicherung zahlte allerdings nur 361,21 € und weigerte sich, die kalkulierten Arbeitskosten zu zahlen, da eine Reparatur bisher noch nicht durchgeführt sei. Die Geschädigte klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bochum den Differenzbetrag ein. Die Klage hatte Erfolg.
  • LG Koblenz erklärt die erkennbare deutliche Überhöhung der Gutachterkosten
    LG Koblenz Berufungsurteil vom 2.12.2015 – 12 S 59/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schaltete das Unfallopfer einen Kfz-Sachverständigen zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe ein. Dieser berechnete gegenüber dem Auftraggeber seine Kosten. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte jedoch die berechneten Kosten um 141,63 €. Damit war der Geschädigte nicht einverstanden und klagte gegen den Unfallverursacher persönlich. Das Amtsgericht Lahnstein sprach nur einen Teil der gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.1.2015 – 24 C 642/14 - zu. Die dagegen eingelegte Berufung hatte bei dem Landgericht Koblenz Erfolg.
  • OLG Koblenz urteilt zu Brandschäden durch Himmelslaternen
    OLG Koblenz Urteil vom 15.10.2015 – 6 U 923/14 –

    Die Kläger sind Miteigentümer eines Yachthafens in Rheinland-Pfalz. Der Steg dieses Yachthafens wurde am 4.4.2009 durch einen Brand beschädigt. Ca. 300 Meter Luftlinie entfernt befindet sich ein Schützenhaus. In dieser Nach feierte die Tochter der Brautmutter dort Hochzeit. Die Mutter der Braut hatte fünf chinesische Himmelslaternen gekauft. Die Hochzeitsgesellschaft ließ vier Himmelslaternen in den Nachthimmel steigen. Zur gleichen Zeit hatten aber auch noch andere Leute, die nicht zur Hochzeitsgesellschaft zählten Himmelslaternen aufsteigen lassen. Um 23.33 Uhr wurde der Feuerwehr der Brand am Steg gemeldet. Die Verwendung der Himmelslaternen war zur Unfallzeit in Rheinland-Pfalz erlaubt. Erst seit dem 12.9.2009 sind derartige Himmelslaternen verboten. Die Kläger verlangen von der Braut Schadensersatz für die Beschädigung des Stegs.
  • Kein Schadensersatz nach Sturz von der Bierbank
    OLG Hamm Hinweisbeschluss vom 25.11.2015 – 9 U 142/14 –

    Im September 2012 besuchte die damals 51-jährige Klägerin aus Münster in Westfalen mit ihrem Bekannten aus Selm im Münsterland das sogenannte Oktoberfest an der Hafenarena in Münster. Die Klägerin wurde von ihrem Bekannten zum Tanzen aufgefordert. Beide begaben sich zur Tanzfläche. Vor ihnen standen viele Besucher auf sogenannten Bierbänken. Als die beiden eine leere Bierzeltgarnitur erreichten, bestieg die Bekannte zunächst eine leere Bank, um dort zu tanzen. Ihm folgte die Klägerin. Kurz darauf wackelte die Bierbank. Erst stürzte die Klägerin, dann der Bekannte.
  • AG Viersen weist HUK-COBURG als Prozessbevollmächtigten zurück
    AG Viersen Beschluss vom 2.11.2015 – 33 C 224/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte zunächst die HUK-COBURG als unbestritten eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen. Diese hatte allerdings den Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf vollständigen Ausgleich seines Schadens nur unzureichend erfüllt.