News mit dem Tag „Urteil“

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  • Immer wieder streiten der Unfallgeschädigte und die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall über die Höhe der eingetretenen Schäden. Besonders streitig sind dabei die Kosten der Ersatzbeschaffung im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens. Für die Berechnung des Schadens ist dabei von größter Wichtigkeit der Wiederbeschaffungswert, weil von diesem der Wiederbeschaffungsaufwand maßgeblich abhängt. Der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich dem zu erzielenden Restwert.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Automatischer Kennzeichenabgleich: Bundesverfassungsgericht gegen gläsernen Autofahrer
    Automatischer Abgleich von Kfz-Kennzeichen „ins Blaue hinein“ verstößt gegen Grundgesetz | Auswirkung auf Kontrolle von Fahrverboten?

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen einiger Bundesländer zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen und zum Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdateien in wichtigen Teilen für grundgesetzwidrig erklärt (BverfG, Az.: 1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09 und 1 BvR 3187/10). Die obersten Richter stärkten damit die Persönlichkeitsrechte der Autofahrer gegen staatliche Überwachung.
  • Gerade jetzt zur Winterzeit kommt es auf die sorgfältige Räumung von Gehwegen durch die Verantwortlichen besonders an, um Stürze auf schnee- oder eisglatten Flächen zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Sturz, ist grundsätzlich der zur Räumung Verpflichtete für die Folgen des Sturzes verantwortlich. Das gilt auch für ein Bundesland, wenn es sich um eine Landstraße handelt. Das Landgericht Aachen musste über einen Sturz eines Fahrgastes eines Linienbusses entscheiden, der an einer nicht geräumten Bushaltestelle an einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fall kam. Das erkennende Gericht nahm eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht bei Schnee- oder Eisglätte im Bereich von Bushaltestellen an.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Straßen müssen frei von rutschigem Laub und Schnee gehalten werden, das ergibt sich aus der „Verkehrssicherungspflicht“. Aber auch bei der Beseitigung von Gefahrenquellen muss man aufpassen, wie folgender Fall zeigt:
    Eine Frau war mit ihrem Auto in der Stadt unterwegs, als sie vor Schreck in parkende Autos lenkte. Mitarbeiter der Stadtreinigung hätten ihr unvermutet Laub auf die Windschutzscheibe geblasen, gab sie später an.
  • Auch wenn man sein Auto rückwärts in eine Einbahnstraße ausparkt, muss man auf andere Verkehrsteilnehmer aus beiden Fahrtrichtungen achten. Der Fall: Ein Mann war rückwärts aus einem Autobahnparkplatz herausgefahren, als er mit einem Transporter der Baubehörde kollidierte, der aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung gekommen war.
  • Zwei Kinder, sechs und sieben Jahre alt, beschädigten auf dem Weg zum Spielplatz mit ihren Fahrrädern parkende Autos. Die Versicherung, die von der Aufsichtsperson Regress verlangte, wies darauf hin, dass die Kinder auf Anweisung der Eltern auf der Straße unterwegs waren, statt, wie vom Gesetz gefordert, auf dem Gehweg. Außerdem hätten die Fahrradlenker keine Gummistopfen gehabt.
  • Wer sein Fahrzeug selten nutzt, hat für die Dauer der Reparatur nach einem unverschuldeten Unfall nicht unbedingt ein Anrecht auf einen Mietwagen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann den Mietwagen täglich weniger als zwanzig Kilometer gefahren. Er habe gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Hamm.
  • BGH urteilt zur Haftung des Waschstraßenbetreibers bei Auffahrunfall in der Waschstraße
    BGH – VII. Zivilsenat – Urteil vom 19.7.2018 – VII ZR 251/17 –

    Hin und wieder kommt es auch in Waschstraßen zu Auffahrunfällen. Grund ist meist ein Bremsen durch den Führer des durch die Waschanlage gezogenen Kraftfahrzeuges. So ist es auch bei dem Fall passiert, den das Amtsgericht Wuppertal, dann das Landgericht Wuppertal und jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Die Revision führte zur Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und zur Zurückweisung des Rechtsstreits zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Wuppertal.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Eine Frau bemerkte in einem geparkten Auto einen Hund, der bei sommerlichen Temperaturen stark hechelte und Schaum vor dem Mund hatte. Es war lediglich ein Autofenster leicht geöffnet. Die herbeigerufene Polizei machte das Auto auf, brachte den Hund ins Tierheim und hinterließ einen Zettel am Auto. Die Hundehalterin meldete sich erst Stunden später.
  • Wenn ein Unfallbeteiligter das Weite sucht, macht er sich strafbar. Anders sieht es aus, wenn er angeboten hat, die Personalien der Polizei zu nennen, der Unfallgegner diese aber nicht gerufen hat. Das Oberlandesgericht Hamburg sprach nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) eine Frau frei, die nach einer Viertelstunde den Unfallort verlassen hatte, nachdem klar war, dass die Unfallgegnerin die Polizei nicht hinzuziehen wollte.
  • Trunkenheit am Steuer / Schlaftrunken
    AG Mönchengladbach, Az.: 59 Gs 151/18

    Staatsanwälte sind schnell bei der Hand, wenn es darum geht, einem Autofahrer wegen Trunkenheit am Steuer den Führerschein entziehen zu lassen. So auch in dem Fall vor dem Amtsgericht Mönchengladbach, bei dem ein Autofahrer mit 0,6 Promille beim rückwärts Ausparken eine Kollision verursacht hatte.
  • Smartphone mit „Blitzer-App“ verboten
    OLG Rostock, Az.: Ss OWi 38/17

    Damit man seine Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen widmet, ist es nicht gestattet, das Handy während der Fahrt ans Ohr zu halten. Dann darf man es nicht einmal in die Hand nehmen, etwa für eine Textnachricht.
  • Wer haftet bei Schäden beim Abschleppen?
    AG Oranienburg, Az.: 23 C 67/16

    Wem sein Auto wegen einer Panne liegenbleibt, der wendet sich, sofern Mitglied, an seinen Autoklub. Der lässt den Wagen oft von einem regionalen Abschleppdienst in die nächste Werkstatt bringen. Doch an wen muss sich der Autobesitzer wenden, wenn der Wagen durch den Transport beschädigt wird: an den Autoklub oder an den Abschleppdienst?
  • LKW-Kartell: MAN zu Schadenersatz gegenüber Kunden verurteilt
    Ein Grundsatzurteil, das Auswirkungen auf die vielen anhängigen Verfahren haben wird

    Die für Kartellsachen zuständige Kammer des Landgerichts Hannover hat im Zusammenhang mit Vorwürfen von Preisabsprachen zwischen großen Lkw-Herstellern kurz vor Weihnachten ein Grundsatzurteil gefällt. Die Stadt Göttingen hatte MAN verklagt. Ähnlich wie viele andere Kommunen hatte die niedersächsische Stadt bei dem in München ansässigen Lkw-Produzenten mehrere Nutzfahrzeuge gekauft. Zwischen 2001 und 2010 erstand die Stadt Lastwagen für die Müllabfuhr und die Feuerwehr sowie Fahrgestelle im Verkaufswert von insgesamt 2,3 Millionen Euro.
  • Die Gemeinden übertragen ihre „Verkehrssicherungspflicht“ zum Räumen öffentlicher Gehwege von Schnee und Eis meist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Wenn einmal jemand ausrutscht und sich verletzt, gibt es oft Streit um die Schuldfrage. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Frau gestürzt war, weil sich auf dem ansonsten freigeräumten Gehsteig eine einzelne vereiste Stelle gebildet hatte.
  • Einem Auto, das korrekt in einer Straße parkte, aber von Amts wegen stillgelegt worden war, entfernten Polizisten das Dienstsiegel und forderten den Halter mit einem Aufkleber auf, es zu entfernen.
  • AG Otterndorf spricht nach durchgeführter Reparatur berechnete Verbringungskosten zu
    Amtsgericht Otterndorf Urteil vom 29.6.2017 – 2 C 118/17 –

    Nachdem die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen regelmäßig bei den fiktiven Schadenspositionen gekürzt haben, beginnen sie jetzt auch bei den konkret angefallenen Schadenspositionen zu kürzen. So erging es einer Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Cadenberge (Niedersachsen). Nachdem ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger ihrer Wahl das verunfallte Fahrzeug begutachtet hatte, gab die Geschädigte das Fahrzeug in die Reparaturwerkstatt. Die in der Reparaturkostenrechnung enthaltenen Verbringungskosten wurden von der HUK-COBURG als einstandspflichtige Kfz-Versicherung um 47,60 € gekürzt, obwohl eine entsprechende Rechnung vorlag. Die Geschädigte klagte mit Erfolg.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Hin und wieder ereignen sich Unfälle auch zwischen Radfahrern und Kraftfahrern. So war es auch in dem Rechtsstreit, den letztlich das OLG Hamm zu entscheiden hatte. Allerdings war die Geschädigte mit ihrem Fahrrad in Marl in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf der bevorrechtigten Straße unterwegs und der Kraftfahrer kam aus der untergeordneten Straße. Außerdem trug die Radfahrerin keinen Fahrradhelm. Durch die Kollision der Fahrzeuge stürzte die Radfahrerin und verletzte sich schwer. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Geschädigte verlangte von dem Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden. Das erstinstanzlich zuständige Landgericht Essen und das OLG Hamm als Berufungsgericht hatten über die jew4eiligen Haftungsquoten zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann